post verklagen?

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
pferdi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
post verklagen?

folgender fall:

der a schickt einen brief per einwurfeinschreiben an den herrn müller.
der briefträger wirft den brief allerdings dem nachbarn in den briefkasten, der auch müller mit nachnamen heißt.

dadurch entsteht dem a ein millionenschaden. (der richtige müller bekommt den brief nicht).
kann a die post auf schadenersatz verklagen?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, das kann er.
Ob er Recht bekommt, entscheiden die AGB´s der Post und das Gericht.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Soweit mir bekannt, schließt die Post Folgeschäden kategorisch aus. Somit erübrigt sich alles weitere...

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#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Im übrigen müßte A sich fragen lassen, wieso er eine Millionensache (ausschließlich) einer so volatilen Sache wie einer Postzustellung anvertraut - das Schreiben könnte ja auch aus dem Briefkasten geklaut werden etc.

Da würde einem selbst dann der Schadensersatz massivst gekürzt werden, wenn die Post sich nicht auf Verteidigungsmittel stützen könnte.

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