Hallo Forum,
bis Juni 2005 befinde ich mich noch an einem Kolleg Kolleg zur Erlangung der allg.Hochschulreife.
Danach werde ich mich an einer Uni bewerben.
Sowohl die Ausbildung, die ich momentan absolviere, als auch das Studium sind Bafög-gefördert.
Meine Frage dazu ist:
Zwischen der Beendigung der 13.Klasse im Juni und dem Studienbeginn im Oktober besteht eine finanzielle Lücke.
Habe ich in dieser Zeit Anspruch auf Bafög?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Panikmacher am 03.11.2004 13:42:44
Erst Kolleg, dann Uni
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
meiner meinung nach nicht. du musst dich während der "pause" beim arbeitsamt als arbeitssuchend melden, aber gleich dazu sagen, dass du ab oktober studieren gehst. das ist versicherungstechnisch wichtig für dich.
dann hast du die möglichkeit durch harz IV einen antrag einzureichen und evtl. den sozialhilfesatz zu erhalten. es sei denn, du wohnst noch bei deinen ellis. dann kann es sein, dass sie für dich zahlen dürfen.
bafög gibt es nur für den zeitraum, wenn du studierst oder schule machst, aber nicht während übergangszeiten von einem zum anderen.
grüße
Aber wenn das Alter noch passt, hast du in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Allerdings würde es bei ALG II wieder abgezogen.
Nachdem du auf dem Kolleg bist, hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Somit sind deine Eltern nicht mehr für dich unterhaltspflichtig.
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Habe ich dann Anspruch auf Sozialhilfe wenn ich:
1.) verheiratet bin, meine Frau ist Studentin und bekommt ebenfalls Bafög, wir leben nicht getrennt.
2.) einen Kleinwagen besitze?
und wird das elterliche Einkommen angerechnet? (beide Rentner, woanders wohnhaft)
-- Editiert von Panikmacher am 03.11.2004 17:57:08
Du meinst wohl, ob du in der Zeit zwischen Schule und Studium Anspruch auf Sozialleistungen hast.
Ja, du kannst hier ALG II beantragen, die normale Sozialhilfe entfällt ja ab 1. Januar. Der Kleinwagen ist geschützt, die Eltern bleiben außen vor, nur ein Einkommen deiner Frau neben dem BAföG würde angerechnet.
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