Unfall mit geliehenem Auto

4. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)
Unfall mit geliehenem Auto

Habe meinen PKW verliehen.

Die Person hat mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht, und das Fahrzeug wurde erheblich beschädigt. Den Schaden schätze ich auf ca. 2500 €.

Sie räumt die Schuld ein, auch schriftlich, sagt aber sie hätte kein Geld um die Reparatur zu bezahlen.

Bot mir eine monatliche Zahlung von 10€ an, zahlte aber bis heute keinen Cent. Wieder ein Jahr vergangen.

Mittlerweile fast 3 Jahre her. Immer wieder angeschrieben, und angesprochen. Immer wieder die Ausrede Sie habe kein Geld.

Die KFZ Firma sagte um zu klagen müsse ein Kostenvoranschlag her, den ich aber auch erst mal bezahlen muss. Würde auch ca. 250 € kosten.

Habe selbst nicht viel Geld, will aber nicht ewig mit einem notdürftig reparierten Wagen herumfahren.

Welche Schritte muss ich einleiten um endlich an mein Geld zu kommen.
Kann ich einen Titel erwirken? Verjährt so eine Sache? Wer kann mir helfen?

Danke schon mal im voraus.

Gerhard001

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

quote:
Kann ich einen Titel erwirken? Verjährt so eine Sache?


Ja. Kostet aber Geld, da sie vorstrecken müssen beim Mahngericht.
Normalerweiße 30 Jahre bei Privatpersonen Verjährungszeit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Dumbele,
zunächsat einmal Danke für ihre Antwort.
Wie würden Sie denn jetzt an meiner Stelle vorgehen, wenn Sei so einen Schaden hätten? Bzw Person A gegen Person B.
Danke
MfG Gerhard

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Naja,

also wenn Sie das Geld haben wollen, dann müssen Sie sie verklagen. Dieses Urteil (Titel) können Sie dann vollstrecken.

Sind Sie sicher, daß sie kein Geld hat? Hat sie einen Job? Wenn ja kommt vielleicht eine Lohnpfändung in Betracht. Hat Sie sonstige Vermögenswerte, die für eine Pfändung in Betracht kommen?

Insgesamt kann ein Titel jedenfalls nicht schaden. Die Kosten für das Gutachten und Gericht müssen Sie zwar vorlegen, bekommen es aber letztendlich auch wieder zurück, sofern was zu holen ist.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Danke Justice,
tja dann werd ich mal anfangen meine Geld zurückzufordern.
Ich denke mal ich geh zu meiner Anwältin und beratschlage mich mit ihr.
Dann besorg ich mir nen Titel und seh mal was es gibt...

Gruß Gerhard

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