Arbeitslosengeld

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Friedrichw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld

Im Juli wurde Arbeitslosengeld beantragt .
Der Meldende war zuvor Geschäftsführer einer GmbH , welche still gelegt wurde .
Mit- Gesellschafter war dessen Ehefrau. Nun erkennt das Arbeitsamt diese Tätigkeit nicht an und teilt mit , daß der Antragssteller bei der Ehefrau angestellt gewesen wäre .
Der Arbeitgeber zuvor schickt ebenfalls keine Unterlagen - es gibt also folglich seit Juli keinerlei Auszahlung !

Wie kann hier vorgegangen werden , da die Familie keinerlei sonstiges Einkommen hat und auf Auszahlung angewiesen ist .

Außerdem ist eine GMBH doch eine juristische Person , folglich nicht gleich gestellt mit einer privaten Firma ???

Wie kann eingewirkt werden ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@friedrichw

kein bescheid seither? dann klage wegen untätigkeit vor sozialgericht ( ist kostenlos)eilverfahren beantragen

sunbee

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#2
 Von 
KritikerAndreas
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Abend,

Da das primäre Problem nicht die Untätigkeit ist (und auch ein Eilverfahren seine Zeit dauert) wäre es ratsam für die Übergangszeit Alg2 zu beantragen!
Denn es soll zunächst Geld kommen und kein Ablehnungsbescheid.

In diesem Sinne,
KA

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kritiker andreas

wenn ich deine beiträge lese, scheints mir, du kennst dich gut aus. meine frage: wie lange dauert denn im schnitt so n eilverfahren heute? ich weiß es nur aus dem jahr 2002, als ein ag insolvent wurde und das amt nicht in die hufe kam. war damals sehr zügig das gericht...
danke für deine antwort

sunbee

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