Ausgesteuert, Reha abgelehnt, noch Angestellt aber Krank

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgesteuert, Reha abgelehnt, noch Angestellt aber Krank

Hallo,

oben habe ich im Endeffekt schon alles beschrieben. Ich wurde im Februar ausgesteuert, bin noch angestellt, sollte von der AfA eine erneute Reha beantragen, was ich auch gemacht habe, diese wurde abgelehnt. In meinem alten Job kann ich nicht zurück, weil der der Auslöser meines Burnout ist. Dazu liegen mir 2 Atteste vor. Jetzt habe ich Ende des Monats einen Termin bei der AfA und habe Angst, dass sie mir das Überbrückungsgeld ( vgl ALG1) streichen. Ist damit zu rechnen? Gegen die Ablehnung der Rentenversicherung werde ich Einspruch erheben.

-- Editiert von Moderator am 18.06.2017 18:44

-- Thema wurde verschoben am 18.06.2017 18:44

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine nicht Überbrückung Geld, sondern "Nahtlosigkeit ALG I"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn Sie ALG 1 gemäß der Nahtlosigkeitsregelung beziehen, werden Sie einen Rentenantrag stellen müssen. Schön erklärt findet sich die Grundlage hier https://www.google.de/amp/s/rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/amp/

Sie sollten sich auch nach einem anderen Job umschauen. Wenn dieser Job im Speziellen für sie Auslöser des Burnout war, dann dürfte ein anderer Arbeitsplatz ja dennoch machbar sein, so wird jedenfalls die Argumentation sein.


Das würde ich ja gerne machen, ich hatte nur aufgrund der Erkrankung nicht den Antrieb. Ich würde den Job ja auch gerne kündigen, habe aber Angst vor einer Sperre. Auch wenn der Sachbearbeiter meint, dass es keine gibt. Letztendlich entscheidet es eine andere Stelle bei der AfA.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Es gibt zwei verschiedene Dinge hier.

1. Anderen Job finden. Dafür müssen sie nicht zuerst kündigen.

2. Krankheit. Auch hier werden Sie sich bemühen müssen. Ohne Rentenzuerkennung werden Sie über kurz oder lang das JC im Nacken sitzen haben.

Von wem sind diese Atteste? Ich frage deshalb, weil hier Atteste von Fachärzten gefragt sein werden, also "Hausarzt und Psychologe" wird nicht lange reichen. Es sollte schon ein Facharzt, Psychiater oder ggf. Neurologe sein.

Zuerst würde ich aber einfach mal das Gespräch abwarten. Sie müssen nichts an Ort und Stelle unterschreiben und vielleicht wird's gar nicht so schlimm wie Sie annehmen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Von einem Psychiater und einer Psychologin. Ich hatte gerne etwas schriftlich von der AfA, dass wenn ich kündige, ich keine Sperre bekomme. Aber so richtig will sich da keiner äußern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wie gesagt: Anders rum. Neuen Job suchen und finden (ist aus einer ungekündigten Beschäftigung immer einfacher) und dann kündigen, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Kein Arbeitgeber wird dann noch Wert auf einen Angestellten legen, der aus der langen Krankheit für ein paar Wochen wieder zurück kommen will...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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