VHV Versicherung zahlt Schaden nicht - Haftpflicht

29. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schwip
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)
VHV Versicherung zahlt Schaden nicht - Haftpflicht

Hallo alle zusammen :)

Habe folgendes Problem:

Ich habe heute Post von meiner Versicherung bekommen das der Schaden den ich Verursacht habe ein nicht " erstattungspflichtiger Schaden" sei.

So das bringt mich natürlich auf die Palme da es um viel Geld hier geht !

Ich schildere euch mal was genau passiert ist.

Ich saß bei einem Bekannten auf dem Beifahrer sitzt. Wir wollten gerade auf die Autobahn. Ich wollte den Aschenbecher gerade öffnen und als ich das gerade machen wollte, bin ich ausversehen mit meiner Hand an den Schalter gekommen (Automatik). So ist das Getriebe von D auf N gesprungen. Da wir ja gerade auf der Autobahn waren hat der Wagen aufeinmal sehr hochgedreht. Natürlich musste das wieder auf D gestellt werden. Das hat mein Bekannter auch gemacht und als er das gemacht hat gab es ein lautes Geräusch im Getriebe(Motorraum?)

Der wagen nahm kein Gas mehr an usw.

Getriebe = Kaputt
Neues = 3000 €

und jetzt will die versicherung nicht zahlen.

Kann mir da jemand helfen?

Ich bedanke mich schon mal bei euch =)
Schönes Wochenende an alle =)

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Wer den Schaden hat...?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Zunächst mal frage ich mich aus technischer Sicht, ob das überhaupt möglich ist. AFAIK muß man dafür normalerweise gleichzeitig einen Schalter am Wählhebel drücken, damit man eben nicht versehentlich nach "N" (oder gar nach "R" ) schaltet.

Unabhängig davon wird die Versicherung wohl vermuten, der Schaden sei nicht durch das Schalten nach "N" erzeugt worden, sondern durch das Zurückschalten auf "D" (was deine Schilderung zumindest nahelegt), was ja nicht du gemacht hast, sodaß damit deine Versicherung gar nicht eintrittspflichtig wäre.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schwip
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja aber wenn ich nicht von D auf N gestellt hätte müsste er ja nicht wieder zurückstellen.

Das geht auch ohne knopf...

gibt es da keine lösung?

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12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Auch wenn Du Dich hier moralisch schuldig fühlst, im rechtlichen Sinn bist Du es nicht und daher zahlt die Versicherung auch nicht. Der Schaden wurde vom Fahrer verursacht.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

quote:
Zunächst mal frage ich mich aus technischer Sicht, ob das überhaupt möglich ist. AFAIK muß man dafür normalerweise gleichzeitig einen Schalter am Wählhebel drücken, damit man eben nicht versehentlich nach "N" (oder gar nach "R" ) schaltet.
Nein, zwischen D und N kann bei jedem Automatikgetriebe ohne extra Schalter oder Hebel beliebig hin und her geschaltet werden. Einzig wenn das Auto steht, muss bei manchen Modellen die Bremse getreten werden, um von N nach D zu schalten (ich erinnere an das Audi 5000-Problem in den USA). Dadurch soll verhindert werden, dass sich das Auto ungewollt in Bewegung setzt, nachdem der Fahrer ausgestiegen ist.

Nun zum eigentlichen Fall: Ich bezweifele grundsätzlich, dass das Schalten nach N und wieder zurück einen Getriebeschaden verursacht hat; da muss es bereits Vorschäden gegeben haben.
Und selbst das Umschalten auf R oder etwa 1 bei voller Fahrt macht modernen Getrieben nichts aus, denn die sind elektronisch gesteuert.
Auch verstehe ich nicht, warum der Fahrer nicht vom Gas gegangen ist.

Wie alt ist denn das Fahrzeug? Und welche Marke?

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
aber wenn ich nicht von D auf N gestellt hätte müsste er ja nicht wieder zurückstellen


Trotzdem fehlt die Kausalität. Wenn das Zurückstellen das Getriebe beschädigt, darf der Fahrer das eben nicht tun, sondern muß anhalten. Das kann man auch auf "N". Und wenn er es doch tut, war dein Verhalten eben nicht mehr kausal für den Schaden.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Ich sage ja "wenn". Lesen bildet.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Lustig. Viele Antworten und technische Details, Zustimmung von allen Seiten aber warum fragt eigentlich keiner nach der Begündung für die Ablehnung?

quote:
ein nicht " erstattungspflichtiger Schaden"

Ok, sowas gibt es aber der Versicherer muss das begründen. Bei Ablehnung der Haftung sogar beweisen und nicht nur "vermuten"

Also, mit welcher Begründung wird abgelehnt?

Im übrigen bitte nur fiktive Fälle schildern!

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" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
aber der Versicherer muss das begründen


Wie genau soll der Versicherer es denn noch schreiben? Der Versicherte weiß doch selbst, daß nicht er den Schaden verursacht hat, also sieht doch jedes Kind, daß die VS nicht regulieren muß. Oder soll die VS es so schreiben als müsse sie es einem Fünfjährigen erklären?

quote:
sogar beweisen und nicht nur "vermuten"


Der Versicherte hat doch offenbar schon eingeräumt, daß nicht er das Getriebe "durch Schalten von N auf D während der Fahrt" beschädigt hat. The proof is in the pudding. ;)

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Wie genau soll der Versicherer es denn noch schreiben? Der Versicherte weiß doch selbst, daß nicht er den Schaden verursacht hat, also sieht doch jedes Kind, daß die VS nicht regulieren muß. Oder soll die VS es so schreiben als müsse sie es einem Fünfjährigen erklären?

Schmunzel, ich bin kein Kind und darum sehe ich das nicht so ;)

Ohne Begründung gehts nicht - Basta!

Entweder habe ich eine Haftungsablehnung, dann lehne ich die Haftung auch gegenüber dem Geschädigten mit Verweis auf die Rechtsquelle oder aber muss beweisen, dass mein Versicherungsnehmer diesen Schaden nicht zu vertreten hat.

Oder ich habe eine Deckungsablehnung und teile sie dem Versicherungsnehmer mit Verweis auf die entsprechende Klausel mit.

Aber einfach nur "sieht doch jedes Kind" steht nirgends im BGB, VVG oder in den AHB :D

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" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
Aber einfach nur "sieht doch jedes Kind" steht nirgends im BGB, VVG oder in den AHB :D


Naja, da steht aber auch nicht drin, dass Versicherungen zahlen müssen, wenn der entsprechende VN den Schaden nicht verursacht hat. ;)

Wieso soll eigentlich die Versicherung beweisen, dass du es nicht warst? Zumal du das ja selber auch einräumst und die Versicherung die entsprechende Äusserung von dir bestimmt hat. :)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Naja, da steht aber auch nicht drin, dass Versicherungen zahlen müssen, wenn der entsprechende VN den Schaden nicht verursacht hat.
Gut erkannt, dann muss sie das aber auch so mitteilen!
quote:
Wieso soll eigentlich die Versicherung beweisen, dass du es nicht warst?
Wie auch immer, notfalls auch durch Sachverständige!
quote:
Zumal du das ja selber auch einräumst und die Versicherung die entsprechende Äusserung von dir bestimmt hat.

Ich???



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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#13
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
Zumal du das ja selber auch einräumst und die Versicherung die entsprechende Äusserung von dir bestimmt hat.

Ich???


Willst du jetzt sagen, dass du den scheinbar entscheidenden Fehler doch begangen hast?

quote:
Da habe ich ganz erhebliche Zweifel, eher dürfte es wohl so sein, dass hier zwei Kumpels die Kosten für ein neues Getriebe herausschinden wollen.


Dem schliesse ich mich an. ;)




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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Willst du jetzt sagen, dass du den scheinbar entscheidenden Fehler doch begangen hast?
Ich bin nicht der TE!!! :bang: :bang: :bang:

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" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@Mike

Ok, dann entschuldige ich mich, dass ich dich dafür gehalten habe. ;)

Habe nicht mehr nachgeschaut.

Hast du keine Kopfschmerzen? ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Hast du keine Kopfschmerzen?
Doch, mächtig, das kannste nicht gar wieder gutmachen :grins: :grins: :grins:

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" Ich hab keine Ahnung :( "

-- Editiert am 06.09.2009 22:36

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#17
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
Doch, mächtig, das kannste nicht gar wieder gutmachen


Tjja, das könnte ich doch. Weiss nur nicht wie. Könnte dir ein Paket Aspirin schicken. :neck:

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