Eigenverwendung Hartz 4

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
eXite
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenverwendung Hartz 4

Hallo,
M. lebt mit seinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Vater P. ist seit 2 Jahren arbeitslos.
Seitdem der Vater arbeitslos ist, gibt der M. dem P. seine Bankkarte um so frei Ÿber sein Konto bzw. die Sozialleistung verfŸgen zu kšnnen, da es P. und die Mutter M. fŸr verstŠndlich halten , dass sie Ÿber das Geld zu verfŸgen hŠtten. Zudem lie§en sie immer wieder verlauten, dass Geld ist fŸr Rechnungen,Strom, Miete usw.
Einige Monate spŠter erfŠhrt M. das die Miete schon lŠnger nicht mehr bezahlt wurde.Es haben sich knapp 4500Û Schulden angehŠuft.
Die Familie muss ausziehen und das SozialbŸro stellt die Zahlungen ein.Zudem kommt es selbstverstŠndlich zu Forderungen des Vermieters.
WŠhrenddessen haben der Vater und die Mutter wieder Arbeit gefunden.

Monate spŠter wird M. des Betruges beschuldigt und zwar vom SozialbŸro der Stadt.

1).Was hat M. zu erwarten?

2).M. ist Jurastudent und sein Traum ist es Staatsanwalt zu werden.Ist das jetzt in Gefahr?

ps: M. ist jetzt 21. Zur Zeit des "betruges" war er 20

gr٤e
eXite

-- Editiert von exite am 05.01.2007 00:50:10

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das ist zwar nicht Sozialrecht, wer ist wann schuldig, besser nochmal genauer unter Strafrecht nachfragen, aber:

1. Was wird denn M. konkret vorgeworfen? Ohnedem dürfte eine Antwort schwierig sein.

2. Ohne Verfahren, ohne Vorstrafe wohl kaum. Kann mir kaum vorstellen, dass dieses Verfahren außer finanziellen irgendwelche Folgen hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.