ALG 1 Eigenbemühungen wie Nachweisen?

21. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
ALG 1 Eigenbemühungen wie Nachweisen?

Hallo,

ich wollte mal wissen wie man Eigenbemühungen nachweisen soll wenn man bei ALG 1 ist.
Mir wurde gesagt ich kann mich, persönlich, schriftlich, telefonisch, online, und per email bewerben.
Da ich mich meist telefonisch und schriftlich bewerbe, wollte ich wissen wie man das nachweisen kann?
Wenn man sich jetzt schriftlich bewirbt, bekommt man ja nicht gleich eine Absage die man dann vorlegen kann also wie nachweisen? Wenn ich telefonisch anrufe, wie kann ich dann nachweisen das ich dort angerufen habe? Die meisten Firmen die ich immer angerufen hatte, haben sich meine Namen nie notiert, sondern mir nur Auskunft gegeben ob sie jemand suchen oder nicht. Wenn die vom Amt dort anrufen, werden die Firmen ja nicht mehr wissen das ich dort angerufen habe, also wie soll das funktionieren?

mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Mietmaier:

Du solltest Dir eine Tabelle erstellen, in die Du einträgst, bei welcher Firma Du Dich wann, und auf welchem Wege beworben hast. Die Firma solltest Du mit vollständigem Namen und Anschrift eintragen. Bei telefonischen Bewerbungen zusätzlich den Namen desjenigen, mit dem Du gesprochen hast, mit Telefonnummer, sofern bekannt, die Durchwahl. Am Ende trägst Du das (vorläufige) Ergebnis der Bewerbung ein.

Mehr kannst Du letztendlich nicht tun. Wenn Du das so vernünftig und (zumindest theoretisch) nachprüfbar dokumentierst, wird im Normalfall niemand auf die Idee kommen Dir zu unterstellen, Du hättest keine ausreichenden Eigenbemühungen getätigt. Einen wirklich Nachweis dafür, dass Du Dich tatsächlich beworben hast, gibt es im Normalfall nicht, solange Du keine schriftliche Zwischennachricht, Einladung zum Vorstellungsgespräch oder Absage hast.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Vor allem alles aufheben was so an Belegen / Indizien entsteht. Also auch die Stellenanzeigen, Notizzettel, E-Mails, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Für telefonische Bewerbungen könnte auch ein Einzelverbindungsnachweis hilfreich sein. Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass es einen Anruf gegeben hat und wie lange das Gespräch gedauert hat.
Den würde ich aber nicht in vorauseilendem Gehorsam vorlegen, sondern lediglich gut aufbewahren und sollte die Arbeitsagentur auf die Idee kommen, Zweifel anzumelden ggf. als Nachweis vorlegen (und dabei alle Gespräche, die keine Bewerbungen betreffen schwärzen).
Viele Grüße
Künstlerin

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Aus meiner Erfahrung reicht eine Exceltabelle um den Nachweis zu führen, bei Absagen diese mit Ausdrucken und anhängen (bzw. alles als PDF per Mail an Sachbearbeiter schicken)….

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