Hallo
Ich habe schon etliche Foren bemüht, aber leider keine befriedigende Antwort bekommen.
Meine Frau ist zur Mutter-Kind-Kur. Sie selbst und eines der beiden Kinder werden dort behandelt. Des weiteren ist ein Kind als Begleitkind dabei.
Das Arbeitsamt hob den Bescheid zur Zahlung des Arbeitslosengeldes auf. Unsere Info von der Krankenkasse ist aber, dass meine Frau weiter Leistungen des Arbeitsamtes beziehen muß.
Die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes wiedersprach diesen und schrieb uns den Aufhebungsbescheid.
Was sit nun richtig? Gibt es Urteile in der Beziehung?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
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"Danke!
Matthias 3UK"
Arbeitslosengeld I bei Mutter-Kind-Kur
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Das korrekte Vorgehen wäre:
1. Lassen Sie sich von der KK schriftlich geben, dass ein Anspruch auf AlgI weiter bestehen bleibt und auf welcher Rechtsgrundlage der beruht.
2. Legen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist im Bescheid Widerspruch gegen den Bescheid der ArGe ein und das Schreiben der KK dazu.
Das Ganze persönlich bei der ArGe abgeben mit Empfangsstempel am Tresen auf eine Kopie. Schicken Sie es hin, kommt so ein Widerspruch erstaunlich oft nicht an.
Denke mal, bis zu 6 Wochen haben Sie Anspruch auf AlgI, weiss es aber nicht sicher, mit dem oben beschriebenen Weg können Sie nichts falsch machen.
auch ich kann das meiner Vorgängerin nur bestätigen.Würde zusätzlich aber noch diesen Link bemühen http://www.sozialhilfe-online.de/
Zumal es auch so etwas wie Haushaltsersparniss gibt bei längerer Abwesenheit und dann wäre es wohl wieder die Sache der KK.
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Sorry, aber das gilt nur bei Arbeitslosengeld II.
Bei Arbeitslosengeld I ist die Haushaltsersparniss egal. Gibt es keine Urteile oder sonstigen Begründungen. Ich bin doch nicht die erste Arbeitslose die zur Kur geht???
@matthias 3uk
vielleicht findest du hier etwas
http://www.elo-forum.org/forum/forums.html
sunbee
Das ist die richtige Antwort!!!
Die Krankenkasse zahlt das Arbeitslosengeld für die Dauer der Kur weiter!
Danke sunbee
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