Darlehn vom Sozialamt für Auto?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)
Darlehn vom Sozialamt für Auto?

guten Tag, ich brauche mal einen Rat. Das Auto von meinem Mann ist diese Nacht nach der Arbeit auf der Autobahn kaputt gegangen und die Reperatur übersteigt mit über 3000€ weit den wert des alten Autos (8 Jahre alter Smart mit Motor und Turboschaden). Wir bekommen ergänzende Sozialhilfe weil wir zwei Babys haben und mein Mann bei der Zeitarbeit nicht genug verdient um für uns vier. Wenn wir kein Auto haben verliert er seine Arbeit und ein Darlehn bei der Bank bekommen wir ja nicht bei Sozialhilfe. Gibt es da irgend eine Möglichkeit ein Darlehn von der ARGE zu bekommen? hatte jemand schonmal sowas? Wir müssen bis ende nächster Woche ein anderes Auto haben da mein Mann zur Zeit einen Einsatz hat der 65km weit weg liegt und nur nächste Woche noch mitgenommen werden kann, dann bekommt der Kolege einen anderen Einsatz. Ich kann leider nichts von hier aus machen außer Telefon und Internet da wir so weit ab wohnen da fährt noch nicht mal ein Bus und ich mit den zwei Babys bin da auch total aufgeschmissen.

Vielen Dank für die Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Am besten fragt ihr bei der ARGE direkt nach. Sollte durch das fehlende Auto tatsächliche seine Arbeit auf dem Spiel stehen, hat diese Frage ja einen berechtigten Hintergrund.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
12TNT
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 7x hilfreich)

kann mir nicht vorstellen das die ARGE ein kredit für ein Auto vorstreckt.
weil es könnte ja passieren das er sein Jop verliert und dann steht ihr da mit dem Schulden bei der ARGE na supe.

ist nicht böse gemeint kann mir wirklich nicht vorstellen das es so klappen soll.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Da Ihr Euch im Leistungsbezug nach dem SGB II befindet, ist die ARGE tatsächlich der richtige Ansprechpartner. Nach § 23 Abs. 1 SGB II ist die Gewährung eines Darlehns durchaus möglich, wenn es sich um einen unabweisbaren Bedarf handelt, der nicht anderweitig gedeckt werden kann. Meines Erachtens handelt es sich durchaus um einen unabweisbaren Bedarf, da ohne Auto konkret der Verlust des Arbeitsplatzes droht.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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