Bafög, Vergessene Kaution

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
horst1303
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög, Vergessene Kaution

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe das mir hier vielleicht jemand helfen kann.
Ich habe im Oktober eine Studium begonnen und einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög gestellt. Da ich vorher bereits gearbeitet hatte, liegt mein Vermögen über dem Freibetrag von 5200 Euro. Das habe ich dem Bafög-Amt auch mitgeteilt. Jetzt habe ich gestern Abend festgestellt, dass mir noch die Kaution eines Car-Sharing Unternehmens zurücküberwiesen wurde. Ich war dort die letzten Jahre Mitglied und habe den Vertrag zum 30.12 Dezember gekündigt.
Daraufhin viel mir ein, dass ich die Kaution ja beim Bafög Antrag hätte mit angeben müssen. Zusätzlich habe ich leider auch noch die Mietkaution vergessen. Alles in allem habe ich also etwa 900 Euro zu wenig angegeben.
Mein Antrag wird im Moment noch bearbeitet und ich überlege gerade, ob es Sinn macht direkt morgen früh mit dem Amt Kontakt aufzunehmen und zu versuchen das noch zu korrigieren. Oder reite ich mich damit erst richtig rein?
Es geht mir explizit nicht darum hier Vermögen zu verstecken(auch wenn ich es ja leider unabsichtlich schon getan habe) und das liebste wäre mir ich könnte das jetzt einfach schnell richtig stellen. Ich frage mich nur, ob das jetzt noch so einfach geht.


Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.

-- Editier von horst1303 am 07.01.2016 04:01

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt David Witzel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 21x hilfreich)

Also ich würde grundsätzlich immer erhebliche Geldbewegungen sofort anzeigen.

Wenn irgendwann rauskommt, dass Sie leistungsrelevantes Einkommen oder Vermögen verschwiegen haben, kann es richtig teuer (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Rückzahlung) und sogar strafrechtlich relevant werden (Betrug durch Unterlassen).

Und: im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht müssen Sie die Vertretung durch einen Anwalt grundsätzlich auch bei Bedürftigkeit selbst bezahlen. Im Sozialrecht nicht. Also: halten Sie es im sozialrechtlichen Bereich.

Freundliche Grüße
RA Witzel




-- Editiert am 16.01.2016 11:59

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#2
 Von 
Rechtsanwalt David Witzel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 21x hilfreich)
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