BG Erwerbsminderungs Rente und Ärger

27. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)
BG Erwerbsminderungs Rente und Ärger

Hi zusammen ,
Ich hoffe das sich hier jemand damit auskennt , ich hatte letztes Jahr einen Schweren Arbeitsunfall und dieser zog eine grosse OP sowie einen Krankenhausaufenthalt über 14 Tage mit sich.
Nach den Entlassung habe ich etwa 6 Monate Krankengymnastik machen müssen und war auch 1 Jahr lang Arbeitsunfähig.
Nun gehe ich wieder Arbeiten und habe doch einige einschränkungen und häufig Schmerzen , mein Arzt meinte das ich mich damit wohl abfinden muss , na gut ich bin ja eigentlich froh das es so gut gelaufen ist , anfangs sah es nämlich ganz schlecht aus.
Ich wurde nach abschluss der Behandlung von meinem Arzt begutachtet und er schrieb mir auf grund meiner Verletzungen eine Erwerbsminderungs Rente ( MDE ) von 30 % auf.
Gestern habe ich dann nach einigen Monaten endlich mal von der BG bescheid bekommen in dem Schreiben steht das ich eine Rente als vorläufige entschädigung als Gesamtvergütung in höhe von 20 % bis ende 2010 bekomme.
Nun für mich hört es sich an als wenn ich eine einmalzahlung bekomme und die BG dann raus ist und damit bin ich nicht einverstanden schliesslich habe ich immernoch probleme im Arbeitsaltag ausserdem bekomme ich nur 20 % anstatt 30 % ,lohnt es sich dagegen einspruch einzulegen und wenn ja wie sollte ich diesen begründen ?

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PS : es handelt sich hierbei um einen Sprunggelenk verrenkungsbruch mit Wadenbein beteildigung sowie ein zertrümmerter aussenknöchel , Knochenersatz hat man mir aus dem Becken entnommen ausserdem habe ich 2 platten und 15 schrauben in meinem Fuß.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)


Hallo,

quote:
Ich wurde nach abschluss der Behandlung von meinem Arzt begutachtet und er schrieb mir auf grund meiner Verletzungen eine Erwerbsminderungs Rente ( MDE ) von 30 % auf.



Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung . Er ist nicht gleichzusetzen mit den Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Stellen Sie diese Frage am besten mal in das Unterforum für Versicherungsrecht.

Gruss
Fulgora


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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#2
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

du warst ja bestimmt beim Gutachter. Lass dir das Gutachten übersenden. Da steht drin, warum nur 20% und warum nur für eine gewisse Zeit.

Auch steht in dem Bescheid drin (richtig durchgelesen????), wenn du über den .... (Ende der Rentenzahlung) noch Beschwerden hast bzw. auf eine Weiterzahlung drängst du dich jederzeit bei der BG melden kannst und einen Antrag stellst. Dann musst du erneut zum Gutachter.


-- Editiert am 28.06.2010 08:41

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