Vandalismus-Strafanzeige-Schadenersatz

13. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Burns
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vandalismus-Strafanzeige-Schadenersatz

Hallo Zusammen,

folgendes hat sich gestern Nacht zugetragen. Um ca. 01:30 habe ich vor meiner HaustŸr eingeparkt. Kurz vor dem Verlassen des Fahrzeuges bemerkte ich einen herantorkelnden Betrunken und riet meiner Mitfahrerin die TŸr zu verschlie§en und die Person zunŠchst passieren zu lassen. Leider machte die betrunkene Person keine Anstalten ihren Weg fortzusetzen, sondern postierte sich wild gestikulierend und drohend um das Fahrzeug herum. Die Situation verschŠrfte sich zusehends, weshalb ich noch aus dem Auto heraus die Polizei rief.
Im weiteren Verlauf kam es zu einer BeschŠdigung der Motorhaube und massiven Fu§tritten gegen die FahrertŸr. Der TŠter ergriff daraufhin die Flucht. Nach kurzer selbestŠndiger Verfolgung sowie der hinzugerufenen Polizeistreife wurde der TŠter, der zudem weitere Fahrzeuge auf der Stra§e beschŠdigt hat, gefasst.

Meine Fragen:

Der TŠter ist offenbar osteuropŠischer Herkunft, die Polizei hat Strafbefehl erlassen.

Welche Chance habe ich, dass der Schaden reguliert wird? Auch in Hinsicht, dass die EinkŸnfte des TŠters gering sind. Die SchŠden belaufen sich alleine bei meinem Fahrzeug auf ca. 2500 euro. Ist eine langfristige Erstattung mšglich?

Muss ich eine zusŠtzliche Anzeige erstellen bzgl. des Sachschadens?

Ist es Mšglich den TŠter aufgrund seiner Bedrohung, das Fahrzeug konnten wir aus Angst vor Gewalt nicht verlassen, meine Beifahrerin leidet unter dem Vorfall, zu belangen?

Ist es mšglich gegenŸber dem TŠter, auch im Rahmen eines Verfahrens, weitestgehend anonym zu bleiben. Im zweifelsfall wŸrde ich aus Sorge vor weiterer Repression auf eine Verfolgung meinerseits Verzichten, wenngleich ich dabei auf mein Recht verzichte.

†ber eine Hilfestellung wŸrde ich mich freuen. Vielen Dank.

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Für Schadensersatz muß man schon zivilrechtlich klagen. Das geht nicht wirklich anonym, allerdings denke ich nicht, daß die Gegenseite dazu die genaue Adresse des Klägers erfahren muß. Ihr Anwalt wird das sicherlich entsprechend regeln können.

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