ALG - Wohngeld - Praktika - einfach Ratlos

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nekoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG - Wohngeld - Praktika - einfach Ratlos

Nach nun stundenlangen suchen im Internet bin ich in diesem Forum gelandet und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann. Was ich bisher gelesen hab war wirklich schon sehr informativ :)

Derzeit bin ich noch 24.
Ich beziehe Kindergeld und HalbweisenRente (jedoch auf das Konto meiner Mutter - keinerlei zugriff)

Ich habe letztes Jahr die Schule abgeschlossen und bin derzeit auf Praktikums als auch Studiensuche

Mein Problem ist derzeit:

Ich will aus persönlichen gründen hier endlich von meinen Eltern wegziehen (übliche probleme) - und das vermutlich in eine Wohnung alleine oder zu meinem derzeitigen Partner.
Dieser kann es sich natürlich nicht leisten mich mal eben mit durchzufüttern, nun ist die Frage welche Ansprüche ich derzeit habe?

Hätte ich Anspruch auf Wohngeld oder wäre das egal Aufgrund der tatsache das ich derzeit keinen Job habe?
Was ist mit Arbeitslosengeld? ich weiss es gilt erst ab 25, trotz alledem gewisse Sonderregelung?
Desweiteren verdient meine Mutter und restliche Familie recht gut, würde ich dann überhaupt Hartz 4 mit 25 bekommen? Diese wurde mir schon ein paar mal verneint (selbiges für Bafög wenn ich studieren sollte..)
Welches ALG wäre es ansonsten?

Was ist wenn ich nun ein bezahltes/unbezahltes (sprich 0-400 euro) Praktikum annehmen würde? Wie würden sich dann meine Ansprüche ändern?

Selbiges für einen Nebenjob..

Ich weiss sind etwas viele Fragen auf einmal, und gerade deswegen konnte sie mir keiner in diesem verwirrenden Zusammenheng bisher beantworten
Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen :)

Danke schonmal im voraus!

p.s. hab sicher noch was vergessen das ich später anhengen muss..
<br

-- Editiert am 05.01.2010 04:57

-- Editiert am 05.01.2010 05:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Nekoo:

So verwirrend ist das ganze doch gar nicht und auch eigentlich gar nicht so schwer:

quote:
Ich beziehe Kindergeld und HalbweisenRente (jedoch auf das Konto meiner Mutter - keinerlei zugriff)


Beides ist m.E. an Dich weiterzuleiten, soweit Du dieses Geld zur Bestreitung Deines Lebensunterhaltes benötigst. Spätestens wenn Du eine eigene Wohnung hast und Sozialleistungen beantragst, werden die Behörden dieses auch verlangen.

quote:
nun ist die Frage welche Ansprüche ich derzeit habe?


Da Du noch bei deinen Eltern wohnst, bildest Du, solange Du unter 25 bist, mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, bei der Prüfung ob ALG II- oder beispielsweise Wohngeldanspruch besteht, wird das elterliche Einkommen berücksichtigt. Nach Deinen Angaben besteht also vermutlich kein Anspruch.

quote:
Ich will aus persönlichen gründen hier endlich von meinen Eltern wegziehen (übliche probleme)


Die persönlichen Gründe werden, solange es sich "nur" um die üblichen Eltern - Kind Probleme handelt, keine Behörde interessieren, von der Du irgendwelche Leistungen bekommen möchtest. Wenn so schwerwiegende Gründe vorliegen, dass Dir ein Verbleib in der elterlichen Wohnung nicht zuzumuten ist, hast Du Anspruch auf ALG II inklusive der angemessenen Kosten der Unterkunft. Nach Deiner Schilderung sehe ich diese Situation aber nicht.

quote:
und das vermutlich in eine Wohnung alleine oder zu meinem derzeitigen Partner.


Aus leistungsrechtlicher Sicht wäre es besser, wenn Du alleine eine Wohnung nehmen würdest. Zwar bildest Du mit Deinem Partner grundsätzlich erst ab einem Jahr des Zusammenlebens eine Bedarfsgemeinschaft, die ARGEn unterstellen eine solche aber gerne auch mal von Anfang an. Auch wenn das rechtswidrig ist, benötigt es doch immer einige Zeit und Nerven, sich dagegen zu wehren.

quote:
Hätte ich Anspruch auf Wohngeld oder wäre das egal Aufgrund der tatsache das ich derzeit keinen Job habe?


Der Wohngeldanspruch setzt auch ein gewisses Mindesteinkommen voraus. Ob das mit Kindergeld und Halbweisenrente gedeckt ist, vermag ich nicht zu sagen, zumal zumindest das Kindergeld gar nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Jedenfalls nicht bei der letztendlichen Anspruchsprüfung. Wie das bei der Berechnung des Mindesteinkommens aussieht, weiß ich nicht.

quote:
Was ist mit Arbeitslosengeld? ich weiss es gilt erst ab 25, trotz alledem gewisse Sonderregelung?


Die Altersgrenze spielt lediglich beim ALG II, nicht aber beim ALG I eine Rolle. Für den Bezug von ALG I musst Du allerdings innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, was vermutlich nicht der Fall ist.

Wann wirst Du 25?

quote:
Desweiteren verdient meine Mutter und restliche Familie recht gut, würde ich dann überhaupt Hartz 4 mit 25 bekommen?


Spätestens mit 25 bildest Du, egal ob in der Wohnung der Mutter, oder in einer eigenen, eine eigene BG und hast grundsätzlich Anspruch auf ALG II. Solange Du im Haushalt der Mutter wohnst, ist dann noch zu prüfen, ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, und ob von Deiner Mutter - auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse - erwartet werden kann, dass sie Dich finanziell unterstützt. Dafür gelten allerdings relativ hohe Freibeträge.

Ziehst Du mit 25 aus und nimmst Dir eine eigene Wohnung, spielt das Einkommen der Mutter, bei der Bewertung des ALG II - Anspruches,
keine Rolle mehr.

Dein eigenes Einkommen (Kindergeld, Halbweisenrente und ggf. Erwerbseinkommen wird aber natürlich immer angerechnet).

quote:
Diese wurde mir schon ein paar mal verneint (selbiges für Bafög wenn ich studieren sollte..)


Für den Bezug von Bafög (oder identisch bei BAB) sieht das ganze wieder anders aus. Dort wird das elterliche Einkommen, sofern es hoch genug ist, immer berücksichtigt; egal ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht. Wenn Du diesbezüglich also bereits die Auskunft bekommen hast, dass kein Bafög-Anspruch besteht, dann wird das vermutlich korrekt sein.

Hinzu kommt noch das Problem, dass mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums der ALG II Anspruch ebenso entfällt, wie der Wohngeldanspruch (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Dieser Anspruchsausschluss gilt immer dann, wenn eine Ausbildung/ein Studium absolviert wird, welche/s dem Grunde nach mit BAB oder Bafög förderbar ist, unabhängig davon, ob die Ausbildungsförderung tatsächlich gezahlt wird.

quote:
Was ist wenn ich nun ein bezahltes/unbezahltes (sprich 0-400 euro) Praktikum annehmen würde? Wie würden sich dann meine Ansprüche ändern?

Selbiges für einen Nebenjob..


Es steht Dir selbstverständlich jederzeit frei, einen - wie auch immer gearteten - Job anzunehmen. Einkommen wird ebenso selbstverständlich auf jegliche Sozialleistung angerechnet (unter Berücksichtigung von Freibeträgen; beim ALG II und 400 Euro Verdienst z.B. 160 Euro Freibetrag).

Soweit erstmal ein grober Überblick. Grundsätzliche und umfangreiche Informationen findest Du auch

auf meiner Website

Und wenn Du noch weitere Fragen hast, immer her damit. :grins:

Gruß,

Axel





-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nekoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten noch dazu so schnell :)

Was wäre denn wenn ich jetzt zb: (mit 24 und 25 jeweils)

einen job für 300 nehmen würde

dann könnt ich alg beantragen und würde vom Gehalt sozusagen 160 behalten
In diesem fall hät ich dann auch Anspruch auf Wohngeld, andernfals ohne den Job aber nicht, seh ich das soweit richtig?

Langsam blickt man nichts mehr desto öfter man sich die ganzen dinge hier durchliest und sich damit beschäftigt.. das System ist schon m ehr als "seltsam" in meinen Augen


Zitat:
Hinzu kommt noch das Problem, dass mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums der ALG II Anspruch ebenso entfällt, wie der Wohngeldanspruch (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Dieser Anspruchsausschluss gilt immer dann, wenn eine Ausbildung/ein Studium absolviert wird, welche/s dem Grunde nach mit BAB oder Bafög förderbar ist, unabhängig davon, ob die Ausbildungsförderung tatsächlich gezahlt wird.


bzw. Diesen Teil fand ich weitaus am Ernüchternsten..
Auf gut Deutsch sagt es "Nehm einen teuren Kredit auf um Studieren zu können, oder du kannst es gleich lassen" ...

-- Editiert am 08.01.2010 10:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nekoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahja.. und was wäre
wenn ich jetzt einen Job / Nebenjob annehmen würde, der bei ca 400~ euro liegt
würde ich dann weiter kindergeld und Halbweisenrente kriegen?

tut mir leid das es nun doch wieder soviel wird

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

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