Verdienstausfall...

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)
Verdienstausfall...

Hallo zusammen !,

ich bin Anfang des Jahres in eine Auseinandersetzung verwickelt worden.

Jedenfalls ist das Opfer 2 mal jeweils neun Stunden lang operiert worden und ist wieder wohlauf. Soweit also alles in Butter.

Aber das Leben ist kein Ponyhof.

Im Strafprozess hat mein Anwalt mich reingeritten und ich habe verloren.

Im Zivilprozess dass das Opfer gegen mich geführt hat, hat ein anderer Anwalt mich auch reingeritten und den habe ich dann auch verloren.

Klar ist, dass jetzt verschiedene Zahlungen ausstehen. Die Kosten von Anwälten, Gerichten und Geldstrafe habe ich sofort und komplett bezahlt.


Nun bin ich in folgender Lage :
1. Offiziell habe ich keinerlei Einkommen. Es ist also nichts zu holen bei mir.
Eine EV o.ä. habe ich aber noch nicht abgelegt.

2. Inoffiziell könnte ich alle Forderungen ohne Probleme bezahlen, habe allerdings verständlicherweise keine Lust 25.000 Euro herzugeben, weil ich etliche male versucht hatte dem Opfer begreiflich zu machen, dass es keine sehr ratsame Idee sei, sich mit mir zu verhauen...

Jedenfalls hat sich als erstes etzt der Arbeitgeber gemeldet. Er will ein bisschen was über 5000 Euro für die recht ausgedehnten Krankenhausaufenthalte seines Arbeitnehmers haben.


Wie verhält man sich da ?. Spielt man "toter Mann" und macht gar nichts, oder schreibt man dem Arbeitgeber, dass man nix hat in der Hoffnung, das er seinem schlechten Geld nicht noch mehr gutes Geld hinterherwirft um einen Titel zu erwirken oder mich zu verklagen ?. Schliesslich würde er auf den Kosten sitzen bleiben...

Oder versucht man eine Kombination - sprich man sagt, dass man zwar nichts hat, aber wenn man sich ungefähr in der Mitte der Summe trifft würde die Verwandtschaft zusammenlegen und zahlen...

Hat da jemand Erfahrungen ?.

Wäre sehr dankbar in dem Fall mit einem metaphorischen "blauen Auge" davon zu kommen...

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das ist nicht Ihr Ernst, oder?! Sie werden hier keine Ratschläge für Straftaten bekommen...

quote:
Im Strafprozess hat mein Anwalt mich reingeritten und ich habe verloren.

Im Zivilprozess dass das Opfer gegen mich geführt hat, hat ein anderer Anwalt mich auch reingeritten und den habe ich dann auch verloren.

Inoffiziell könnte ich alle Forderungen ohne Probleme bezahlen, habe allerdings verständlicherweise keine Lust 25.000 Euro herzugeben, weil ich etliche male versucht hatte dem Opfer begreiflich zu machen, dass es keine sehr ratsame Idee sei, sich mit mir zu verhauen...



:kotz: :kotz: :kotz:



-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)

Wer sagt das ?. Also wenn Sie mit dem reinen kommentieren auf 2216 Beiträge kommen dann gute Nacht

Wo wäre dennn die Juristerei, wenn alles im Leben so einfach wäre und jeder sich korrekt verhielte ?.

Warum brauchen wie dann ein StGB, ein BGB o.ä.

Ùnd wozu bräuchten wir Juristen ?.

Über so einen lauwarmen Kommentar mit 3 Kotzmännchen kann ich mir noch nicht mal ein müdes Grinsen rauskramen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@meimic: Irrtum! Jotrocken hat nicht kommentiert, sondern Sie vor weiteren kriminellen Taten gewarnt.
Wenn Sie zum weiteren Ausbau Ihrer kriminellen Energie einen Rat benötigen, gehen Sie zum Anwalt.


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ok, dann anders. Mir fällt zwar im Moment keine Stradtat ein, die das erfüllen sollte. Wenigstens im Moment noch keine.

Angenommen, die Gegenpartei erwirkt einen Mahnbescheid. Wieviele Mehrkosten (ungefähr) macht das aus ?.

Und nochwas : Ich habe mal gehört, wenn jemand Klage erhebt und ich mache ein Klageanerkenntnis, dann müsste die Gegenseite ihre Rechtsverfolgungskosten selbst tragen. Stimmt das ?.


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>2. Inoffiziell könnte ich alle Forderungen ohne Probleme bezahlen, habe allerdings verständlicherweise keine Lust 25.000 Euro herzugeben,

also ich

finde da kein verständnis für :augenroll:

eine eV wird nix bringen. dann holen sich die gegner Titel, 30 jahre gültig, mit zins und zinseszins kriegste den a.sch da nie wieder raus

>>>Schliesslich würde er auf den Kosten sitzen bleiben...

glaube ich nicht und vielleicht ist er ja auch versichert.

>>>Hat da jemand Erfahrungen ?.

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

also wenn der Arbeitgeber schon ankommt, dann kommt irgendwann auch noch die Krankenkasse an und will ihre Kosten ersetzt haben....

...und und und...

Wenn du weniger Streß haben willst zukünftig zahle alles ab und hark es als (teures) Lehrgeld ab.

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