Verletzung beim Fußball

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
jacus84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Verletzung beim Fußball

Also mein Kumpel hat letzte Woche ein Hallenturnier gehabt!!

Er wurde so übel von einem Gegenspieler gefoult das er einen Kreuzbandriss erlitten hat!!
Das Foul war mit einer Ansage und der Gegenspieler ist halt kein Unschuldslahm!

Was kann man dagegen tun? Arbeitgebermäßig??

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2010 10:08:05
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Inwiefern war der Arbeitgeber denn an dem Foul beteiligt / davon betroffen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Er wurde so übel von einem Gegenspieler gefoult das er einen Kreuzbandriss erlitten hat!!

Je nach Sportart willigt der Sportler in solche Verletzungen ein, die durch beim Sport übliche Regelverletzungen vorkommen. Dies gilt insbesondere für körperbetonte Kampf- und Mannschaftssportarten. Für solche Verletzungen gibt es dann auch keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld – sondern, beim Fußball, Freistoß oder Elfmeter.

Beim Boxen passiert schon mal ein Tiefschlag, beim Eishockey ein Bodycheck und beim Fußball ein Foul. Das – und die damit verbundenen Verletzungen - nehmen die Sportler in Kauf.

Anders wäre die Sache zu beurteilen, wenn es sich um eine Unsportlichkeit handelt, die die Grenzen der üblicherweise vorkommenden Regelverstöße überschreitet (z.B. auf dem Fußballfeld fliegen die Fäuste), dann liegt dabei natürlich keine Einwilligung des Verletzten vor.

Sie sagen, es hätte sich um ein „Foul mit Ansage“ gehandelt. Dies müsste der Geschädigte beweisen und zudem müsste eine gravierende Regelübertretung vorliegen, was nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden kann. Z.B. könnte eine „Notbremse“ – die man sicherlich auch als „Foul mit Ansage“ bezeichnen kann - noch vom Einverständnis gedeckt sein (zumindest kann man heftig drüber diskutieren). Ohne wirklich klare Beweislage wird es für den Kreuzbandriss nichts geben.

Die Frage nach dem Arbeitgeber verstehe ich nicht. Nur weil Profifußballer nach ’ner roten Karte gesperrt werden, kriegen Amateure noch lange keine Berufsverbot vom Arbeitgeber.


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