Hallo , ich frage für einen Freund ,al nach.
Er ist mit seiner Freundin, welche zur Zeit ALG II bekommt und in zwei Wochen das gemeinsame Kind zur Welt bringt,zusammengezogen. Jetzt wird sein Gehalt und Ihr Anspruch auf ALG II zusammengerechnet. ich hatte in de vergangenheit gehört, dass erst das Gehalt des "arbeitenden " nach einem Jahr angerechnet wird, da man davon ausgeht, dass man 1 Jahr zusammengelebt haben muss. Für eine antwort bin ich sehr dankbar.
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ALG II
13. September 2007
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Frage vom 13. September 2007 | 15:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG II
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#1
Antwort vom 13. September 2007 | 15:26
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@marie
die arge ist im recht.
gemeinsames kind: er ist ihr und dem kind sowieso, auch bei nicht zusammenleben, zu unterhalt verpflichtet.
bei kindern im haushalt geht man immer von einer eheähnlichen gemeinschaft, somit von einer bg aus
sunbee
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