ALG I: Steuererstattung = Einkommen ?

18. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ALG I: Steuererstattung = Einkommen ?

Folgende Situation:
38,5h Vollzeitjob + Nebenerwerb (angemeldet, mit Ust-Nr. etc.)
Arbeitslos geworden, bekommt nun ALG I (§ 117 SGB III )
Hinzuverdienst laut Arbeitsagentur 165 EUR/Monat anrechungsfrei

Steuererklärung 2007: vorraussichtlich eine Steuererstattung von 2500 EUR (2200 EUR Steuererstattung aus Betrieb)
Steuererklärung 2008: vorraussichtlich eine Steuerernachzahlung von 2000 EUR
Ursache: Ein Projekt zog sich über 6 Monate hin, Ausgaben fielen 2007 an, Rechnungen wurden erst 2008 gestellt und bezahlt.


Meine Fragen:
1.) Werden die 2500 EUR Steuererstattung bei ALG I als Einkommen gewertet oder werden die betreiblichen Anteile herausgerechnet?
2.) Wird das auf einen Monat gerechnet oder auf 12 Monate aufgeteilt?
3.) Kann ich die 2500 EUR Steuererstattung mit der Steuernachzahlung verrechen?
4.) Durch die Steuererklärung 2008 würde sich doch die Grenze des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes entsprechend erhöhen?



Bis jetzt habe ich nur Entscheidungen gefunden die sich auf ALG II beziehen. Auf der Seite der Arbeitsagentur fand ich auch keine Infos.

Insbesondere wäre ja hier die Problematik, das ein paar Wochen später die Steuerernachzahlung von 2000 EUR kommen würde.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 18.08.2009 23:33

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Harry_van_Sell:

Mein Erachtens ist die Gewährung von ALG I gänzlich unabhängig von Vermögen oder oder einmaligen Einnahmen während des laufenden Leistungsbezuges. Insofern ist auch nachvollziehbar, dass Du nur Entscheidungen zu dieser Frage für den Geltungsbereich des ALG II gefunden hast. Ich denke, die Steuererstattung darf nicht angerechnet werden. Der Hinzuverdienst von 165 Euro dürfte sich ausschließlich auf Erwerbseinkommen beziehen.

Unterschied: ALG I = Versicherungsleistung, ALG II = steuerfinanziert. Damit dürfte der Unterschied in der Anrechnung auch logisch und nachvollziehbar sein.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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