Zahn-Bleaching ohne Einverständnis

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Elisa17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahn-Bleaching ohne Einverständnis

Situation:

Zahnarzt(ZA) bleacht Zähne ohne, dass der Patient(P) davon weiß. Nachdem die Kontrolle gemacht wurde (wofür P eigentlich auch gekommen war), schmiert der ZA eine Paste auf die vorderen oberen Zähne und geht. Eine Assisentin(As) benutzt Polymerisationslampe. P hat Schmerzen: es brennt. P fragt As, wie lange noch. As holt ZA.
Es stellt sich heraus, dass die Paste aufs Zahnfleisch gekommen ist. ZA geht, eine Zahnärztin(ZÄ) kommt, guckt sich die Sache an, während As erklärt, was passiert ist. ZÄ fragt, ob es brennt und ob es weh tut (beides wird vom P bejaht). Wattebällchen werden ausgetauscht und ZÄ geht, kommt irgendwann wieder und As soll nasse Wattebällchen auf das Zahnfleisch halten.
Irgendwann kommt dann der ZA wieder, will Behandlung abschließen (dh holt Wattebällchen raus und fährt Stuhl hoch). P beschwert sich über Schmerzen/Brennen und soll dann mit Wasser spülen. Ohne weitere Ratschläge oder Sonstiges wird Behandlung nach insgesamt ca 30 min. abgeschlossen.

3 Std. nach Behandlung wird P von einer As angerufen, die sich erkundigt und P den Tip gibt, mit lauwarmen Wasser zu spülen.
4,5 Std. nach Behandlung wird P von der As angerufen, die die Polymerisationslampe gehalten hatte und die sich entschuldigt.

Schmerzen/Brennen dauert den ganzen Tag an.
Am nächsten Tag ist das Zahnfleisch an manchen Stellen aufgescheuert.

Der ZA hatte des Öfteren das Bleaching gegenüber dem P angesprochen, P hat aber jedesmal abgelehnt.

Was würdet ihr in so einem Fall machen? Kann man da was machen?
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Was willst du genau? Schadenersatz (Geld)? Eine Entschudigung des ZA? Die Rechnung nicht bezahlen (bei Privatabrechnung)? Und willst du da öfters noch hin?

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#2
 Von 
Elisa17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Den ZA werde ich auf jeden Fall wechseln. Eine Entschuldigung ist für mich logisch. Falls eine Rechnung gestellt werden sollte, sehe ich hier keinen Grund, diese bezahlen zu müssen. Meine Frage ist, in wie fern man mit Schadensersatz/ Schmerzensgeld rechnen kann und was dafür notig wäre (Beweise).

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#3
 Von 
Frau STA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Zeug zum Bleachen ist hochgradig ätzend für die Gingiva. Das brennt ein paar Tage sehr. ZA wechseln, solltest du eine Rechnung hierfür bekommen.
Fehler können passieren, aber das ist schon echt nicht schön.

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