Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung und hatte neulich einen Wasserschaden im Wohnzimmer. Heizung war undicht und es hat über die ganze Nacht auf meinen Teppich (Teppich wurde von mri gelegt) getropft. Am Morgen war 1/3 vom Teppich klitschnass.
Ich informierte den Vermieter, sofort wurde die Heizung auch ausgetauscht.
Den Schaden an meinem Teppich hat meine Vermietergesellschaft jedoch nicht beglichen. Sie würden für alle Schäden, an Gegenständen und Dingen, die ihnen gehören, aufkommen. Da der Teppich jedoch nicht ihnen sondern mir gehöre, würde ihre Versicherung nicht für den Schaden haften. Ich solle mich an meine eigene Hausratversicherung wenden, die habe ich jedoch nicht (bin gerade dabei, eines abzuschließen).
So.. Denke ich da falsch wenn ich meine: Das Gerät von meinen Vermietern hat auf MEINEM Teppich einen Schaden verursacht. Dann dürfte/sollte die Privathaftpflichtversicherung meiner Vermietergesellschaft haften, wenn deren Hausratversicherung nicht haftbar gemacht werden kann ?? (Wenn es überhaupt eine Privathaftpflicht-Versicherung für Gebäuden gibt, die die Vermieter abschließen).
Schließlich muss ich auch selbst haften, wenn ich jemandem seinem Eigentum Schaden zufüge? Es haftet dann nicht meine Hausratversicherung, aber immerhin meine Privathaftpflichtversicherung.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Wäre nett, eure Meinungen dazu zu hören.
Besten Dank
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"HiSeBa"
Wasserschaden durch Heizung, haftet Vermieter?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
--- editiert vom Admin
Hallo Businessman,
du denkst also auch so wie ich. Das beruhigt mich, vielen Dank.
Gibt es keine weitere Meinungen dazu? Meine Vermietergesellschaft hat sich auch extra (am Telefon, als ich mein Anliegen schilderte), bei einem anderen Mitarbeiter zur Sicherheit ein zweites Mal erkundigt und ist bei dieser o. g. Aussage geblieben. Also stammt die Aussage, nicht zahlen zu müssen, von zwei Mitarbeitern von meiner Vermietergesellschaft.
Von daher würde ich mich auch auf weitere Antworten freuen, denn ich möchte noch etwas sicherer werden, bevor ich weitere Schritte unternehme.
Merci..
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"HiSeBa"
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Ich denke da anders.
Der Vermieter muss nur haften, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen ist (§ 823 BGB
) oder wenn der Schaden bereits beim Einzug vorgelegen hat (§ 536a BGB
).
Beides dürfte schwer nachzuweisen sein. Daher haftet jeder für seinen eigenen Schaden.
hallo hiseba,
für schäden, welche vom leitungssystem ausgehen, ist Ihr vermieter verantwortlich und für schäden an Ihrem eigentum auch schadenersatzpflichtig.
gruss,
kristijna
@Kristijan
Nenne mir doch bitte eine Gesetzesgrundlage oder ein Urteil, auf der Deine Aussage basiert.
Nach meiner Kenntnis macht sich ein Vermieter nur nach § 823
oder nach § 536a BGB
schadenersatzpflichtig.
Beide Vorschriften greifen hier aber nicht.
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