Schlägerei in Disco

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
berdballer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlägerei in Disco

hallo,

ums kurz zu machen,

war gestern mit ein paar freunden inkl. meiner freundin in einer disco.
dort war ein leicht vorgezogener tresen auf dem ein typ tanzte.
als er vom tresen herab stieg kippte er meinen drink um der ziemlich teuer war :-(
darauf hin habe ich ihn angesprochen zitat:
hallo guck doch mal mein schöner drink, darauf er ich solle meine fresse halten.
ich erwiederte: du hättest dich ja wenigstes mal entschuldigen können.
das war das letzte was ich zu ihm gesagt habe, er hat zugeschlagen.
ich habe circa 6-10 schläge eingesteckt, zurückgeschlagen habe ich nicht, lediglich versucht ihn festzuhalten um nicht alzu viel abzubekommen.
dann bin ich gestürzt und sofort wieder aufgestanden. nun war der schmerz schon spürbar und ich habe einmal versucht zurück zu schlagen (ob ich getroffen habe weiss ich nicht).
dann kam auch schon der security dienst.
naja später bemerkte ich das meine freundin in der enge auch durch IHN verletzt wurde!

anzeige habe ich erstattet er auch! ich hatte 1,06 promille
nun bin ich durch die verletzungen nicht arbeitstauglich!
Zeugen sind 2 vorhanden (die zu meinen gunsten aussagen)!

wie sind meine aussichten vor gericht? Schmerzensgeld ect.?

vielen dank im vorraus







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"mfg bernd"

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Wenn die Verhandlung zu Ihren Gunsten ausgeht, wovon man eigentlich ausgehen kann, so können Sie anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, jedoch dürfen Sie in diesem Fall keine hohen Summen erwarten. Falls Sie selbständig sein sollten, so können Sie Arbeitsausfallgeld (weiß nicht, ob das so heißt) von Ihrem Gegner einfordern.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nun, von den Zeugenausagen hängt viel ab. Auch in Fällen wie diese ist eine Rechtsschutzerversicherung viel wert. Ermittelt denn die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung, hast Du Anzeige erstattet ? Dann kannst Du ggf. mit einer Nebenklage an Schmerzensgeld kommen.

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"Chylla"

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