Guten Abend,
kurze Schilderung des Sachverhaltes:
Nach einem Verkehrsunfall bin ich 40% schwerbehindert und für vorerst 3 Jahre frühpensioniert. Die Schuld trifft zu 100% den Unfallgegener.
Mein RA hat jetzt den gesamten Verdienstausfall in Rechnung gebracht.Da ich als Berufsfeuerwehrmann tätig war, gehören auch die Zulagen dazu die ich für Dienst an Wochenenden sowie Feiertags und Nachts erhalten habe. Bis jetzt hat die gegnerische Versicherung diese Zulagen gezahlt.(Man hat sich auf eine pauschale Summe monatlich geeinigt)
jetzt ist die Versicherung der Ansicht sie bräuchte diese Zulagen nicht mehr zu bezahlen. Sie beruft sich auf die folgenden zwei Urteile:
OLG Nürnberg v.9.1.92 (VersR 1992, 1387) und OLG Düsseldorf v.24.1.72 (VersR 1972, 695)
Sind jemanden andere Urteile bekannt die sich zu meinen Gunsten auswirken könnten? Wurden in den letzten 30 Jahren tatsächlich nur 2 Urteile gesprochen?
Für Antworten danke ich schonmal
Martin Welsch
Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten
29. Oktober 2005
Thema abonnieren
Frage vom 29. Oktober 2005 | 21:34
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. November 2005 | 15:17
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Guten Tag,
schade das gar keine Resonanz kommt. Ich möchte hier ja meinen RA auch nicht die Arbeit abnehmen, hatte aber gehofft ihm den einen oder anderen Tip zu besonderen Urteilen geben zu können.
Nun, da muß er wohl selbst suchen.
schönen Tag noch
Martin Welsch
#2
Antwort vom 6. November 2005 | 14:43
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@martinwelsch
poste doch mal im versicherungsrecht. scheint ja wohl mehr um zahlungen durch versicherung als schadensersatz zu gehen
sunbee
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. November 2005 | 12:56
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
@ philosoph
danke für den Tip.
#4
Antwort vom 7. November 2005 | 19:26
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@MartinWelsch
philosoph zeigt die anzahl der beiträge, mein nick ist
sunbee
Und jetzt?
Schon
266.832
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten