Welche Versicherung zahlt folgenden Schaden ?

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
schnueffel
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Versicherung zahlt folgenden Schaden ?

Hallo, habe vor 2 Wo schon geschrieben mein Sohn 8 J und zwei andere 8 J haben über den Zaun des SChülerhorts ein Auto stark beschädigt. Die Vers des Hortes zahlt nicht den Schaden da angebl. keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.( sie würden nach dem hess.Schulgesetz das Regeln und da wären in dem alter die Kinder nicht mehr unter der Aufsichtspl. oder so ) auf jeden Fall hat die eine Vers der Eltern nun den Schaden (laut Gutachten 6000 Euro) übernommen und soll das Geld von meiner und der anderen eintreiben. Nun rief der Fuzzi der Vers A an und hat gefragt bla bla. Meine Vers hat mir nur so ne Schadensanzeige geschickt und ich hab alles zurückgesandt was gefordert war (Stand aber drauf dass sie das erst prüfen) das ganze hab ich vor ner Woche weggeschickt. Kann mir da noch was passieren ? ich hab so ne Angst dass wir den Schaden selbst tragen müssen. Aber letztendlich ist das ja nicht mein Problem wenn Vers A den Schaden übernimmt wenn die anderen beiden nicht Zahlen sind die doch selbst Schuld oder ?? (meiner meinung nach ist es immer noch ein Schaden den der Schülerhort tragen müsste) Danke Schnüffel

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht ja schon rein logisch nicht verletzt haben, also haften sie auch nicht.

Ob im Hort die Aufsichtspflicht verletzt wurde (und damit der Hort haftbar wäre), müßte man prüfen. Ein pauschales "bei Achtjährigen hat der Hort keine Aufsichtspflicht" ist natürlich Unsinn.

Als letztes haftbar zu machen wären dann noch die Kinder selbst, wenn die nötige Einsicht in die Schädlichkeit ihres Handelns vorhanden ist - wobei eine Vollstreckung ins Taschengeld ja schon ziemlich lange brauchen wird, bis der Schaden bezahlt ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich schließe mich VivaColonia an. Wenn hier jemand den Schaden nicht begleichen muß, dann sind es die Eltern. "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nämlich nicht. Entweder muß der Hort zahlen, weil er die Aufsichtspflicht verletzt hat oder eben die Kinder selbst. Wenn die Kinder aber selbst haften müssen (äußerst unwahrscheinlich), dann gäbe es auch keine Versicherung dieser Welt, die statt dessen einspringen würde. Warum eine Versicherung der Eltern den Schaden übernommen hat, ist mir schleierhaft. Wenn, dann war es die Privathaftpflicht und da wäre für mich keine Rechtsgrundlage erkennbar, die zur Schadensübernahme verpflichten würde.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnueffel
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

der Schaden wurde von allen drei beteiligten Eltern an die private Haftplicht übergeben wobei wie gesagt die erste vers gesagt hat sie Zahlen dass und treiben das bei den anderen beiden ein (durch 3 geteilt) finde das alles sehr komisch...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

"Eintreiben" kann eine Versicherung eigentlich gar nix, weil sie ja nicht Vertragspartner der anderen Versicherungen ist. Wenn, dann ginge es so ähnlich, wenn zumindest eine gesamtschuldnerische Haftung bejaht werden könnte. Aber die sehe ich hier - wie schon geschrieben - überhaupt nicht. Es wäre schon verwunderlich, wenn die anderen Versicherungen sich darauf einlassen würden.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.674 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen