Arbeitslosengeld nach Krankengeld Hilfe!

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
kb2012
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach Krankengeld Hilfe!

Hi und zwar hab ich folgendes Problem:

Meine Freundin ist kurz nach ihrer Lehre, d.h. sie hat dann noch 4 Monate normal gearbeitet an folge einer traumatischen Kindheit schwer psychisch erkrankt worauf hin sie bis vor 2 Wochen krank geschrieben war. (Seit 30.12.2010).

Nach mehreren Klinikaufenthalten und einer speziellen Therapie und Tagesklinik ging es ihr soweit wieder gut - dass sie den Entschluss fasste wieder arbeiten zu wollen.

Naja durch ihre top Zeugnisse hat sie dann auch eine neue Arbeit gefunden woraufhin sie natürlich kein Krankengeld mehr benötigt hat.

Leider hat sie ihren gesundheitlichen Zustand unterschätzt, bzw hat es keiner gemerkt, das sie doch noch nicht arbeitsfähig war. Ihre Probleme gingen wieder los, zwar bei weiten nicht mehr so krass wie früher, aber man hat gemerkt, das sie wohl noch mindestens eine weitere Therapie braucht. Nach einer Woche konnte sie also nicht mehr in die Arbeit gehen worauf hin verständlicherweise jetzt die Kündigung kam.

Das Problem ist jetzt, das ihre Krankenkasse jetzt auch nichts mehr zahlen will.

Was gibt es jetzt für Möglichkeiten?

Erstmal ist das Arbeitslosengeld natürlich sehr wenig, da es auf das Krankengeld gerechnet wird, und nicht, auf ihre letzten Gehälter.

Das viel größere Problem ist allerdings, das ohne Krankenkasse auch keine Behandlungen mehr möglich sind - was aber dringend erforderlich wäre.

Was gibt es jetzt für Möglichkeiten wieder an Krankengeld zu kommen bzw das man die Therapien bzw die Tagesklinik wo sie jetzt immer hingegangen ist, bis sie auf eine Therapie kommt (was durchaus 6 Monate + dauern kann) bezahlt bekommt?

Eine weitere Frage beschäftigt mich auch. Da das ALG nun vom Krankengeld berechnet wird, und sollte es möglich sein, wieder an Krankengeld zu kommen, wird dieses dann wiederum vom ALG berechnet? Damit wäre es dann langsam unmöglich zu leben. (Wir wohnen zusammen, teilen uns die Miete + Nebenkosten, ich bin leider nicht der Topverdiener... arbeite auf provisionsbasis wo nicht viel rüber kommt..)

Danke für eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Kb2012,

da sollte meiner Meinung nach ein Widerspruch erfolgen. Diesen würde ich mit anwaltlicher Unterstützung machen.

Kostenlose Beratung gibt es z.B. beim VDK. Bei Mitgliedschaft - Mitgliedsgebühr ca 4 € /Monat - helfen die bei sozialrechtlichen Widersprüchen und Klagen gegen geringe Gebühr.

Mich wundert, warum keine Wiedereingliederung gemacht wurde?

Grüße





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-- Editiert heiligs_blechle am 19.01.2012 21:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Hallo kb2012:

in deiner Darstellung sind einige Sachen nicht ganz korrekt.

Erstmal zum Thema Krankenkasse: Nur weil man aus dem Krankengeld ausgesteuert ist, heißt das nicht, dass die Krankenkasse keine Leistungen mehr übernimmt. Auch wenn der Krankengeldanspruch beendet ist besteht der sonstige Versicherungsschutz über die Krankenkasse für ärztliche Behandlung, med. Reha etc... natürlich weiterhin. Die Aussteuerung bezieht sich einzig und allein auf den Krankengeldbezug.

Zum Arbeitslosengeld: Arbeitslosengeld wird NIE auf Basis des Krankengeldes berechnet. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes werden die Zeiten mit Anspruch auf ARBEITSENTGELT innerhalb der letzten 2 Jahre zu rate gezogen. Die Zeiten, in denen andere Einkommen als Arbeitsentgelt erzeilt wurden (z.B. Krankengeld) werden bei der Berechnung einfach ausgeklammert und beeinflussen die Höhe des Alg nicht!

Jetzt kommt aber ein Knackpunkt: Damit das Alg überhaupt bemessen werden kann muss man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt gehabt haben. Bei manchem unglücklichen Konstallationen kann es aber passieren, dass man durch den langen Krankengeldbezug innerhalb der letzten 2 Jahre nicht auf 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt kommt.

In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld dann fiktiv bemessen. Das heißt, man wird einer Qualifikationsstufe zugeordnet, entsprechend der Tätigkeit, die man theoretisch noch ausüben könnte. Je qualifizierter diese Tätigkeit ist, desto höher ist das Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hat aber in keinem Fall irgendetwas mit der Höhe des Krankengeldes zu tun.

@heiligs_blechle:

wogegen soll denn hier genau Widerspruch eingelegt werden? Ich gehe einmal davon aus, dass hier eine fiktive Bemessung, wie oben beschrieben stattgefunden hat. Man müsste also ggf. mal nachprüfen, ob nicht doch 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt vorlagen. Sollte das doch der Fall sein, dann sollte man Widerspruch einlegen. Ich befürchte allerdings, dass die fiktive Bemessung hier zurecht durchgeführt wurde, und die Person, um die es hier geht, leider einer der Fälle ist, die mit fiktiver Bemessung deutlich schlechter gestellt sind, als mit regulärer Bemessung. Das mag zwar unfair sein, entspricht aber dem Gesetz.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kb2012
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi und danke für eure Antworten.

Also erstmal waren das oben keine Feststellungen sondern sollten eigentlich Fragen sein.

Wenn das so ist, das die Krankenkasse nur kein Krankengeld mehr bezahlt, sie aber weiterhin in die Tagesklinik gehen kann bis sie eine Therapieplatz gefunden hat und der dann auch bezahlt wird, fällt mir schonmal ein großer Stein vom Herzen!

Wegen dem Arbeitentgelt: Zählt dazu auch die Ausbildung? Normalerweise müsste sie die letzten 2 Jahre 150 Tage geschafft haben. Sie war ab 9.12. 2010 ca krankgeschrieben, wenn wir jetzt heute als Berechnung nehmen sind wir am 20.01.2010 als beginn.

2010 hatte Anzahl Tage Mo. - Fr. insgesamt (5-Tage-Woche): 261
Davon Anzahl der Arbeitstage: 253
Durch gesetzliche Feiertage entfallene Arbeitstage: 8

Zählen Krankheitstage und Urlaubstage denn zu den "Arbeitstagen"?

Mfg

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6x Hilfreiche Antwort

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