ALG - Sperrzeit obwohl Bewerbung verschickt!

29. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
ALG - Sperrzeit obwohl Bewerbung verschickt!

Hallo, brauche mal dringend euren Rat. :(

Weil ich mir hier Sorgen mach das ganze Wochenende und das Arbeitsamt es ja scheinbar nicht als notwendig erachtet, mal zurückzurufen. :(

Ich habe vom Arbeitsamt 3 Vermittlungsvorschläge bekommen, bei denen MUSS man sich ja bewerben.

Ein paar Tage später habe ich alle drei Bewerbungen zusammen verschickt. War sogar von einer davon schon beim Vorstellungsgespräch.

Jetzt habe ich letzte Woche ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich mich angeblich bei einer der 3 Firmen nicht beworben habe und nun geprüft wird ob eine Sperrzeit eintritt!

Die Stellungnahme dazu hab ich ausgefüllt und gefaxt, aber die Bearbeitung kann ja ewig dauern.

Was meint ihr wie nun die Rechtslage ist??
Wie soll ich denn beweisen dass ich die Bewerbung verschickt hab?
Was ist wenn sie auf dem Postweg verloren gegangen ist (obwohl das noch nie passiert ist!), oder wenn sie bei der Firma nur verschlampert wurde?
Jedenfalls habe ich sie verschickt.

Und jetzt soll ich dafür bestraft werden obwohl ich meinen Pflichten nachgekommen bin??

Wie gehen erfahrungsgemäß solche Fälle aus?
Wird das Arbeitsamt eine Sperre geben oder nicht?

Aber da könnten die ja immer behaupten man hätte sich nicht beworben, um sich so die Zahlung vom ALG zu sparen!! :schock:

Des Weiteren war ich dieses Jahr insgesamt 4 Monate arbeitslos. Erst 2,5, habe dann aus Eigeninitiative, unabhängig vom Arbeitsamt ne Stelle bei der Zeitarbeit gefunden. Die hatten im Sommer keinen Einsatz mehr, war dann 1 Monat arbeitslos, jetzt habe ich wieder ne kurze, befristete Stelle.
Die sehen doch, dass ich alles mach was in meiner Macht steht!

Da gibts jahrelange Arbeitslose um die kümmert sich kein Mensch und bei mir ziehen die so ein Ding ab!!

Wie gehts denn jetzt weiter??

Danke
Grüße Zollerina :(

-- Editiert von Zollerina am 29.09.2007 11:02:21

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35 Antworten
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#1
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Hi,

frag doch erstmal in dieser betreffenden Firma nach, wo man dir unterstellt, dich nicht beworben zu haben. Die Firmen bekommen bei Vermittlungsvorschlägen auch immer einen Zettel den sie ausfüllen müssen, ob derjenige sich gemeldet hat und wie das Bewerbungsverfahren verlaufen ist. Vielleicht ist mit einem Anruf bei der besagten Firma schon alles geklärt und die können dir eine Eingangsbestätigung oder Zwischenmittelung zusenden. Oft wird das problemlos gemacht.

LG

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Gute Idee, dannw erde ich mal bei der Firma anrufen.

Aber da ja das Arbeitsamt bei der Firma wohl auch nachgefragt hat, haben die ihnen ja bereits mitgeteilt, dass die Bewerbung nicht eingetroffen ist.

Da wird sie jetzt zwischenzeitlich schon nicht zufällig doch eingetroffen sein. Oder doch und die Firma hat es dem Amt nur nicht gemeldet, weils ja nicht deren Problem ist.

Keine Ahnung...

Aber was ist wenn nun die Bewerbung auf dem Postweg verloren gegangen ist? Zurückgekommen ist sie auch nicht.
Bisher ist jeder Bried und jede Sendung von mir bei den Empfängern angekommen.

Nur zufällig diese Bewerbung soll verloren gegangen sein? Glaube ich irgendwie nicht.

Irgendwie sagt mir mein Gefühl, dass die bewerbung bei der Firma ist, aber die sie nicht mehr finden und nun mir die Schuld anlasten.

Dass es für mich enorme Konsequenzen beim Arbeitsamt hat, wird denen ja egal sein.

Zukünftig werde ich Bewerbungen aus Vermittlungsvorschlägen per Einschreiben schicken, ganz einfach. Teurer Spaß, aber anders gehts ja scheinbar nicht. Langsam fragt man sich, wovon man das alles eigentlich zahlen soll, genauso die Spritkosten die man von der Rumfahrerei hat, weil man zwar auf jede Bewerbung eingeladen wird, aber letztlich nie eingestellt.

Die Situation zerrt so an den Nerven. Man wird ausgebeutet ohne Ende und steht ohne Geld da, obwohl man sich den Allerwertesten aufreißt :(

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#3
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Das Amt nimmt auch Bewerbungen im Umschlag ungeöffnet an, klimpert es in deine Daten ein und verschickt sie dann selbst. Wird bei schwierigen Fällen oft gemacht. Wenn dein Amt also nicht weit weg ist, dann gib doch künftig dort die Bewerbungen ab. Immer gleich ein paar, damit sich der Weg lohnt. 1,45 Euro Briefmarke x 3 beispielsweise sind 4,35 Fahrgeld. Musst du dir ausrechnen ob es sich lohnt. Wart erstmal ab, was Montag bei dem Telefonat mit der Firma rauskommt. Falls die Bewerbung im Nachhinein noch eingetroffen ist oder gefunden wurde, werden die von sich aus sicher keine Nachmeldung machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Naja und verschickt man die Bewerbungen per Einschreiben macht man sich damit auch sehr beliebt. Bewerbungen nimtm auch nciht jedes Amt an und shcickt sie weiter...
ich sehe es so: das Amt muss dir beweisen, dass du dich NICHT beworben hast und nicht andersrum. Hats du vielelciht noch die Quittung vond er Post?

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zollerina

sehr ärgerlich und nervt. aber bleib ruhig, denn @catlady hat recht.
außerdem kannst du beweisen, dass du dich bei d. anderen beworben hast (u. weitere) dadurch ist schlüssig, du tust was.
falls die dir was sperren, poste hier den §. und sofort widerspruch und antrag auf ea beim sozialgericht auf zahlung.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Wobei ch bewerbe mich auch manchmal per Einschreiben. BEi den Stellenangeboten von der Arge die ich NICHT haben will. Weil dann denkt die Firma sich eh was gutes aus warum siei enen nicht will

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo ihr 2,

oh man, immer wenn ich nachts aufwache denke ich an diesen Horror :(

Im Dezember kommt die Autoversicherung, wovon soll ich die zahlen? Und jetzt noch eine Sperre??

Sunbee, du sagst °°falls die dir was sperren, poste hier den §. und sofort widerspruch und antrag auf ea beim sozialgericht auf zahlung.°°

Werde es dann hier reinstellen!
Antrag auf ea, was ist ea?
Ich werde auch gerichtlich dagegen vorgehen, wenn ich nun wirklich eine Sperrzeit bekomme.

Weil es nicht rechtens sein kann, dass die mir einfach die Zahlung verweigern obwohl ich richtig gehandelt habe.

Catlady du sagst die müssen mir erst beweisen dass ich mich nicht beworben habe und nicht umgekehrtz. Das ist nämlich nicht so, und das ist das Unfaire dran.
(Oder fass ich das nur falsch auf?)
Hier in dem Schreiben steht nämlich:

"Dazu hat die agentur für Arbeit den tatsächlichen Hergang der Ereignisse im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Vermittlungsversuch zu ermitteln. Die Nachweispflicht trifft allerdings sie, wenn mögliche wichtige Gründe allein in Ihrer Person oder in Ihrem Verantwortungsbereich liegen."

Ok, ich geb zu, ich hab keine Ahnung was dieser Satz aussagen soll. Ich seh nur dass irgendeine Nachweispflicht bei mir liegt und seh gleich schwarz.

Vielleicht könnt ihr mir sagen was dieser Satz bedeutet? :engel:

Und wie es nun um die Nachweispflicht bestellt ist, ob ich beweisen muss dass ich die Bewerbung vershcickt habe (kann ich ja nicht beweisen), oder ob das Amt beweisen muss dass ich sie nicht verschickt habe.

Mein Freund hat übrigens die 3 fertigen Briefumschläge gesehen. Aber sich ja die Firmenadressen nicht angeschaut, deshalb kommt er als Zeuge nicht in Frage. Außerdem könnte das ja jeder behaupten.

Ich hab doch sowieso keine Chance, das zu beweisen. Und das wissen die genau. Und so sparen die sich die Zahlungen.

Jaaa ich weiß ich soll nicht vom Schlimmsten ausgehen. Aber mal ehrlich, was Arbeitsamt betrifft, geht man wohl am besten wirklich vom Schlimmsten aus....

Wie lange darf die Sperrzeit überhaupt sein?
Ist die Sperrzeit fix, d.h. ich krieg in einem bestimmten Zeitraum kein Geld (wenn ich währenddessen zufällig eine Stelle habe, kriege ich dafür Gehalt) oder wird die sperrzeit "aufgehoben" bis man wieder ALG bezieht und dann tritt sie ein? Hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.

Und nochwas zu meiner Stellungnahme. Die habe ich in der enormen Wut geschrieben, ich hoffe das war ok so:

>>Am 16. oder 17. September habe ich 3 Bewerbungen verschickt (... Zeitarbeit, ... Zeitarbeit und die Firma bei der die Bewerbung nicht angekommen ist). Nachweis ist leider keiner vorhanden, da ich leider Bewerbungen gewöhnlich nicht per Einschreiben verschicke, was ich zukünftig wohl tun werde. Das Porto für Einschreiben kommt immerhin günstiger, als eine Sperrzeit, die ohne eigenes Verschulden eintritt!<<

Oben drüber ist so ein kleiner Fragebogen, wo man ankreuzen soll, aus welchem Grund man sich nicht beworben hat. Die Möglichkeit, dass man sich beworben hat, gibt es zum Ankreuzen gar nicht!!

Habe es dann selbst ausgebessert und demnach angekreuzt:
Ich habe mich am 17. September SCHRIFTLICH beim Arbeitgeber beworben und seither keine Rückmeldung bekommen.

Habe ich das soweit richtig gemacht?

Alles sch...

Und genau so ist es, wenn man sich per Einschreiben bewirbt, kann man die Stelle sowieso vergessen, was macht das den für nen Eindruck? Aber wenn das Arbeitsamt das so will, pech gehabt. Die können mich langsam mal!
:( :( :(

Grüße, Zollerina

Und danke für eure Hilfe, so fühlt man sich nicht mehr so allein mit seinem Problem :love: Der Smiley passt nicht so ganz, aber nen Passenderen gab es nicht :grins:

-- Editiert von Zollerina am 30.09.2007 13:23:28

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zollerina

eine ea= einstweilige anordnung beim sozialgericht beantragen wenn ein bescheid mit sperreankündigung kommen sollte. den widerspruch natürlich bei der arb.agentur einlegen

der satz soll dir suggerieren, dass du in der beweispflicht bist. ist ein § angegeben?

wie erwähnt, es ist schlüssig, dass du dich beworben hast und genau das würde ich in der begründung widerspruch u. bei antrag auf ea anführen.
dein freund sollte ruhig als zeuge auftreten, wieso denn nicht?

ich halte von bewerbungen per einschreiben gar nix. erstens viel zu teuer und ich stimme dir zu, es macht ein blödes bild.

deine antwort ist ok. du solltest in zukunft sachlicher antworten wenn die aa was will. ich weiß, mir platzt auch schon mal der kragen, wenn (in m. fall) eine behörde untätig ist oder willkürlich handelt. es hilft aber nicht, besser ist immer zu überlegen u. dann sachlich zu reagieren.



sunbee

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Meines Erachtens betrifft dieser Satz allein den Umstand, dass Du Dich tatsächlich nicht beworben hättest, weil Du der Meinung bist, einen wichtigen Grund (der dann auch nicht zu einer Sperrzeit führen darf) hast. Für das Vorliegen dieses wichtigen Grundes bist in der Tat Du beweispflichtig. Nicht aber für die Tatsache, dass Du überhaupt eine Bewerbung verschickt hast. Den Beweis das dieses nicht geschehen ist, muss schon die AA erbringen.

Im Übrigen stimme ich @Sunbee mal wieder zu 100 % zu.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#10
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo Sunbee und Axel!

Na da bin ich ja schon mal beruhigt. Möglicherweise geht ja alles gut aus.

Aber trotzdem werde ich die Bewerbungen per Einschreiben verschicken.
Einschreiben kostet 2,05 Euro.

Ich rede nicht von Einschreiben mit Rückschein.

Beim Einschreiben muss die Post nachweisen, dass ein Brief angekommen ist. Und ich hab einfach einen Beleg, dass ich es verschickt habe. Und mal ehrlich, die paar Vermittlungsvorschläge die man bekommt (sind sehr wenige), die schick ich mit Einschreiben, das kostet mich durchschnittlich im Monat vielleicht 5 Euro zusätzlich.

Wieviel kostet mich eine Sperrzeit? Hunderte Euro!
Und ehrlich gesagt, lieber schickt der AG die Bewerbung gleich zurück, weil durch das Einschreiben ein schlechter Eindruck entsteht als dass ich eine Sperrzeit bekomme, ich kann ohne Geld halt nunmal nicht leben.
Und die Wahrscheinlichkeit dass ich ausgerechnet bei dieser Bewerbung eingestellt werde, ist ohnehin sehr gering.
Von 50 Bewerbungen werde ich bei 45 eingeladen und krieg davon 44 Absagen im Durchschnitt.

Ich werde es so machen wie ihr mir geraten habt. Aber ich weiß überhaupt nicht, wie man da vorgeht, mit der EA beim Sozialgericht. Werde, wenn es soweit ist, da einfach mal anrufen.

Axel, jetzt ist mir schlüssig wie der Satz gemeint ist! Na dann dürfte mir ja eigentlich ohnehin nichts passieren oder?

Sunbee, da ist leider kein Paragraph angegeben bzgl. dieses Satzes.

Da steht aber ein § in einem anderen Zusammenhang:
°°Das Stellenangebobt war nach meinem bisherigen Kenntnisstand zumutbar. Ich habe daher zu prüfen, ob in Ihrem Leistungsfall eine Sperrzeit gemäß § 144 3. Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingetreten ist.°°

Und:
°°§ 24 SGB X Anhörung Beteiligter

Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.°°

Es ist immer äußerst schwierig, in so einer ungerechten Situation noch sachlich zu antworten. Naja ich werde mir Mühe geben, in Zukunft meine Emotionen in solchen Stellungnahmen noch ein bisschen mehr zu verbergen ;)

Andererseits weiß ich nicht wie das ist wenn man ZU nüchtern antwortet. Dann erweckt das vielleicht noch den Eindruck, dass man sich einfach nicht beworben hat, dies aber behauptet.

Wenn der Vorwurf berechtigt ist, hat man sicher andere Emotionen als wenn einem zu Unrecht so etwas vorgeworfen wird. Und ich finde, es trägt vielleicht zu einer für mich positiven Entscheidung bei.

Was meint ihr dazu? Oder zählen fürs Amt nur Fakten, kein persönlicher Schreibstil etc.?

Danke für eure Antworten!

Grüße Zollerina

-- Editiert von Zollerina am 30.09.2007 15:47:37

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Kann man eigentlich, wenn man eine Sperrzeit hat, in dieser Zeit anderweitige Gelder beantragen?

Von was soll man denn leben?? Essen kaufen? Heizen?

Geschweige denn, Spritkosten bezahlen die man durch die Rumfahrerei für Vorstellungsgespräche hat etc.?

Es gibt doch ein Existenzminimum was man immer bekommt, egal ob man sich beworben hat oder nicht, egal ob man gegen Regeln verstößt oder nicht, oder?

Wenn eine sperrzeit eintritt, werde ich aber auch nirgends mehr hinfahren, denn von was soll ich es zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Mal ne kleine Frage, gibt es ein Forum speziell für ALG I oder II Empfänger?

Wer noch Erspartes hat, der sollte das ja möglichst noch vor ALG II aufbrauchen, denn das wird ja sonst komplett gepfändet.

Dann würde mich noch interessieren, in welcher Wohnung (Größe, Qualität, Miete) man bei ALG II noch wohnen darf und bis zu welchem Betrag man einen Nebenjob ausüben darf uvm.

Welchen Lebensstandard man dann hat. Hat man als ALG II Empfänger noch Internet und Telefon (kostet 40 Euro zusammen im Monat mit Flatrate), von was soll man Essen für sich und Tiere zahlen, die man schon hatte bevor man zu einem ALG II Empfänger wurde, Medikamente, etc.?
Hat man dann noch einen Fernseher oder wird der gepfändet? Naja, GEZ wird man sich ja sowieso nicht mehr leisten können. Wird das Auto weggenommen (ist vielleicht 3500 Euro wert)?

Keine Angst, ich verlange schon keinen Luxus. Ich bin es gewohnt, in einem ziemlichen Existenzminimum zu leben, denn selbst als Arbeitender kommt man nicht über die Runden und macht Schulden, obwohl man auf jeglichen Luxus und Spaß verzichtet. Zeitarbeit lässt grüßen...

Fragen über Fragen...

Dazu wäre ein Forum für Gleichgesinnte ganz gut, die mir da konkrete Daten nennen können und von eigenen Erfahrungen berichten können.

-- Editiert von Zollerina am 30.09.2007 16:17:13

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mal ne kleine Frage, gibt es ein Forum speziell für ALG I oder II Empfänger? <hr size=1 noshade>


Ich denke, da bist Du hier eigentlich schon ganz richtig aufgehoben. Natürlich gibt es auch noch anderen Foren dieser Art, wie z.B. www.tacheles-sozialhilfe.de. Bei Tacheles gibt es interessante Dinge, wie z.B. Adress- und Entscheidungsdatenbanken. Das Forum selber finde ich persönlich nicht so toll. Schau es Dir einfach mal an, wenn Du magst.

quote:<hr size=1 noshade>Wer noch Erspartes hat, der sollte das ja möglichst noch vor ALG II aufbrauchen, denn das wird ja sonst komplett gepfändet. <hr size=1 noshade>


Also automatisch gepfändet wird erst einmal gar nichts. Vorhandenes Vermögen muss verbraucht werden, bevor man ALG II beantragen kann. Aber, auch hier gibt es Freibeträge, die dem Leistungsempfänger verbleiben, ohne angerechnet zu werden. Sieh Dir hierzu mal § 12 SGB II an.

quote:<hr size=1 noshade>Dann würde mich noch interessieren, in welcher Wohnung (Größe, Qualität, Miete) man bei ALG II noch wohnen darf <hr size=1 noshade>


Die Kosten der Unterkunft werden zusätzlich zum ALG II vom Staat übernommen, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, ist regional sehr unterschiedlich. Als angemessene Wohnungsgröße gilt für eine Einzelperson ca. 45 m². Für jede weitere Personen kommen 15 m² hinzu. Der angemessene Preis kann bei der jeweils zuständigen ARGE erfragt werden, soweit er nicht im Internet veröffentlicht ist.

quote:<hr size=1 noshade>und bis zu welchem Betrag man einen Nebenjob ausüben darf uvm. <hr size=1 noshade>


Im Prinzip unbegrenzt viel. Auch hier gelten Freibetragsregelungen. Je mehr Du verdienst, umso höher wird der Freibetrag, der nicht auf's ALG II angerechnet wird. Der Rest wird bei den Leistungen abgezogen. Die Höhe der Freibeträge ist geregelt in §§ 11 und 30 SGB II .

quote:<hr size=1 noshade>Hat man als ALG II Empfänger noch Internet und Telefon (kostet 40 Euro zusammen im Monat mit Flatrate), <hr size=1 noshade>


Die Gebühren für Internet und Telefon sind aus der Regelleistung zu bezahlen. Muss also dann jeder selber für sich entscheiden, was er sich da noch leisten kann/will. Sinnvoll ist beides schon allein für die Stellensuche.

quote:<hr size=1 noshade>Hat man dann noch einen Fernseher oder wird der gepfändet? <hr size=1 noshade>


Ein Fernseher gehört heute, auch bei bescheidener Lebensführung, zu Lebensstandart und ist nicht pfändbar. Anders sieht es natürlich aus, wenn es sich um ein supermodernes Luxusgerät handelt. Gepfändet wird aber im Zusammenhang mit ALG II Bezug sowieso nicht automatisch, sondern - genau wie bei jedem Arbeitnehmer - nur dann, wenn Schulden nicht beglichen werden und entsprechende Schuldtitel seitens der Gläubiger vorliegen.

quote:<hr size=1 noshade>Naja, GEZ wird man sich ja sowieso nicht mehr leisten können. <hr size=1 noshade>


Von der GEZ Gebühr kann man sich als ALG II Empfänger befreien lassen. Allerdings muss dieses entsprechend beantragt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

quote:<hr size=1 noshade>Wird das Auto weggenommen (ist vielleicht 3500 Euro wert)? <hr size=1 noshade>


Jeder ALG II Empfänger darf ein angemessenes KFZ besitzen. Als angemessen gilt - ohne weitere Prüfung - ein PKW mit einem Wert von bis zu 7.500 Euro.

quote:<hr size=1 noshade>denn selbst als Arbeitender kommt man nicht über die Runden und macht Schulden, obwohl man auf jeglichen Luxus und Spaß verzichtet. Zeitarbeit lässt grüßen... <hr size=1 noshade>


Und genau das ist das größte Problem in unserer Gesellschaft. Rund 1,5 Mio. Menschen in Deutschland beziehen ALG II, obwohl sie in vollzeit arbeiten. Ganz einfach deshalb, weil der Verdienst einfach nicht ausreicht, um ohne staatliche hilfen auszukommen. Hier müssen die Arbeitgeber sich endlich einmal ihrer Verantwortung bewußt werden und anfangen, Arbeit angemessen zu bezahlen. Ich möchte auch nicht wissen, wieviele Menschen darüber hinaus eigentlich noch Anspruch auf ergänzendes ALG II hätten und dieses nur nicht beantragen, einfach, weil sie nicht wissen, dass sie diesen Anspruch haben oder es ihnen unangenehm ist, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen beantworten und Deine Unsicherheiten einigermaßen ausräumen.

Gruß,

Axel





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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zollerina

wenn man berechtigt gesperrt wird, beantragt man alg2, dies wird um 30% gekürzt.

zu deiner grundfrage: www.tacheles-sozialhilfe.de

in den 347€ alg regelsatz sind ca 23€ strom enthalten. ist der strom teurer, kann man beantragen, dass der teil zu den kdu übernommen wird. gibt bereits gerichtsurteile dahingehend.
kosten der unterkunft(kdu), die übernommen werden, sind regional unterschiedlich, mußt du f. deine region bei tacheles schauen.
heizung gehört zu den nk, die übernommen werden.
gez kann man sich befreien lassen. eine befreiung nur auf antrag.

vermögengrenzen liest du im sgbII, verwertbares vermögen muß verkauft werden.

es gibt mehrbedarf bei speziellen ernährungsformen.

ich rechne dir m. beispiel vor, beziehe nicht hartz4, aber exakt 347€ plus kdu, in berlin 360€ warm einzelperson, je weitere person 50€ mehr.
ich befürchte quasi täglich die umzugsaufforderung, da ich mehr bezahle.

medikamentenzuzahlung im jahr 80€, bei chronisch kranken ca 40€.
übrigens, die 10€ praxisgebühr pro quartal sind im salär nicht migerechnet. wäre ich nicht chronisch krank, meine kasse sehr kulant, hätte ich da ebenfalls bereits ein verfahren angestrebt.

nach abzug von strom, tel/internet, fahrkarte, medikamente/ hilfmittel die die kasse nicht zahlt aber helfen(sonst müßte ich eben cortison fressen, wenn ich das finanziell nicht mehr kann) bleiben mir ca 170€.
klamotten hole ich mittlerweile in d. kleiderkammer.
ich hab eine schwere erkrankung bei der eine ernährungsumstellung etwas bessererung gebracht hat, steht aber (angeblich) nicht in zusammenhang, mehrbedarf krieg ich nicht.
der gdb ist zwar hoch genug, aber ich kämpfe seit 2005 um das merkzeichen bei dem ich anspruch auf mehrbedarf hätte.

problematisch ist bei mir die tatsache, dass ich (nenn ich mal so) eine seltene erkrankung im fuß habe, deshalb muß ich dauernd wieder neue orthopädische schuhzurichtungen haben. die zahlt die kasse, logo. aber eben die schuhe nicht und gebrauchte waren mal eine ganz fatale idee.:(
ich spare also am essen, was ich kann.

einziger luxus, da oft, aufgrund dessen, dass ich vor schmerzen nicht laufen kann oder wenn ich es doch tue wieder die bandscheibe rauskippt, ist das internet, flat. telefon hab ich nur wegen evtl. notfälle.
schlimm sind situationen, in denen was kaputt geht. das fängt bei glühbirnen an, staubsauger, elektrogeräte usw.

über die erkrankung und das beispiel schreibe ich, weil andere leute eben andere ausgaben haben, die schlicht nicht gedeckt werden können.dazu zähle ich kosten für die katze oder den kläffer z.b.

wer arbeiten kann, darf 100€ anrechnungsfrei verdienen, darüber wird es natürlich aufs alg2 angerechnet, prozentual.

ich dürfte auch hinzuverdienen, bin aber durchgehend krank geschrieben. sonst hätt ich längst irgendwas wie kugelschreiber zusammenschrauben. :)


@xel

während ich hier langsam vor mich hintippsel bist du schon wieder schneller :)
schokotalerertipper!
sunbee




-- Editiert von sunbee1 am 30.09.2007 17:22:22

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#15
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Danke für diese ausführliche Antwort!

Das ist soweit ja schon mal sehr beruhigend.

Bis auf das mit der Wohnung.

Meine Wohnung hat laut Wohnflächenberechnung von August 1982 (!) 59 qm.

Die Wohnung hat sehr viele Dachschrägen, ob das da schon mit eingerechnet ist, weiß ich nicht, da die Berechnung damals eventuell andere Berechnungsgrundlagen hatte.

Naja, angenommen 59 qm wären richtig.

Die Kaltmiete beträgt 280 Euro.
Nebenkosten habe ich durchschnittlich 80 Euro im Monat.

Also insgesamt 360 Euro.

Muss ich da etwa umziehen???

Erstens will ich aus dieser Wohnung nicht ausziehen, zweitens sehe ich es auch nicht ein, da die Miete in dieser Wohnung weniger kostet, als in anderen Wohnungen die 45 qm!

Und drittens, wovon soll ich einen Umzug zahlen?

Wie sieht das nun aus?

Als Beispiel, vorher habe ich in einer 1-Zimmer Wohnung gewohnt, die hatte 38 qm und kostete 230 Euro Kaltmiete.

Wie wird das nun geregelt?

Am Meisten Sorgen mach ich mir um die Wohnung und um meine Tiere. Ich hab 2 Haustiere (wenn ich sag, um welche es sich handelt, ist es mit der Anonymität evtl vorbei ;) )

Diese Tiere kosten mich im Monat zusammen ca. 30 Euro, exclusiv Tierarztkosten.
Knan mich irgendeine Behörde dazu verpflichten, die Tiere wegzugeben??? :schock:

Würde ich nie tun, da ernähre ich mich lieber nur noch von Nudelsuppe. Was ich genaugenommen eigentlich auch als Arbeitnehmer schon tue ;)

Naja fast.

Wäre dir sehr dankbar, wenn du die Fragen zu Wohnung und Tieren noch beantworten könntest, dann würde ich heute Nacht sicher besser schlafen als die Nächte zuvor :love:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Sunbee das alles klingt ja schrecklich!!! Na klasse, jetzt hab ich total Angst.

Ich kenne aber auch Leute, die sind Hartz4 Empfänger, haben teilweise 2 Hunde oder andere Haustiere in übertriebener Anzahl und kommen echt gut über die Runden, wie kann das denn nur sein??

Bei www.tacheles-sozialhilfe.de
finde ich jetzt keine Info dazu, wie groß die Wohnung sein darf, wie viel bezahlt wird und ob man umziehen muss etc.

Ich komme aus Bayern.

Habe gehört dass, wenn die Wohnung größer ist, der Anteil der Miete für die überschüssigen qm eben selbst finanziert werden muss.

Und meine 2 Tiere würde ich nie im Leben hergeben. Dann lieber Internet weg. Dann bleibt die Jobsuche halt auf der Strecke. Tja, dann müsste sowas halt zusätzlich bezahlt werden.

Irgendwann kommt man an den Punkt, dass mans echtn icht mehr einsieht, von Geld das man sowieso schon nicht hat, sich noch zu bewerben.

Alle Arbeitssuchenden hier wissen, dass Jobsuche enorm ins Geld geht.
Pro Vorstellungsgespräch hat man schonmal 5 Euro Fahrkarte oder Spritkosten und zusätzlich die schriftliche Bewerbung, die man ja zum Glück erstattet kriegt.

Als ALG Ii Empfänger, bekommt man Fahrkarten-Abos vom regionalen Verkehrsverbung glaube ich auch günstiger oder?

Ich hoffe ja, dsas ich bald wieder eine Stelle finde die sich vor allem auch finanziell lohnt, und dass ich in die Situation gar nicht erst komme.

Aber so langsam aber sicher rechne ich damit.

Grüße, Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zollerina

frag doch einfach mal bei der arge deiner region nach.

bei umzugsaufforderung zahlt die arge den umzug. man muss aber vorher sich die whg schriftlich(!!!) genehmigen lassen. kaution wird als darlehen übernommen, welches man aber während alg2 bezug nicht zurückzahlen muss.

außerdem kann man versuchen, sich gegen die aufforderung zu wehren
z.b. hier mal schauen:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/zu_kampagne.html

ja, man bekommt günstigere fahrkarte, aber auch das nicht in allen regionen.

mach dich nicht verrückt mit szenarien was ist wenn...
und nudelsuppe wird auch teurer, deck dich schon mal bei aldi ein ;)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Ach wozu, dann geh ich halt in die städtische Armutsküche, in die auch Obdachlose gehen und ess mir dort nen runden Bauch.

Und Kleidung? Naja da brauch ich keine, jedes - jedes 2. Jahr nen neuen Jogginganzug für 15 Euro und der Fall ist erledigt. Muss ja dann nicht mehr außer Haus gehen :grins:

1x im Monat die Waschmaschine anschmmeißen tuts dann auch. Und falls mir die gepfändet wird, dann wasch ich die Wäsche halt per Hand, hab die Zeit ja dann wenigstens dazu.

Gibt es eine Liste mit Gegenständen die verpfändet werden dürfen?

Beispiele:

Geschirrspüler, Waschmaschine, Radio, PC;

Deko Zeugs jeweils unter 10 Euro Wert, Badvorleger, Bilder, Pflanzen,...

Sonstiges:
zB Geschirr, Bettwäsche etc?

Was darf man im alleralleruntersten Existenzminimum behalten?

Muss man, wenn man zB eine schöne Sitzgruppe hat, die verpfänden lassen und sich dafür einen alten Holzstuhl vom Flohmarkt holen?

Kommt es auch aufs Alter der Gegenstände an?

Next Topic:
Welche Pflichten hat man als ALG II Empfänger?
Auch bei mindestens 3, 4 Stellen pro Woche bewerben?
Sind die Pflichten da strenger als bei ALG I oder eher lockerer?

Grüße, die Sandlerin

-- Editiert von Zollerina am 30.09.2007 18:16:02

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zollerina

hehe, jogginganzüge... :banana:
prima idee.
aber dann gilt man womöglich als mitwirkungsunwillig. ich frag mich, wann das kommt:
kleidung nicht wie gewünscht( weil man es sich nicht mehr leisten kann), sperre wegen fehlender mitwirkung. brille nicht zusammengespart: sperre wg mitwirkungsverweigerung...etc

es darf nix gepfändet werden was zum täglichen bedarf nötig ist. natürlich kann ein gv den plasmatv wegpfänden, aber ansonsten nichts von dem angeführten. bringt ja bei verkauf eh nix.

zu deiner frage die bewerbungen betreffend, gibt es sogenannte eingliederungsvereinbarungen. dazu muss dir jemand anderes näheres sagen, kenn ich mich nur bedingt aus.

sunbee

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#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Zollerina:

Das Leben ist doch schon schwer genug. Warum machst Du es Dir noch zusätzlich so schwer, indem Du Dir jetzt schon tausend Gedanken über Dinge machst, die Dich direkt gar nicht (zumindest noch nicht) betreffen? Du solltest Dir angewöhnen, einige Dinge einfach etwas lockerer zu sehen. Ich weiß, das ist nicht leicht, aber es erleichtert ungemein.

Noch zu Deinen Fragen:

Niemand kann Dich zwingen, Deine Tiere abzugeben. Woran Du letztendlich sparst, um diese vernünftig versorgen zu können, ist allein Dir überlassen.

Hast Du schon einmal daran gedacht, die Übernahme der Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen beim AA zu beantragen? Die werden nämlich genau so erstattet, wie die Bewerbungskosten.

Die Größe der Wohnung ist eigentlich nebensächlich. Entscheidend ist in allererster Linie der Preis. Dieser darf halt nicht höher sein, als in der jeweiligen Kommune als angemessen festgelegt. Beispiel: In Eurer Gemeinde ist der angemessene Mietpreis 6,25 Euro pro m². Dann darf die Wohnung für eine Einzelperson maximal 281,25 Euro kalt kosten. Deine Wohnung wäre also, trotzdem sie zu groß ist, angemessen. Eine Umzugsaufforderung wäre nicht zu befürchten. Genaue Angaben zur Angemessenheit kannst Du, wie bereits geschreiben, bei der zuständigen ARGE erfragen. Wenn Du entweder hier den genauen Wohnort nennst, oder schreibst, zu welcher Mietenstufe Dein Wohnort gehört, kann man Dir zumindest einen groben Richtwert nennen. Die Mietenstufen kannst Du hier nachsehen:

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_949725/Liste-der-Mietenstufen-der-Gemeinden-ab-01.01.2002-fuer-alte-und-neue-Laender.pdf

Warum machst Du Dir so viele Gedanken darüber, was gepfändet werden kann? Hast Du Schulden, die bereits tituliert sind und rechnest Du damit, dass bald der Gerichtsvollzieher bei Dir auftaucht?

Zu Deiner Beruhigung: In den wenigsten Haushalten der unteren Einkommensschichten (zu denen scheinst Du ja auch zu gehören) gibt es pfändbare Wertgegenstände. Dinge wie Radio, Fernseher, PC, Waschmachine, Spülmaschine, auch Bilder, Plfanzen, Wäsche, Kleidung, Hausrat etc. sind in der Regel nicht pfändbar. Wenn sich unter den Bildern natürlich z.B. ein echter van Gogh befindet, sieht das selbstverständlich anders aus. Auch neue, überdurchschnittlich ausgestattete Elektrogeräte, wie z.B. PC, können ggf. im Rahmen der Austauschpfändung gepfändet werden. Das heißt, Dein neuer und leistungsfähiger PC wird gepfändet und im Gegenzug erhälst Du einen älteren und weniger leistungsfähigen PC zurück. Weil das von der Abwicklung her nicht so einfach und mit relativ viel Aufwand verbunden ist, wird das aber nur sehr selten gemacht. Auch Möbel werden allenfals dann gepfändet, wenn sie entweder völlig überflüssig, oder von weit überdurchschnittlichem Wert sind. Darüber hinaus gilt immer und für alle pfändbaren Dinge, dass ein zu erwartender Verkaufserlös in einem vernünftigen Verhältnis zu der Forderung und zum tatsächlichen Wert des Gegenstandes stehen muss. Wenn also Dein PC eigentlich noch einen Zeitwert von 1000 Euro hat, tatsächlich aber nur ein Verkaufserlös von 300 Euro zu erwarten ist (Gebraucht-PC's sind nur sehr schwer verkäuflich) und die Schuld z.B. 2000 Euro beträgt, so wäre die Verwertung wohl unverhältnismäßig und der PC dürfte m.E. nicht gepfändet werden.

Die Pflichten eines ALG II Empfängers sind grundsätzlich die gleichen, wie die eines ALG I Empfängers. Wie häufig man sich bewerben muss wird in der Regel in einer so genannten Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Achtung: Diese EGV ist ein gegenseitiger Vertrag, in den Du sehr wohl auch eigenen Wünsche einbringen kannst. Du musst diese, wenn Sie Dir vorgelegt wird, also nicht einfach widerstandslos akzeptieren und unterschreiben. Erst Recht muss die Unterschrift nicht sofort erfolgen, sondern Du hast einen Anspruch darauf, die EGV zuhause in Ruhe zu prüfen und dann zu entscheiden, ob Du unterschreibst oder nicht. Alles anderes hängt letztendlich, genau wie beim ALG I, vom zuständigen Sachbearbeiter ab.

Nochmal der Tip: Mach Dich nicht verrückt und gehe die Dinge ein wenig lockerer an. Und wenn es irgendwelche Probleme gibt, dann gibt es immer die Möglichkeit, sich hier - oder anderso - zu informieren und Rat zu holen, bevor man handelt. Darum - ganz besonders im Umgang mit Behörden - niemals handeln, bevor man nicht seine Rechte kennt (aber natürlich auch seine Pflichten).

@Sunbee:

Siehst Du, jetzt warst Du wieder schneller. Sind wir wieder quitt. :cheers:

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 30.09.2007 18:53:31

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#21
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

eine kleine einschränkung zu deinen ausführungen.
leider ist es nich ganz nebensächlich, wie groß die whg ist.
das beispiel (und es ist nur eines von vielen) von der jungen frau in berlin mit whg innerhalb der genehmigten kdu hab ich schon oft gepostet.
im benannten fall lag sie mit ihrer miete sogar unter den 360€ in berlin. die whg hatte aber 90qm, da kam die umzugsaufforderung wegen möglicher nk und heizkosten (obwohl das de facto nicht so war). resultat, das jobcenter (wie die arge in berlin heißt) zahlte umzug, kaution, renovierung und nun eine genau 360 euro whg mit ca 40 qm.
das genialste in diesem sehr bekannt gewordenen fall, die frau hatte kurz nach ihrem umzug einen job, kam ohne alg2 durch....

sunbee

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#22
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Sunbee:

Zum einen war die Wohnung dann ja auch tatsächlich doppelt so groß, wie angemessen. Das ist dann schon ein bischen arg viel.

Zum zweiten stellt sich aber auch schon die Frage, ob diese Umzugsaufforderung einer gerichtlichen Überprüfung bis in die oberen Instanzen standgehalten hätte. Die Nebenkosten haben nur zu einem kleinen Teil einen direkten Bezug zur Wohnfläche. Vielmehr sind diese in erster Linie von der Personenzahl abhängig. Und ob die Heizkosten bei einer größeren Wohnung unbedingt nennenswert höher sind, als bei einer kleineren, liegt wohl auch eher an dem Heizverhalten des Bewohners, als an der Wohnungsgröße.

Ich hatte hier erst gerade das Gespräch mit der ARGE wegen eines bevorstehenden Umzugs (Mietvertrag wurde wegen Eigenbedarf gekündigt). Hier heißt es ganz klar: "Wir bezahlen für 3 Personen einen Betrag von max. 456,75 Euro inkl. kalten Nebenkosten. Dafür gibt es ausreichend Wohnraum in angemessener Größe. Wenn Sie dafür eine Villa mit 500 m² Wfl. gemietet bekommen, dann bezahlen wir trotzdem diesen Betrag." Ergo: Die Wohnungsgröße interessiert hier niemanden. Trotzdem halte ich diese Vorgehensweise aus einem anderen Grund für rechtswidrig, weil nämlich die Festlegung der Angemessenheitsgrenze inkl. Nebenkosten, praktisch gesehen, eine Pauschalierung der Nebenkosten beinhaltet. Und diese ist unzulässig. Diesbezüglich steht vermutlich die nächste gerichtliche Auseinandersetzung mit der ARGE an. Mal sehen, was dabei raus kommt.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#23
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo ihr zwei!

Vielen Dank für eure ausführlichen und interessanten Antworten! Da macht das Leben ja gleich wieder ein bisschen mehr Sinn :party:

Außerdem habe ich heute bei der besagten Firma angerufen und wie schon fast nicht anders erwartet, haben sie meine Bewerbung tatsächlich erhalten, kurz nachdem sie den Bericht ans Arbeitsamt geschickt haben.

Habe dann beim Arbeitsamt angerufen um den Fall abzuschließen und wie ich mir eigentlich hätte denken können, gestaltet sich das nicht so einfach, wie ich mir das vorgestellt habe.

Der Sachbearbeiter meinte, ich müsse jetzt erstens schriftlich eine erneute Stellungnahme an die BA faxen (soweit so gut) und zweitens (und da platzt mir echt der Kragen), soll ich jetzt die Firma anrufen und sie auffordern, dass sie der BA ein Schreiben schicken, in dem dann steht dass die Bewerbung doch noch angekommen ist.

Wieso ist das meine Aufgabe???
Ich werde bei der Firma zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Wenn ich jetzt mit diesem nervigen Arbeitsamtterror daherkomm, dann verringert das meine Chancen. Weil jeder Ärger natürlich nicht gerne gesehen wird.

Also sorgt das Arbeitsamt mal wieder dafür, dass man sich die Stelle ans Bein schmieren kann. Klasse Leistung.

Jedenfalls frage ich mich, warum ich mich eigentlich um all den ****** kümmern muss!!!

Ich hab die Bewerbung verschickt und kann jetzt einen auf Detektiv und/ oder Anwalt machen, der nach dem Schuldigen sucht oder wie, bloß weil das Arbeitsamt sich nicht selber drum kümmert???

Das kann ja wohl nicht wahr sein!

Die haben mich zu Unrecht beschuldigt, also sollen sie sich gefälligst selber um die Sch... kümmern. Mich regt das langsam total auf!

Der meinte noch so, wennich das nicht mach, dann krieg ich halt eine Sperrzeit, hallo gehts noch???

Was kann ich jetzt machen? Ich muss mich von denen doch nichtzum Sklaven machen lassen, an wen kann ich mich wenden?

Zurückgerufen worden bin ich selbstverständlich auch nicht.

Habe ein erneutes Fax an die BA geschickt mit der 2. Stellungnahme.

Soll ich jetzt noch die Arbeit der Sachbearbeiter übernehmen? Das ist ja wohl deren Aufgabe und nicht meine! :bang:

Wenn ich mich um alle Belange von Behörden kümmern müsste, die Pfusch bauen, hätte ich auch nen Full Time Job, aber nen unbezahlten.

Bin echt auf 180° wegen dieser Frechheit. Könnte die BA in die Luft sprengen :zoff:

Eigentlich sollte ich wegen dem ganzen Theater Schadensersatz bekommen, für die ganze Arbeit und Schreiberei wegen dem unberechtigen Vorwurf und nicht noch denen hinterherlaufen.

:kotz: :kotz: :kotz:

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#24
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Schaut mal, das hab ich den &($%&$%$§ geschrieben:

2. Stellungnahme zum Anhörungsbescheid vom 27. September


Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich auf den Vermittlungsvorschlag vom 11. September 2007 hin nicht bei der Firma xxxxxxx beworben habe.

Ich habe die Bewerbung am 17. September zusammen mit 2 anderen Bewerbungen verschickt. (Möglicherweise ist sie mit der Post erst am 18. September rausgegangen.) Von der Bundesagentur für Arbeit habe ich den Anhörungsbescheid bereits am 27. September erhalten.

Heute habe ich mich mit der Firma noch einmal telefonisch in Verbindung gesetzt.
Diese teilte mir mit, dass meine Bewerbung am 24. September, kurz nach der Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit eingetroffen ist und es sich daher zeitlich überschnitten hat.

Sie können sich gerne mit der Firma xxxxxxxx, Straße, Ort, in Verbindung setzen, diese wird Ihnen den Erhalt noch einmal schriftlich bestätigen.

Die Einladung zum Vorstellungsgespräch werde ich Ihnen zum Beweis faxen, sobald sie eingetroffen ist.

Ich erwarte nun, dass Sie die Androhung der Sperrzeit unverzüglich zurücknehmen, da sich der Fall nun aufgeklärt hat, und nun bewiesen ist, dass ich meinen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nachgekommen bin.

Mit freundlichen Grüßen


Der ist doch so ok oder? Naja ich hätte noch mehr Druck machen müssen. Gegen die BA kommt man doch sowieso nicht an! Die können ja scheinbar sowieso Sperrzeiten verhängen wie sie wollen. Zurückrufen und kümmern? Ach wozu denn? Da stellen sie sich lieber tot und überweisen mir dann kein Geld, is ja viel einfacher :kotz: :kotz: :kotz:

-- Editiert von Zollerina am 01.10.2007 18:52:16

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#25
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

keep cool! :cool:

Sag ich doch, es findet sich alles ein! ;)

Handhab das jetzt einfach ganz locker, wenn die sicher wieder melden sollten aufgrund deiner Stellungnahme!

LG

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#26
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Zollerina:

Du hast natürlich absolut Recht. Selbstverständlich ist es nicht Deine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Firma, bei der Du Dich ordnungsgemäß beworben hast, der AA dieses mitteilt. Wenn die AA das unbedingt so haben will, dann sollen die sich da gefälligst selber drum kümmern. Das hättest Du eigentlich auch so in Deine erneute Stellungnahme hineinschreiben sollen.

Wenn Du das nicht getan hast, schick doch noch ein Fax hinterher. Hier ein Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,

bezug nehmend auf unser heutiges Telefonat teile ich Ihnen ergänzend zu meinem Fax noch folgendes mit: Ich habe mich pflichtgemäß am .... bei der Firma .... beworben. Wie mir dort heute telefonisch von Frau/Herrn .... mitgeteilt wurde, ist meine Bewerbung dort auch eingegangen und ich werde in den nächsten Tagen eine Einladung zu einem Vorstellungsgesprüch erhalten.

Ihrer Aufforderung, erneut bei der Firma .... anzurufen, um dafür Sorge zu tragen, dass Ihnen der Eingang meiner Bewerbung bestätigt wird, werde ich nicht nachkommen. Meine Mitwirkungspflichten in diesem Fall beschränken sich darauf, mich zu bewerben und Ihnen die Ergebnisse meiner Bewerbungen mitzuteilen. Diesen Mitwirkungspflichten bin ich zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich nachgekommen. Insofern unterlassen Sie bitte zukünftig derartige Aufforderungen, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. Erst recht gibt es für die angedrohte Sperrzeit keinerlei Rechtsgrundlage.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine schriftliche Bestätigung der Firma .... benötigen, weil Ihnen mein Wort offensichtlich nicht reicht, dann fordern Sie diese Bestätigung bitte selber an. Allerdings weise ich schon an dieser Stelle darauf hin, dass es sicherlich von keiner Firma gerne gesehen wird, wenn sich ständig neue bürokratische Hürden auftun und Behörden sich in laufende Bewerbungsverfahren einmischen. Noch rechne ich mir gute Chancen aus, die ausgeschriebene Stelle zu bekommen. Ich hoffe sehr, dass Sie mir diese Chancen nicht durch ständige Nachfragen zerstören. Sie sollten bitte im Vorfeld bedenken, wie derartige Nachfragen bei einem potentiellen Arbeitgeber ankommen.

Ich denke, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist und verbleibe.


Meines Erachtens solltest Du auf gar keinen Fall nochmals bei dieser Firma anrufen. Die AA kann Dich hierzu auch nicht zwingen.

Gruß,

Axel






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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#27
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Nun warst Du mit Deinem zweiten Beitrag etwas schneller als ich. Ich denke, dass ist absolut in Ordnung so, was Du geschrieben hast. Mein Textvorschlag erübrigt sich damit.

Im Übrigen kann die BA selbstverständlich nicht nach fröhlichem Gutdünken Sperrzeiten verhängen. Jeder Sperrzeit unterliegt der gerichtlichen Überprüfbarkeit.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#28
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@zollerina

prima dein schreiben, sachlich.da bleibst du 100% sachlich und zeigst, dass du deine rechte kennst.
sollte da noch was nachkommen, wende dich, mit geschwärzten namen und daten an die regionale presse. mit der frage, ob diese von dir verlangten tätigkeiten womöglich dann dazu führen, dass man dir unterstellt, schwarz zu arbeiten...;)
auch ich würde unter keinen umständen in dieser angelegenheit nochmal die fa anrufen. auch wenn du bei dem gespräch dort gefragt wirst, bleib ganz ruhig und äußere dich nicht negativ über die vorgänge.

du siehst, es bringt nur unruhe für sich selbst, wenn man sich szenarien ausmalt oder zu sehr aufregt. wichtig ist nur, dass du deine rechte kennst.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 01.10.2007 19:10:17

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#29
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo Axel und Sunbee!

Axel du bist ja ein wahrer Schatz, dein Textvorschlag ist klasse, den werde ich mir trotzdem mal dick und fett aufheben!! Denn so wie der Sachbearbeiter der BA heute am Telefon getan hat, wird von der BA sowieso die Aufforderung kommen, dass ich der Firma mitteilen soll, dass sie sich bei der BA noch einmal Stellung beziehen soll.

Du hast den Text so schön formuliert, ich könnte das nicht. Echt bewundernswert was du drauf hast, du könntest direkt Anwalt für Sozialrecht sein. (Für was ich dich anfangs übrigens auch gehalten habe).

Oh man m ich ärgert es jetzt. Dein Schreiben hätte mir besser gefallen als meins. Meins war viel zu harmlos :zoff:

Sunbee, genau, ich werde nicht mehr bei der Firma anrufen, damit verbau ich mir wirklich meine Chancen.

Aber diese ganze Frechheit ärgert mich so maßlos!

Da macht man alles korrekt und hat dann den Ärger am Hals und soll sich um die ganze Angelegenheit auch noch selber kümmenr, ich glaub ich steh im Wald!

Wie ich Behörden hasse :kotz:

Axel, ich würde am liebsten dein Schreiben direkt noch hinterher schicken!

So als Merkblatt für die Zukunft, dass ich mich um die Angelegenheiten der BA nicht kümmern werde, und wenn sie mir mit sonstwas drohen.

Ich hätte denen besser klarmachen sollen, dass sie mir etwas unterstellt haben, was nicht der Wahrheit entspricht und sich nun selber um die Klärung des Vorfalls kümmern sollen wenn sie mir nicht glauben.

Aber ich habs natürlich vergessen.

Solche Ungerechtigkeiten gehen mir gewaltig auf den Senkel.
Und ich bin froh, euch beide zu haben, die meinen Ärger nachvollziehen können und mich so unterstützen.

Danke euch beiden :love:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Zollerina:

Danke für die Blumen. :cheers: Nee, Anwalt bin ich (leider) nicht, obwohl ich manchmal den Eindruck habe, dass ich einige Dinge, insbesondere im Bereich SGB II, besser weiß und argumentieren kann, als ein Anwalt. Wenn ich so daran denke, dass ich in einem Rechtsstreit mit der ARGE mich anwaltlich vertreten lasse und trotzdem selber die Schriftsätze formuliere, die der Anwalt dann nur noch auf sein Briefpapier bringt.... :augenroll: Eigentlich habe ich den Anwalt nur, damit mir nicht irgendwelche dummen Formfehler unterlaufen.

Es hindert Dich doch ürigens nichts daran, den weitern Brief noch hinterher zu schicken. Ich sage nur, es ist nicht unbedingt erforderlich. Falsch machen tust Du damit allerdings auch nichts. Musst Du selber entscheiden.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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