Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem neuen Bafögantrag und brauche dringend Hilfe.
Ich habe in Berlin ein Semester Soziale Arbeit studiert und dort auch ein Semester lang Bafög erhalten. Danach wechselte ich an eine andere Hochschule und habe dort das gleiche Studium der Sozialen Arbeit erneut im ersten Semester begonnen und bin nun in meinem letzten (7.) Semester.
Nun zum Problem:
Als ich an der neuen Hochschule angefangen habe zu studieren, habe ich erneut Bafög beantragt. In sämtlichen weiteren Bescheiden war die Förderungshöchstdauer "August 2015" angegeben.
Nun, bei meinem neuen Bafögantrag, möchte mich das Amt nicht mehr weiter Fördern, mit der Begründung, ich hätte meine Förderungshöchstdauer bereits erreicht (wegen dem Semester in Berlin).
Meine eigentliche Frage ist:
Ist die Angabe in den Bafögbescheiden nicht rechtswirksam?
Kann das Bafögamt einfach die Angabe der Förderungshöchstdauer zu meinem Nachteil kürzen obwohl in sämtlichen Bescheiden "August 2015" angegeben ist?
Ich danke euch für eure Antworten.
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Bafög Förderungshöchstdauer im Bescheid falsch
3. März 2015
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Frage vom 3. März 2015 | 22:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Förderungshöchstdauer im Bescheid falsch
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#1
Antwort vom 4. März 2015 | 04:50
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Die Angabe zur Förderungshöchstdauer im BAföG-Bescheid ist ein Hinweis, aber kein rechtswirksamer Bescheid.
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