hallo,
mein bruder ist an silvester aus der wohnung geflogen, wir haben bis spät abends noch seine wohnung leer geräumt und unter gestellt und ihm angeboten wenn er sich jetzt um sein leben kümmert bei uns unterzukommen. er muss aber alles so schnell wie möglich regeln. seit einer woche drehen wir uns nun im kreis. kein amt will mehr richtig dafür zuständig sein. er sollte sich doch hier anmelden. das will unsere hausverwaltung aber nicht. bin mitten in der ausbildung habe 2 kinder und mein mann ist auch berufstätig. das geld geht uns auch mittlerweile aus da er ja nix dazu geben kann. in eine sozialwohnung kann er auch nicht da er dafür ja erst mal hartz 4 braucht. heute kam ein schreiben indem stand was er alles noch einreichen muss, aber das wurde schon alles hingeschickt. mein mann nimmt sich extra urlaub um das mit ihm zu regeln, meine mutter und schwester lassen uns mit der situation völlig hängen. mein mann und ich streiten nur noch deswegen. keine ahnung wie man das alles funktionieren soll. er war zu faul hartz 4 zu beantragen oder hat sich geschämt ich weiss es einfach nicht. wäre ich an dieser stelle würde er mir auch helfen daher kann ich ihn net vor die tür setzen. bin langsam ratlos.ich mein er ist ja selber schuld aber manchen menschen kann man erst helfen wenn sie merken da gehts bald nicht tiefer. vielleicht hat ja jemand ein kleinen tipp für mich.
liebe grüße
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Bruder ohne Wohnung und ohne Geld, was tun?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
quote:
meine mutter und schwester lassen uns mit der situation völlig hängen.
Wie alt ist Dein Bruder?
quote:
keine ahnung wie man das alles funktionieren soll.
Ganz einfach: du und dein Mann regeln das alles für das Brüderchen.
quote:
aber manchen menschen kann man erst helfen wenn sie merken da gehts bald nicht tiefer.
Was jetzt kommt ist hart aber ...
Er fliegt aus der Wohnung weil er sich nicht gekümmert hat.
Nun hat er bei euch ein warmes Plätzchen und zwei Servicekräfte die sich um ihn kümmern.
Wieder braucht er sich nicht zu kümmern.
Tut mir leid aber SO lernt er es nie.
Ihr helft ihm auch damit nicht wirklich, das ihr ihm jetzt die Arbeit abnehmt. Mutter und Schwester haben das schon verstanden ...
Ein paar Tage im Obdachlosenasyl hätten ihn eventuell mal motiviert.
Soviel zum Thema - es geht nicht mehr tiefer -
quote:
mein mann und ich streiten nur noch deswegen.
Weil er sinngemäß das wie so ich sieht?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Die notwendigen Formulare kann man hier downloaden, falls noch was fehlt:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html
ALLES was man dort hinsenden immer mindestens per Einschreiben senden, besser per Einschreiben-Rückschein. Hin und wieder geht etwas verloren.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Schwager nimmt sich eigens frei und macht auch noch der Schwester die Hölle heiß, während wir über 40 Milliarden an Steuern zahlen, damit Leute in Not nicht nur ALG II bekommen, sondern auch noch darüber beraten werden:
SGB I
§ 13 Aufklärung
§ 14 Beratung
§ 15 Auskunft
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
Ich glaube das Problem ist das der Bruder im Moment keinen festen Wohnsitz hat ? Da würde ich mich mal an die Caritas wenden da kann er sich unter umständen anmelden, bekommt eine Meldeadresse und dann bekommt er auch ALG 2.
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@neilette
(Bruder nicht bei Euch anmelden lassen, obwohl Hausverwaltung nichts dagegen machen könnte, weil Verwandtschaft)
(Anträge IMMER persönlich abgeben und mit Eingangsstempel (der jeweiligen Behörde) auf der jeweiligen Kopie versehen lassen - oder per Einschreiben senden / Ordner, Locher kaufen und immer gleich abheften)
Mögliche Vorgehensweise
- Reihenfolge:
Beim Jobcenter:
ALG2 beantragen
Beim Ordnungsamt: (Daten usw. auf der website Eurer Stadt)
Antrag stellen auf Notunterkunft
Beim Jobcenter:
Antrag auf Umzugskosten (Möbel in die Notunterkunft)
oder gleich Wohnung suchen -
und vor Unterschreiben des Mietvertrages:
beim Jobcenter:
Antrag stellen auf Zusage auf Übernahme der Wohnungskosten für die neue Wohnung.
Zusage des Jobcenters ist wegen Obdachlosigkeit nicht unbedingt nötig, aber besser, um Schwierigkeiten zu vermeiden, denn sind von den Jobcentern immer vorgrammiert !!
Entweder deshalb:
1. RA suchen oder 1. Beratungsschein beim Amtsgericht für rechtsanwaltliche Beratung beantragen (am besten persönlich vormittags zum AG / Ausweis mitnehmen)
- siehe Anwälte u.a. hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Bei Anmeldebehörde (Einwohnermeldeamt) anmelden:
entweder "ohne festen Wohnsitz" oder mit der Notunterkunftsadresse,
nach Abschluss eines Mietvertrages mit der Wohnadresse.
Nicht vergessen:
in neuer Unterkunft (Wohnung oder Notunterkunft) alle Zähler ablesen und vom Vermieter gegenzeichnen lassen - ggf. Energielieferanten unter z.B. www.verivox.de suchen für Sondervertrag oder beim Grundversorger Strom und ggf. Gas beziehen.
Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen und unterschreiben ...
http://forum.energienetz.de/
http://www.bdev.de
Geräumte Wohnung: alle Verträge kündigen !
Nicht zerfleischen, sondern anstehende Probleme LÖSEN - viel Glück !
(das ausdrucken ;-))
Vielleicht schreibt Axel noch was dazu...
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@eulchen:
Aus meiner Sicht gibt es eigentlich gar nichts weiter zu schreiben.
@neilette:
Ich würde tatsächlich auch so vorgehen, wie von @eulchen geschrieben. Vor allem muss - bei aller gut gemeinten Unstützung - auch für Deinen Bruder klar sein, dass er selber aktiv werden muss und die Verantwortung für sein Leben selber trägt. Ihr könnte ihm sicher Tips und Hinweise geben, gerne auch zu Behörden begleiten. Letztendlich handeln muss er aber selber.
Auf meiner Website
klick
findest Du eine ganze Menge allgemeiner und grundsätzlicher Informationen. Gerade wenn Ihr keine Erfahrung im Umgang mit Behörden habt, dürfte die Lektüre sehr hilfreich sein.
Anwalt halte ich zur Zeit eigentlich für nicht erforderlich und verfrüht. Sollte allerdings deutlich werden, dass die Behörden Euch vertrösten, hinhalten oder sogar abwimmeln wollen, kann anwaltliche Hilfe auch schon im Antragsverfahren sinnvoll sein. Wenn Du dann verraten magst, wo Ihr wohnt, kann hier auch vielleicht jemand einen guten Anwalt empfehlen.
Viel Erfolg.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
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