Verdienstausfall

5. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdienstausfall

erhält man, wenn man unschuldig an einem Unfall beteiligt ist, neben dem Schmerzensgeld auch eine Entschädigung für den Verdienstausfall, der sich aus der Differenz zwischen üblichem Gehalt und dem Krankentagegeld (wenn dies z.B. nur 70 % des letzten Netto beträgt) ergibt ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja,du musst so entschädigt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre, d.h. auch ein Verdienstausfall muss ersetzt werden, allerdings nicht die ersparten Kosten (z.B. Fahrgelder).
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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