Habe gestern ein Schreiben erhalten indem steht das ich Geld zurück zahlen muss und auch in Zukunft keines mehr erhalten werde.
Ich bin aufgrund meiner Schwangerschaft arbeitslos geworden. Nun ist mein Kind gerade mal zwei und ich bin nach wie vor arbeitslos.
Ich kann keine Rückzahlung machen da ich absolut null Einkommen habe.
Ich habe zu keiner Zeit falsche Angaben gemacht oder Unterlagen zu spät eingereicht.
Die haben angeblich das Einkommen meines Freundes nicht richtig berechnet und daher fordern sie Geld von mir, meinem Kind und meinem Freund bis zum 11. Juli zurück.
Ist das überhaupt zulässig wenn ich keinen Fehler gemacht habe sondern die?
Wie soll eine Arbeitslose Geld zurück zahlen können?
Bitte helft mir!
-- Editier von ewelli am 30.06.2015 13:54
-- Editiert von Moderator am 30.06.2015 14:13
-- Thema wurde verschoben am 30.06.2015 14:13
Arbeitsamt fordert Geld zurück
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zu wenig brauchbare Angabe um da irgendwas sagen zu können.
Welche Angaben zum Einkommen des Freundes wurden bei ursprünglicher Beantragung gemacht? Welche wurden bei der bisherigen Berechnung berücksichtigt, und welche bestanden tatsächlich?
Und mit Arbeitsrecht hat das 0,0 zu tun ...
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Zitat:Ich bin aufgrund meiner Schwangerschaft arbeitslos geworden.
Wie das? Das ist normalerweise ein Garant für Sicherheit, außer der Vertrag war befristet.
Geld hat man zu haben. Ratenzahlungen gehen irgendwie immer, wenn man denn will. Sie haben sogar einen Lebensgefährten, gegen den Sie als ein U3-Kind betreunde Mutter einen Unterhaltsanspruch haben. Damit sind Sie nicht im klassichen Sinne arbeitslos, nur weil Sie nicht arbeiten. Außerdem lebt der Mann ja augenscheinlich bei Ihnen im Haushalt und Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Da er Einkommen hat, gibt es also eine gefüllte Haushaltskasse, auf welche Sie Zugriff haben.Zitat:Wie soll eine Arbeitslose Geld zurück zahlen können?
Andernfalls könnte man auf die Idee kommen, dass Ihr Unterhaltsanspruch für geleistete Beträge jetzt sowieso beim Amt liegt und die sich das Geld dann beim Vater des Kindes wiederholen. Sollte auf gleiche auskommen.
Nur weil Sie nicht arbeiten, kommen SIe also nicht um die Schulden herum. Irgendwann müssen Sie das zahlen.
Stattdessen würde ich lieber mal die Augen auf die Frage lenken, ob denn hier überhaupt eine Rückzahlungspflicht besteht. Das kann man ja durchaus mit gutem Grund bestreiten. Um die Antwort auf diese Frage zu erhalten, müsste ein Fachmann einen Blick auf den Bescheid werfen. Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
In jedem Fall würde ich die sicherlich angegebene Widerspruchsfrist bedenken.
Alle. Ich muss regelmäßig seine Gehaltsabrechnungen einsenden.
ZitatZu wenig brauchbare Angabe um da irgendwas sagen zu können. :
Welche Angaben zum Einkommen des Freundes wurden bei ursprünglicher Beantragung gemacht? Welche wurden bei der bisherigen Berechnung berücksichtigt, und welche bestanden tatsächlich?
Stimmt das denn, dass Ihr zu viel Geld bekommen habt, oder nicht?
Oder ist für Euch deren Berechnung komplett unverständlich und Ihr könnt das gar nicht beurteilen?
Falls Ihr das gar nicht nachvollziehen könnt oder für Euch klar ist, dass Ihr nicht zu viel bekommen habt, dann würde ich zu einer Erwerbslosenberatungsstelle gehen z.B. von der Caritas. Die sind da häufig fitter als so mancher Anwalt, wenn es um falsche Bescheide von denen geht.
Ist das aber nachvollziehbar für Euch, dann würde ich eine Ratenzahlung vereinbaren.
-- Editiert von Yogi1 am 30.06.2015 22:01
Ich steig bei den Bescheiden absolut nicht durch. Die wollten bestimmte Unterlagen und ich hab alles sofort eingeschickt. Manchmal sogar mehrmals da sie meine unterlagen verloren haben.
Aber wie die was berechnen versteh ich absolut nicht.
Und genau deshalb sollen Sie mit den Unterlagen zu einem Fachmann gehen. Wenn Sie da schon nicht durchblicken, dann blickt da erst recht niemand hier im Forum durch, wenn er die Unterlagen doch nicht gesehen hat. Eventuell kommt sogar Beratungshilfe in Betracht, die beim Amtsgericht zu beantragen ist. Aber aie Yogi sagte, muss es ja gar nicht unbedigt ein Anwalt sein, den Sie aufsuchen.
Hier im Forum wissen wir nur, dass Sie (der eigenen Ansicht nach) kein Geld haben. Da der Freund aber ein Einkommen hat, ist da ja schon nur die halbe Wahrheit. Und sowieso gilt nunmal, das Mittellosigkeit nicht von Schulden befreit, wenn diese denn bestehen.
Die Neuberechnung des Jobcenters kann nicht anhand so weniger Details hier im Netz für unplausibel erklärt werden. Das Rückfordern von Beträgen aus der Vergangenheit ist schon erklärungsbedürftiger. Aber auch das könnte so völlig korrekt sein.
Verraten Sie mal das Einkommen vom Freund und die Miethöhe. Und machen Sie einen Beratungstermin aus. Wie viel wird denn zurückverlangt?
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