Guten Abend!
Ich bin 19, lebe zur Zeit noch bei meiner Mutter und bin schwanger.
Meine Frage ist, da ich mir eine Wohnung nicht selber finanzieren kann, ob sie
mir von der ARGE gestellt wird... Meine Mutter und ich haben seit Jahren ein gestörtes Verhältnis zueinander und es gibt spätestens jeden 3. Tag größeren Streit. Es zerrt an meinen Nerven und das möchte ich weder meinem ungeborenen noch geborenem Baby antun.
Würde mir eine Wohnung für mich und mein Kind zustehen?
Stimmt es, dass sie mir erst ab dem 7. Schwangerschaftsmonat gestellt werden würde?
Liebe Grüße und schöne rest-pfingsten!
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-- Editiert UnserBaby am 28.05.2012 23:10
19 Schwanger, wird eine Wohnung gestellt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die Frage ist mißverständlich formuliert: GESTELLT wird Ihnen die Wohnung nicht - bezahlt wird sie aber. Gemäß § 9
SGB 2 bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Dem Gesetzestext zufolge genügt dafür die Tatsache der Schwangerschaft. Im Übrigen sollten Sie sich umgehend zum Jobcenter begeben und zunächst die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung in Ihre Gemeinde erfragen. Haben Sie eine Wohnung gefunden, reichen Sie das Mietangebot unbedingt VOR Vertragsabschluß beim JC ein. Finden müssen die Wohnung. allerdings allein.
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Kleine Ergänzung nach Lektüre Ihres anderen Threads: Der Kindsvater bleibt Teil der elterlichen BG, bis er 25 ist (oder bis er beginnt, von der eigenen Arbeit zu leben). Insofern kann er auch mit 18 nicht zu Ihnen ziehen.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ein werdender Vater muß nicht bei seinen Eltern wohnen bleiben, bis er 25 Jahre alt ist. Dazu auch:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/SonderbehandlungU25.aspx :
"Als sonstige ähnlich schwerwiegende Gründe werden in den Empfehlungen genannt, wenn:
....
der unter 25-jährige Kindsvater mit der Schwangeren zusammenziehen und eine eigene Familie gründen will."
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Na gut - aber bis zur Volljährigkeit wird er dann schon in Folge des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts warten müssen.
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Hier ist doch, ich habs schon in dem anderen Thread geschrieben, umfassende Beratung angesagt. Also, ab zum Jugendamt, zur AfA, um zu ergründen, welche beruflichen Förderprogramme es für junge Mütter gibt, zum Job-Center. Wieso hängt eine 19-jährige eigentlich zu Hause rum und tut nichts?
@ hamburgerin: sozialrechtlich kann ein junger Vater natürlich umziehen. Aber familienrechtlich funktioniert es eben nicht. Und dann kommen wir gar nicht mehr zur Überprüfung der sozialrechtlichen Optionen.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 29.05.2012 08:25
Guten Morgen wirdwerden...
Vielen Dank für deine freundliche Antwort. Ich nehme gerne Kritik und Ratschläge an aber keine persönlichen Angriffe. Ich "hänge" nicht zu Hause rum. Woher möchtest du wissen was ich tue und was nicht? Das hier ist ein Forum, kein Tagebuch. Ich erzähle nicht im Detail was ich tue oder nicht. Und bevor ich mich erkundige, wollte ich mich erstmal hier informieren, es hätte ja sein können das jemand genaueres weiß. Außerdem steht noch die Abtreibung zur Diskussion, und dann wäre es schwachsinnig vorher etwas zu beantragen!
Danke trotzdem für deine Bemühungen.
Liebe Grüße
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Du solltest Dich jetzt mal bemühen, das ganze Beratungsprogramm in Anspruch nehmen. Ich habe nicht bezweifelt, dass Du Dich irgendwie beschäftigst. Aber hier geht es um ganz konkrete Zukunftsplanung, nicht um Beschäftigung. Und wenn Du da jetzt nicht dran bleibst, dann wird das nichts. In einem Mutter/Kind-Heim würde für das Kind gesorgt, während Du der Ausbildung nachgehst. Auch wenn das Kind krank ist. Eben immer. Das wäre doch ein Einstieg. Und dann könnte man sich in Ruhe um eine Wohnung kümmern, man hat unter Anleitung gelernt, mit dem Kind umzugehen.
Jetzt beweg endlich Deinen Poppes mal!
wirdwerden
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@wirdwerden,
der Auszug eines minderjährigen Vaters ist sozialrechtlich zulässig, weil der familienrechtliche Anspruch des Kindes auf beide Eltern besteht.
Das Jobcenter würde niemals einem Auszug zustimmen, wenn nicht aufgrund des Familienrechts der Schutz der Familie oberstes Gebot wäre. Das Jobcenter hat da einfach nicht mitzureden.
Wenn die Eltern sich weigern, dem Auszug des Vaters zuzustimmen und das JA das anders einschätzt, wird das dann ein Richter entscheiden.
-- Editiert hamburgerin01 am 29.05.2012 12:18
@hamburgerin
Vielen Dank für diese Information, dann hatte ich doch recht mit meiner Vermutung, dass er mitentscheiden darf. Ich denke auch nicht dass es sein kann, dass ein Kind ohne den Vater aufwachsen muss. Und er würde wirklich gerne mit an dem kleinen Leben teilhaben, wenn es soweit ist.
Ich werde auf deine Information in Gesprächen zurückgreifen, und mich darauf beziehen..
Danke!!
Liebe Grüße!
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Hallo,
quote:
Wenn die Eltern sich weigern, dem Auszug des Vaters zuzustimmen und das JA das anders einschätzt, wird das dann ein Richter entscheiden.
Ob das JA so verfährt bleibt abzuwarten, es geht auch um das Wohl des jugendl. KV. Und ob das in diesem Fall wirklich gewahrt wird bezweifele ich, wenn ich mir den Inhalt des Threads im Familienrecht ansehe.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Der jugendliche KV hat auch eine Meinung, und die zählt. Wenn er die nötige Reife hat und das JA dies auch feststellt, haben Mutter und Vater guten Chancen auf einen zeitnahen Zusammenzug. Eine Familienhilfe wird das JA sicher vorschlagen, die sollte dann auch angenommen werden.
Ich hab einen gerade 15-Jährigen in Betreuung, der hat mehr Reife als so mancher Mitzwanziger
-- Editiert hamburgerin01 am 29.05.2012 19:59
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