Abbruch berufliche Reha (Arbeitserprobung/ Berufsfindung)

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2019 10:14:43
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbruch berufliche Reha (Arbeitserprobung/ Berufsfindung)

Hallo,

ich nehme derzeit eine berufliche Reha bzw. eine Arbeitserprobung teil. Ich bin seit zwei Wochen krankgeschrieben und die Maßnahme soll evtl. abgebrochen werden. Ich nehme mit einer Krankschreibung an der Maßnahme teil. Darf die Rentenversicherung, die Maßnahme dann abbrechen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Krankschreibung während der Arbeitserprobung oder Arbeitserprobung trotz Krankschreibung?
Begründung der DRV für den Abbruch? Begründung des Teilnehmers, warum sie nicht abgebrochen werden sollte?

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#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Eine Arbeitserprobung dauert in der Regel zwischen 3 und 8 Wochen. Wenn man davon bereits einen erheblichen Teil verpasst, ist das nicht nachholbar. Eine Verlängerung ist meist auch nicht möglich wegen der Planung. Daher kommt ein frühzeitiger Abbruch in Frage, wenn der Erfolg der Massnahme nicht mehr wahrscheinlich ist.

Mit Krankschreibung an der Massnahme teilzunehmen kann heissen, Teilnahme ohne oder mit Einschränkungen. Da kann man nur Rätselraten, warum abgebrochen werden soll

-- Editiert von sonnen8licht am 13.01.2018 09:12

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#3
 Von 
guest-12322.07.2019 10:14:43
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für deine Antwort. Die Maßnahme soll aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Ich war die ganze Zeit in der Maßnahme wegen Anpassungsstörung krank geschrieben. Die Mitarbeiter haben angeblich gestern bei Rentenversicherung angerufen und die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Ich müsste dann ja eigentlich ein Schreiben von DRV bekommen, dass die Maßnahme aus gesundheitlichen abgebrochen wird, oder?

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#4
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Es müsste auf jeden Fall etwas kommen, wenn abgebrochen werden soll.
Ich verstehe aber immer noch nicht, ob man mit der Krankschreibung vollumfänglich an der Massnahme teilgenommen hat.

Selbst wenn ja, können die Mitarbeiter zu der Auffassung gelangt sein, dass die Arbeitserprobung und daraus abzuleitende weitere Maßnahmen nicht erfolgsversprechend sind zum jetzigen Zeitpunkt.

Die Begründung zum Abbruch muss halt abgewartet werden.

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#5
 Von 
guest-12322.07.2019 10:14:43
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Es soll keine Begründung von der DRV kommen. Da ist ordentlich etwas von deren Seite sehr schief gelaufen. Es ist gut wissen, dass von denen eine schriftliche Begründung kommen muss.

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#6
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Hallo? Wie meinen?

Ich kann nur schreiben, was ganz allgemein zu erwarten ist.

Warum keine Begründung kommen soll, kann kein Unbeteiligter wissen.
Möglicherweise wurde es bereits im Gespräch geklärt. Sie haben es vielleicht nicht so aufgenommen.

Und was soll ordentlich schief gelaufen sein?

Wenn gegen den Abbruch vorgegangen werden möchte, wäre eine professionelle Beratung angeraten.



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