ALG I und Betriebsrente

30. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
RGB123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)
ALG I und Betriebsrente

hallo,

ich werde 31.12.2012 arbeitslos, weil mir mein Arbeitgeber wegen Geschäftsaufgabe (keine Aufträge) kündigen musste. Mein Arbeitslohn beträgt 420 EUR brutto.

Ich beziehe seit zwei Jahren eine Betriebsrente aus einer anderen früheren Tätigkeit als Angestellter in Höhe von 1.200 EUR brutto. Ich zahle davon Steuern, Krankenkasse und Pflegeversicherung. Weitere Sozialabgaben werden aber nicht fällig.

Zählt diese Betriebsrente bei der Berechnung meines ALG I Anspruchs jetzt mit? Entfällt dadurch etwa mein ALG I Anspruch?

Und noch etwas. Ich habe jetzt 16 Monate gearbeitet und habe deshalb Anspruch auf 8 Monate ALG I. Am Ende des Jahres habe ich 20 Monate gearbeitet und hätte dann Anspruch auf 10 Monate ALG I. Spielt es da eine Rolle, WANN ich mich arbeitslos melde?

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Die Meldung der Arbeitslosigkeit hat unverzüglich zu erfolgen. Wenn der Zeitpunkt der bald eintretenden Arbeitslosigkeit bekannt ist, wie in deinem Fall, so muss du dich drei Monate vor Vertragsende (drei Monate vor dem 31.12) bei der Agentur für Arbeit melden.

ALG 1 Rechner

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RGB123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja gut, das weiß ich schon. Wenn ich das nicht tue, dann laufe ich Gefahr eine Woche ALG I zu verlieren.

Aber gerade deshalb gibt es ja im Netz Ratschläge - etwa für 49-jährige - sich lieber etwas später zu melden, weil das entschieden vorteilhafter ist!

Also meine Fragen sind:

1. wird meine Betriebsrente irgendwie angerechnet.

2. hat der Zeitpunkt der Meldung einen Einfluss darauf, wie viele Monate der Berufstätigkeit angerechnet werden.

LG

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bydgo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

quote:
1. wird meine Betriebsrente irgendwie angerechnet.


Wenn die Rente bisher neben dem Arbeitseinkommen bezogen wurde, dann wird sie nicht mit dem ALG1 verrechnet.

quote:
2. hat der Zeitpunkt der Meldung einen Einfluss darauf, wie viele Monate der Berufstätigkeit angerechnet werden.


Zu diesem Thema hat die Agentur für Arbeit eine Beratunsfplicht und muss sie auf die Vor- und Nachteile einer späteren Arbeitslosenmeldung hinweisen.

3x Hilfreiche Antwort

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