Eingliederungsvereinbarung trotz Arbeit

3. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya334866-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingliederungsvereinbarung trotz Arbeit

Hallo an alle!


Ich hoffe Ihr könnt mir meine Fragen beantworten.



Ich habe Mitte letzten Jahres ein Jobangebot bekommen, unter der Voraussetzung das ich an einer Weiterbildung teilnehme. Dies habe ich auch getan und nach der Beendigung der Weiterbildung habe ich auch einen Arbeitsvertrag bekommen der auf zwei Jahre befristet ist. Ich arbeite Vollzeit. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich ALG2 bezogen.


Dies alles habe ich dem Jobcenter gemeldet und mich dort auch abgemeldet, ich beziehe keinerlei Leistungen mehr vom Jobcenter und ich lebe in keiner Bedarfsgemeinschaft, es geht nur um mich.


Nun habe ich letzte Wochen einen Brief vom Jobcenter bekommen, mit der Aufforderung eine Eingliederungsvereinbarung abzugeben


„Ziele: Festigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses"


„1.Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter XXXXXX unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung: Beratung bei Fragen zur Integration" (Ich will keine Beratungen)


„2.Bemühungen von Herrn XXXXX zur Eingliederung in Arbeit:
Erhalt der bestehenden Tätigkeit bzw. Erhöhung und somit Verringerung der aktuellen Hilfebedürftigkeit" (Ich bekommen keinerlei Leistungen mehr vom Jobcenter)


Jetzt wollte ich euch mal fragen wie ich damit umgehen soll, ich will eigentlich nur vom Jobcenter in ruhe gelassen werden und ich dachte das wäre mit meiner Abmeldung auch erledigt.


Kann ich diese Vereinbarung einfach ignorieren?


Es ist auch noch zu erwähnen das mein Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss beantragt der auch bewilligt wurde. Kann es damit zusammen hängen das ich nochmal eine Eingliederungsvereinbarung bekommen habe?


Grüße


ibg187

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1 Antwort
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Ya:

Ich würde die EGV ununterschrieben zurück schicken, verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass es sich wohl offensichtlich um ein Versehen handelt, da Du aktuell keinerlei Leistungen des Jobcenters beziehst und somit auch keine Veranlassung zur Veringerung der Hilfebedürftigkeit besteht.

Falls - was ich mir schwer vorstellen kann - dann tatsächlich genatwortet wird, dass es sich nicht um ein Versehen handelt, bzw. Du die EGV sogar als Verwaltungsakt bekommen solltest, dann melde Dich bitte hier wieder. Die Begründung, die dann enthalten sein sollte, würde mich schon sehr interessieren. Es gibt jedenfalls keine Rechtsgrundlage dafür, dass von Dir eine EGV verlangt wird, solange Du keine Leistungen beziehst.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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