Sehr geehrten Damen und Herren,
Ich hätte da mal ein paar fragen bezüglich der Elternzeit.
Steht viel im Internet aber werde nicht schlau daraus.
Das Fachchinesisch übersteigt meinen horizont
Es ist folgendes:
Meine Lebensgefährtin (36J nicht Berufstätig) bekommt am 27.07.12 (Stichtag) ein Kind von mir. Sie hat auch schon zwei Kinder 6J (Nicht vollendet) und 9J (Nicht vollendet) mit in die Beziehung gebracht.
Ich (36J) bin seit 1,5J bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt (unbefristet) und habe ein Netto Gehalt von ~950€.
Da meine Freundin nach der Geburt erstmal Unterstützung braucht wollte Ich Erziehungsurlaub nehmen..
Dazu hätte Ich noch ein paar Fragen:
1. Wo beantragt man Elternzeit?
2. Können Wir beide gleichzeitig Elternzeit nehmen?
3. Wieviel Geld steht jedem dann zu und von wo und wie lange?
4. Wie mache Ich das mit meinem Chef aus?
5. Kann mein Chef mich vorher Kündigen wenn Ich ihm das sage?
Ich würde mich sehr freuen wenn uns einer weiterhelfen kann!
Mit Freundlichen Grüßen
Volk
-----------------
""
Elternzeit zusammen + Geld
13. Juni 2012
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juni 2012 | 06:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit zusammen + Geld
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Juni 2012 | 09:43
Von
Status: Lehrling (1480 Beiträge, 798x hilfreich)
1. Beim Chef. Schriftlich. Sieben Wochen vorher.
2. Ja.
3. Elterngeld guhgeln.
4. Der Chef kann nicht ablehnen.
5. "Arbeitgeberseitig darf keine Kündigung während der Elternzeit ausgesprochen werden." Mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
#2
Antwort vom 13. Juni 2012 | 09:55
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
In Ergänzung:
1. wenn die werdende Mutter ALG II Empfängerin ist, dann gibt es für sie kein Elterngeld zusätzlich.
2. Das Elterngeld entspricht in der Höhe nicht dem Verdienst.
wirdwerden
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.205
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten