Hallo,
ich war wegen eines fremdveschuldeten Unfall 8 Wochen nicht arbeitsfähig. Die Krankenkasse zahlt nun nicht mein eigentliches Nettogehalt, weil ich die Krankenversicherung nicht meinem Gehalt angepasst wurde.
Nun wollte ich die Diferenz über die Haftpflichtversicherung des Schädigers einholen. Dieser aber weigert sich mit dem Kommentar: Selbst schuld! Was kann ich tun, damit ich die Differenz zu meinem Gehalt erhalte?
Gruß
-----------------
"Barbi"
Verdienstausfall wegen Unfall
20. August 2004
Thema abonnieren
Frage vom 20. August 2004 | 09:34
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Verdienstausfall wegen Unfall
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. August 2004 | 10:42
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Selbsverständlich muß die Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden ersetzen, selbst, wenn Du überhaupt nicht krankenversichert bist.
Dazu gehören:
Differenz zum Netto-Gehalt, evtl. Schmerzensgeld, Fahrgelder zum Arzt, Porto-und Telefonkosten, also alle Kosten, die durch diesen unverschuldeten Unfall entstanden sind.
Man muß so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Übrigends: Deine Krankenkasse hat ein Rückgriffsrecht, also auch Arztkosten und Krankengelder müssen der Krankenversicherung durch die Haftpflichtversicherung ersetzt werden.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
266.934
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten