Hallo,
Ich habe zum 1.1. eine Stelle und somit entfällt logischerweise mein Bedarf. ich habe nun für Januar einen Antrag auf ein Darlehen bei den materiellen Hilfen gestellt. Soweit so gut. Nun ziehe ich aber zum 1.2. um ( alles genehmigt) und muss für die Wohnung 6 Monate die Kaution abzahlen. Jetzt verlangt mein Sachbearbeiter von mir, dass ich angeben muss welchen Betrag ich monatlich zurückzahlen werde, da er in Erfahrung gebracht hat ( find ich auch toll sich ohne mein Wissen bei meinem neuen Arbeitgeber zu erkundigen), dass meine erste Gehaltszahlung noch im Januar erfolgen wird. Mit der Belastung durch die Kaution, kann ich aber vorerst nichts zurückzahlen, da ich letztendlich dann weniger zum Leben habe als jetzt. Nun meine Frage: Hat die Kaution Vorrang vor der Rückzahlung des ALG 2? Da ich schon am Montag bei ihm erscheinen muss, würde ich mich über eine schnelle Antwort freuen.
illoc
Sollte diese Frage schon erörtert worden sein, bitte ich um einen Link dorthin.
Alg 2 Darlehen/Kautionszahlung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die Rechtslage ist doch recht einfach und supereinfach formuliert:
"(4) Nach Beendigung
des Leistungsbezuges ist der noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig
. Über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden." [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42a.html]SGB II § 42a
Darlehen[/URL]
Nun treffe einfach eine Vereinbarung! Am besten eine, die dir passt.
Dazu musst du zunächst einfach eine Zahl nennen. Z. B. "X Euro Y Cent im Monat kann ich tilgen." Und genau das verlangt dein SB von dir: Dass du eine Zahl nennst!
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
So einfach ist das?
Danke für die schnelle und für mich etwas beruhigende Antwort. Dann mal auf in den Kampf.
Frohe Weihnachten!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was auch gut wäre eine detaillierte Liste anzufertigen welche Einnahmen und welche Ausgaben (auch an Fahrtkosten zum neuen Arbeitspaltz denken) man hat.
Diese Aufstellung kann man dann noch vorlegen, wenn der Sachbearbeiter meint, man könne mehr leisten.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.