Waldhütte in Brand gesteckt

1. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)
Waldhütte in Brand gesteckt

Hallo,
meine Großeltern besaßen eine Hütte im Wald, die von einem scheinbar geistig Behinderten in Brand gesteckt wurde und bis auf den Boden abgebrannt ist. Der Brand wurde der Polizei gemeldet und als einige Tage später ein weiterter Brand gemeldet wurde, wurde der Brandstifter ertappt.

Nun bekamen meine Großeltern einen Brief von einem Maklerbüro, in dem darum gebeten wird, sich für Schadensersatzsansprüche an das Büro zu wenden, da die Familie des Brandstifters über dieses haftplichtversichert ist.

Es ist für uns allerdings schwierig, einzuschätzen, welche Höhe an Schadensersatz angemessen ist. Vielleicht könnt ihr uns hierbei weiter helfen.

Hier mal einige Daten zu der verbrannten Hütte:
- Größe: 5x2,5m
- Material: Lärchenholz
- Doppelwandig
- Kleines Dachgeschoss zur Aufbewahrung von Werkzeug
- Ziegeldach
- Beheizbar
- Glasfenster mit Fensterläden
- Überdachte Terrasse mit Holzboden und Holzzaun
- Innenausstattung: Stühle und Tisch

Des Weiteren wurden umliegende Bäume vom Brand beschädigt.

Hinzu kommt natürlich ein recht hoher Arbeitsaufwand wür den Transport der Hütte in den Wald und den Aufbau selbiger. Auch die Beseitigung der Überreste der alten Hütte wird Geld kosten.

Was schätzt ihr ist eine angemessene Schadensersatzforderung?

Vielen Dank im Voraus


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Da sollte man einen Gutachter/Sachverständigen mit der Schätzung beauftragen.


Denn für ein 2 Jahre alte Hütte wird natürlich mehr bezahlt als für eine 10Jährige.



Man sollte darauf achten, das der frühere Zustand der abgebrannten Hütte so gut wie möglich dokumentiert wird (z.B. mit aktuellen Fotos, Vidos, ...).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Macht es denn überhaupt Sinn, einen Sachverständigen zu beauftragen, wenn nur noch ein Haufen Asche übrig ist?

Bilder von der Hütte waren leider keine auffindbar.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Was schätzt ihr wäre ein angemessener Schadensersatz? 1000€, 2000€?

Ist ziemlich schwer das als Laie auch nur grob einzuschätzen. Und unsere Forderung muss dem Maklerbüro zeitnah mitgeteilt werden.

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#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ist ziemlich schwer das als Laie auch nur grob einzuschätzen

Ganz genau. Und auch in diesem Forum hier sind (womöglich) ausschließlich Laiene unterwegs. Keinesfalls tummeln sich hier Experten für Waldhütten-Immobilien. Das hat Ihnen Harry van Sell schon im ersten Post gesagt, inklusive Tipp, was man da tun könnte.
Und gegenüber Ihren Großeltern haben wir hier schon den ungeheuren Nachteil, dass wir die Hütte niemals gesehen haben und nicht ansatzweise eine Vorstellung davon haben können, was da wirklich abgerbannt wurde. Wenn ich "Waldhütte" bei google-Bilder eingebe, dann schätze ich die dort abgebildeten Hütten in einer Spanne von 100€ bis 100.000€.

Juristisch ist die Sache meiner Meinung nach ziemlich klar. Es muss der Schadensersatz geleistet werden, der notwendig ist, um diese oder eine im Wert vergleichbare Hütte wieder herzustellen. Was das denn kosten wird, müssten Ihre Großeltern wohl am besten wissen.

Ansonsten gilt die Faustregel: Besser zu viel, als zu wenig.
Wenn die Wahl zwsichen 1000 und 2000€ liegt, würde ich mit 2000€ anfangen und dann pokern. Vielleich uach mit mehr. Unrealistisch ist das aber, wenn der Wert nur bei 500€ lag. Schon blöd ist das, wenn der Wert bei 5000€ lag.

Bedenken sollte Sie, dass der Wert im Zweifelsfall bewiesen werden muss. So ganz ohne alte Rechnungen oder Fotos sieht das natürlich schwierig aus.

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#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

wir reden über ein Bauwerk von 12,5 m² Fläche. Daraus lässt sich eine Gesamtaußenfläche von ca. 60 m² errechnen. Der m² Lärchenholzbretter kostet ca. 10 Euro. Bei robuster Konstruktion kommen max. 2 m³ Balken für 360 Euro m³ dazu (720 Euro).

Dachpappe, Tür, Fenster + Regenrinnen = +/- 1000 Euro. Ohne weitere Ausstattung dürfte der reine Materialpreis incl. Nägel usw. um die 2500 Euro liegen. Dazu kommt der Erstellungsaufwand, der mit 120 Stunden x 12 Euro/Std. in Eigenleistung abgedeckt sein dürfte. Insofern könnte der Schaden - ohne jeden Rechnungsbeleg - nicht höher als 5000,00 Euro zu beziffern sein.

Das ist eine Rechnung "grob über den Daumen". Lassen Sie sich von einem Zimmereibetrieb einen Kostenvoranschlag für die Neuerstellung "in einfacher Bauweise" zur Referenz als Verhandlungsgrundlage erstellen.

Vielleicht zahlt die Versicherung dann lieber die geschätzten 5000 Euro.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Super, das ist doch schonmal ein Anhaltspunkt.

Das heißt die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die entstünden wenn eine ähnliche Hütte neu beschafft und aufgebaut würde?

Wenn ich dann der Versicherung den Brief schreibe und wir uns nicht einigen können bzw sie meine Forderung ablehnen, was geschieht dann?

Gibt es Vorlagen für einen solchen Brief zur Schadensersatzforderung? Wüsste nicht genau wie ich das schreiben soll.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das heißt die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die entstünden wenn eine ähnliche Hütte neu beschafft und aufgebaut würde? <hr size=1 noshade>

Nö, da kommt noch der Abzug "Neu-für-Alt".

Wenn sie Hütte in der Bauweise 10 Jahre Lebensdauer hat und im Jahre 11 abbrennt, wäre der Anspruch relativ nahe bei 0 EUR
1 Jahr nach Bau wäre der Wert hingegen immer noch so um die 80-90%.



Das ganze wird also auf "geschätzte Kosten Neubau - Lebensdauer" hinauslaufen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

insoweit die Versicherunng einen Abzug durchgesetzen möchte, wäre der Restwert, bzw. Zeitwert der Hütte, zum Schadensereignis festzustellen. Wegen vollständiger Vernichtung des Schadensobjektes wird der Zeitwert nicht mehr feststellbar sein. Da Lärchenholz anders als Fichte und Kiefer - auch unbehandelt - eine sehr lange Standzeit hat, dürfte auch bei einem Alter der Hütte von 15 oder 20 Jahren bestenfalls nur ein geringen %-Wert abgezogen werden dürfen.

Die Versicherung wird diesen "hochrechnen" wollen; Sie müssen diesen Abzug "runterhandeln".

Im Übrigen sind in meiner Beispieldarstellung noch Spielräume nach oben drinn.

Eine derartige Schadensbezifferung können Sie selbst aufstellen. Unterlegen Sie diese mit Angeboten für Holz und die übrigen Baustoffe mit einem Angebot aus dem Baustofffachhandel frei Baustelle. Die Baukosten dazu - fertig.


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Normalerweise haben Versicherungen eigene Gutachter.
Warum nicht zuerst einfach einmal fragen, ob sie jemanden zwecks Einschätzung schicken möchten oder welche Unterlagen sie zwecks Einschätzung vom Schreibtisch aus möchten ...
Wenn einem die Einschätzung der Versicherung zu niedrig ist, dann kann man immer noch eine Gegen-Ermittlung darlegen.

Der Neu-für-Alt-Abzug wurde ja schon erwähnt. Außerdem muss man sich überlegen, ob man die beschädigte Sache zeitnah wiederherstellen möchte oder ob man sich stattdessen für eine fiktive Schadensabgeltung entscheidet - dann ist der Erstattungsbetrag auch noch um die dann ja nicht anfallende Mehrwertsteuer zu mindern.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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