Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes - ALG II

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes - ALG II

Hallo, ein Arbeitgeber, der sich das anders überlegt hat und den Arbeitsvertrag aufheben möchte bietet einen Aufhebungsvertrag. Ich habe einmal gelesen, dass man das Geld auch behalten kann und nicht an das Jobcenter übergeht wenn es eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (Aufhebungevertrag) ist. Noch hat der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht begonnen.
Ist das so korrekt?
Gruß Tom

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Das Gegenteil ist der Fall: Wer seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt, und genau das tut man mit einem Aufhebungsvertrag, hat mit Sanktionen zu rechnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
W1NN3R
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Sry ich versteh grad nur Bahnhof. Also es wurde jemand neues eingestellt und nun hat sich der AG das anders überlegt?

Dann kann er doch den AN einfach ohne einen Grund kündigen, da er doch noch in der Probezeit ist? Weil du sagst das der AN seine Arbeit noch nicht mal begonnen hat. Dann braucht es auch kein Aufhebungsvertrag und man hat auch kein Anspruch auf ne Abfindung und man müsste dann auch keine Sperre oder Sanktionen vom Jobcenter in Kauf nehmen.

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#3
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

ok, der AG hatte zwar gekündigt, aber ohne Post/Unterschrift.
Der AN bestand aber auf eine gestzlich konforme Kündigung. Der Arbeitsbeginn ist der 15.
Also auch wenn der AG kündigt, so gild der Arbeitsvertrag für beide noch fast 2 Wochen, oder?
Der AG hat dem AN mitgeteilt, dass er ihm zwar einen Vertrag gibt, ihm aber gleichzeitg kündigen wird.
Der AG will die Beschäftigung und den Aufwand für An und Abmeldung nicht machen und fragt deshalb ob eine Aufhebung möglich ist.
Was soll denn der AN machen? Er hatte seine Arbeitswilligkeit unterstrichen.
Den Arbeitslohn was der AN verdienen würde müsste er dem JC geben, bzw. würde doch verrechnet.
Deshalb meine Frage ob die Abfindung anders als das Gehalt behandelt wird.
Oder gibt es bessere Vorschläge?
Gruß

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#4
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Es gab bislang nur einen telefonsichen "Arbeitsvertrag" und dann im Anschluss eine Mailbestätigung. Die Unterzeichnung sollte bei Arbeitsbeginn sein.

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#5
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Es gab bislang nur einen telefonsichen "Arbeitsvertrag" und dann im Anschluss eine Mailbestätigung. Die Unterzeichnung sollte bei Arbeitsbeginn sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Was soll denn der AN machen? Ganz einfach - keine Aufhebung unterschreiben.
Der AG hat dem AN mitgeteilt, dass er ihm zwar einen Vertrag gibt, ihm aber gleichzeitg kündigen wird. Ja und? Wo ist das Problem? Das fällt in die Rubrik "Kann man nichts machen" - der Aufhebungsvertrag bringt Ihnen eine fette Leistungskürzung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Es gab bislang nur einen telefonsichen "Arbeitsvertrag" und dann im Anschluss eine Mailbestätigung.

Ja nach genauem Inhalt dieser Mail gibt es auch eventuell gar keinen Arbeitsvertrag...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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