Ich bin ja eigentlich kein Freund des Doppelpostens, aber da miet- wie schadenrsatzrechtliche Fragen berührt werden, steht dieser Post hier und im UF Mietrecht. Also: Mieter M verursacht fahrlässig einen Schaden in seiner Mietwohnung. Die Hausverwaltung schickt eine Firma zwecks Reparatur. Diese stellt eine völlig überhöhte Rechnung - es werden viel mehr Leistungen abgerechnet als erbracht. Die HV begleicht diese und fordert von Mieter M Schadenersatz. Mieter M will aber natürlich nur bezahlen, was erbracht wurde - wie muß er vorgehen?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Überhöhte Schadensersatzforderung
25. Februar 2014
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Frage vom 25. Februar 2014 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Überhöhte Schadensersatzforderung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2014 | 17:25
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
Den unstrittigen Teil zahlen und sich bzgl. des Restes ggfs. verklagen lassen.
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