Hallo,
ich mache grade eine Weiterbildung vom Arbeitsamt mit,zur Kurierfahrerin. Die eigentliche Intervention war den Führerschein zu bekommen.Deshalb hat mich meine Sachbearbeiterin darauf angesprochen.Anfangs war es so dass ich mir ein Auto hätte leihen können,aber das hat sich zerschlagen. Aber ich weiß dass ich nach der Massnahme direkt wieder arbeiten kann. Hab mit einigen Zeitarbeitsfirmen gesprochen,die mich noch gespeichert haben.
Jetzt meine Frage,ist es grudsätzlich unmöglich ein Darlehen für ein Auto zu bekommen.Oder sind es immer Fallentscheidung?
Ich will ja nix geschenkt,sondern brauche nur Hilfe dabei wieder ins Berufsleben zurückzukommen
Die Meinungen gehen da ja echt auseinander
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Darlehen vom Arbeitsamt bei ALG1?
13. November 2014
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Frage vom 13. November 2014 | 06:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Darlehen vom Arbeitsamt bei ALG1?
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#1
Antwort vom 13. November 2014 | 11:11
Von
Status: Philosoph (13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
@fb:
quote:
Jetzt meine Frage,ist es grudsätzlich unmöglich ein Darlehen für ein Auto zu bekommen.
Nein, es ist nicht unmöglich ein Darlehen zu bekommen. Es ist sogar möglich, eine nicht rückzahlbare Beihilfe zu bekommen. Aber:
quote:
Oder sind es immer Fallentscheidung?
Ja, es sind immer Einzelfallentscheidungen und vor allem, es sind Ermessensentscheidungen. Das heisst, es gibt keinen klar geregelten und durchsetzbaren Anspruch, sondern derartige Leistungen können gewährt werden. Wesentliche Voraussetzung dürfte der Nachweis sein, dass Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bekommst, die aber an die Bedingung geknüpft ist, dass Du ein Auto hast.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
#2
Antwort vom 13. November 2014 | 20:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Aber auch bei ALG 1? Die Sachbearbeiterin hat gesagt: Nee sie bekommen schon die Massnahme. Leihen sie sich ein Auto für 3 Monate und dann können sie arbeiten und sich dann ein Darlehen bei der Bank beantragen
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#3
Antwort vom 13. November 2014 | 21:22
Von
Status: Philosoph (13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
@fb:
Stell einen schriftlichen Antrag und verlange einen schriftlichen Bescheid. Was irgendeine SBin sagt, ist Schall und Rauch, solange Du nichts schriftliches hast.
Gruß,
Axel
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