Transportschaden MTB

25. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sydney187
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden MTB

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Transportschaden.

Ausgangssituation:

Am 08.05.2016 war ich mit Freunden zum bike im ABC.

Der 123 am Ende der Strecke bietet für 4€ einen Shuttletransport zum Ausgangspunkt auf dem Berg an.

Diesen haben wir in Anspruch genommen und waren auch sehr zufrieden.
Leider war bei der letzten Fahrt nach oben zum Parkplatz mein Fahrrad und auch andere nicht richtig auf dem Anhänger gesichert ( 1 Spannseil pro Bike und eine gesamtleine zum spannen), weshalb mein Bike schon auf den ersten Metern vom Anhänger gefallen ist und dabei stark beachädigt wurde (Kostenvoranschlag vom Händler ca. 1000€).
Wir haben das erst bemerkt, als wir oben angekommen waren.

Der Fahrer ist mit mir zurück gefahren um es zu holen und meinte das dies leider schon öfter vorgekommen sei.
Ich solle mich an den Bikepark wenden, dieser hätte eine Versicherung für solche Fälle.

Ich habe mich dann dem Vorstand des MTB Vereins geschrieben und ihm die Sitaution geschildert.
Er meinte, dass er aufgrund der Tatsache, das der Shuttleservice nicht durch den Verein sondern durch den 123 organisiert werde, nichts machen könne. Ich solle mich an den Besitzer des 123 wänden.

Ich habe dann Herrn X geschrieben und auch ihm die Situation erklärt.
In seiner Antwort weist er darauf hin, das das Be- und Entladen nicht versichert sei und er daher nichts machen könne.

Es ist aber so, das das Bike nicht beim Beladen, sondern während der Fahrt vom Anhänger gefallen ist.
Vor Antritt der Fahrt hätte der Fahrer die Ladung kontrollieren und ggf. sichern müssen. Dies ist aber nicht geschehen, weshalb mein Bike verloren ging und andere nur noch an den Fußrasten hingen.

Jetzt zu meiner Frage:
Habe ich eine Chance auf die Kostenübernahme der Reparatur meines Bikes durch ihn/den Fahrer oder eine Versicherung?

Mein Bike ist gerade einmal 1 Jahr alt und hatte einen Neupreis von knapp ca. 2400€.

Grüße

Sydney187



-- Editiert von Moderator am 25.06.2016 20:11

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2016 20:11

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
In seiner Antwort weist er darauf hin, das das Be- und Entladen nicht versichert sei

Nun, dann wird 123 den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Denn Dich muss es nicht die Bohne interessieren wofür 123 alles Versicherungen hat oder nicht. Er bzw. sein Mitarbeiter hat einen Schaden durch die Erbringung einer mangelhaften Leistung verursacht.



Zitat:
und er daher nichts machen könne.

Doch, kann er.
Er kann freiwillig zahlen oder sich das später von einem Richter kostenpflichtig erklären lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sydney187
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Das hört sich doch ganz gut an.
Leider bin ich nicht Rechtsschutzversichert, weshalb ich ungerne einen Anwalt einschalten möchte.

Vielleicht kann ich es ihm irgendwie beweisen, das er in der Pflicht ist den Schaden zu zahlen.

Gruß

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