Guten Tag,
ich habe eben diesen Beitrag gelesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bezug-Erwerbsminderungsrente-Befristet-bis-August-2015---f263267.html
Hier wird aufgezeigt, dass - so verstehe ich es - ein Arbeitsverhältnis NICHT durch einen - ggf. befristeten - EM-Rentenbezug aufgelöst werden könnte.
Als Beispiel wird folgendes Urteil aufgeführt: http://openjur.de/u/680970.html
Ich bin nicht so schlau - aber ich verstehe den Tenor des Urteils schon dahingehend, dass es hier nur um "Termine" ging, aber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Bezug von EM-Rente schon ok ist ...
quote:<hr size=1 noshade>Eine Regelung in einem Tarifvertrag verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, soweit er das Ende des Arbeitsverhältnisses anordnet, wenn der Krankenkasse ein Rentenbescheid zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.
Eine derartige Regelung verstößt nicht gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 Abs. 1 AGG . Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung liegt nicht vor.
<hr size=1 noshade>
Bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer?
Viele Grüße und danke für Ihre Anregungen!
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