Dem Anwalt seine Begründung lautet:
..."Da Sie sich zu Unrecht meinem Mandaten gegenüber einer
Forderung berühmen, habe ich Sie aufzufordern, die Kosten meiner
Inanspruchnahme auszugleichen und zwar bis zum 25.10.05.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich Sie auf Erstattung der rechtsanwaltskosten verklagen...."
Mein Schreiben an die Firma war vom 12.10.05 und drin habe ich eine frist von 2 Wochen genannt. Diese muß ich nun auch einhalten, ehe ich klage einreiche. Woher nun der Anwalt seinen Anspruch nimmt, begründet er nicht.
Sollte ich eine Klageschrift bekommen, wißt ihr es sofort.
Danke für die Antworten.
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"Radtke Rainer"
Schadenersatz - Anwaltskosten wegen angeblich unberechtigter Forderung
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Es ist ein bißchen schwierig, wenn Sie für jeden Ihrer Beiträge einen neuen Thread eröffnen, es werden so nur wenige darauf kommen, dass sie zuerst "Wasserschaden???" dann den Beitrag "Anwaltskosten??" und zum Schluss diesen Beitrag lesen sollen.
Im übrigen ist der Anwalt da ein bißchen vorschnell. Denn er ist Anwalt und kein Richter, kann also über Recht und Unrecht nicht entscheiden. Er mag dies zwar anders sehen, wird damit aber meiner Meinung nach nicht durchkommen. Ich rate Ihnen daher nun sich ebenfalls einen Anwalt zu nehmen und diese beiden Herren dann miteinander kommunizieren zu lassen. Ihr nwalt wird dann auf dem Gerichtsweg Ihre Forderung geltend machen. Sollte vorab ein Mahnbescheid des gegnerischen Anwalts eintrudeln widersprechen Sie diesem ohne Begründung.
da muss ich tompetti uneingeschränt recht geben. es ist sehr schwer alles nachzuvollziehen.
gruss,
kristijan
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Bevor ich auf die Finger kriege, es darf ruhig auch eine Anwältin sein! Man ergänze meinen Satz bitte im Geist entsprechend.
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