EM-Rente - Arbeitsverhältnis beendet?

27. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
EM-Rente - Arbeitsverhältnis beendet?

Guten Tag,

ich habe eben diesen Beitrag gelesen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Bezug-Erwerbsminderungsrente-Befristet-bis-August-2015---f263267.html

Hier wird aufgezeigt, dass - so verstehe ich es - ein Arbeitsverhältnis NICHT durch einen - ggf. befristeten - EM-Rentenbezug aufgelöst werden könnte.

Als Beispiel wird folgendes Urteil aufgeführt: http://openjur.de/u/680970.html

Ich bin nicht so schlau - aber ich verstehe den Tenor des Urteils schon dahingehend, dass es hier nur um "Termine" ging, aber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Bezug von EM-Rente schon ok ist ...

quote:<hr size=1 noshade>Eine Regelung in einem Tarifvertrag verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, soweit er das Ende des Arbeitsverhältnisses anordnet, wenn der Krankenkasse ein Rentenbescheid zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.

Eine derartige Regelung verstößt nicht gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 Abs. 1 AGG . Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung liegt nicht vor.

<hr size=1 noshade>


Bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer?

Viele Grüße und danke für Ihre Anregungen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe das Urteil so, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch (arbeitsvertragliche bzw. tarifvertragliche) Vereinbarung bei einer befristeten Rente nicht möglich ist.

quote:
bb. Aus den oben dargelegten Gründen ist die Regelung in § 22 Ziff. 2 MTV 1997 unwirksam, soweit sie eine auflösende Bedingung für den Fall einer nur befristeten Erwerbsminderungsrente enthält. Die Gewährung einer Rente auf Zeit kann nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, weil § 22 Ziff. 2 MTV 1997 keinen unbedingten Wiedereinstellungsanspruch des früheren Arbeitnehmers nach dem Wegfall des Rentenbezuges auf Zeit vorsieht.


Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist bei einer unbefristeten Rente jedoch schon möglich.

Demnach hat der Anwalt Recht, wenn er sagt, im Fall der Fragestellerin (befristete Rente) wäre der Passus unwirksam.
Du hast insoweit Recht, dass das Arbeitsverhältnis im Falle des Urteils (unbefristete Rente) durch die Vereinbarung enden darf und es dann nur noch auf den Zeitpunkt ankam, zu dem es tatsächlich endete.

Grüße

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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Aah, jawoll! Vielen herzlichen Dank!!



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1x Hilfreiche Antwort

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