erhält man, wenn man unschuldig an einem Unfall beteiligt ist, neben dem Schmerzensgeld auch eine Entschädigung für den Verdienstausfall, der sich aus der Differenz zwischen üblichem Gehalt und dem Krankentagegeld (wenn dies z.B. nur 70 % des letzten Netto beträgt) ergibt ?
Verdienstausfall
5. Juni 2006
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Frage vom 5. Juni 2006 | 16:20
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdienstausfall
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2006 | 21:24
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ja,du musst so entschädigt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre, d.h. auch ein Verdienstausfall muss ersetzt werden, allerdings nicht die ersparten Kosten (z.B. Fahrgelder).
Gruß
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