Herr "Käufer" ersteigert bei ebay einen Deckenfluter bei Frau "Anbieter" und bekommt diesen, nach dem Entrichten der Kaufpreises von 100,- Euro, mittels des Paketversanddienstes GLS zugesandt.
Das Paket wurde vom GLS-Boten aber bei Familie "Abnehmer" in der Nachbarschaft abgegeben, da Herr "Käufer" zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht zu Hause war.
Als Herr "Käufer" einen Tag danach das Paket bei Familie "Abnehmer" (ein altes Ehepaar mit gesundheitlichen Problemen) abholt stellt er fest, dass der Inhalt, ein Deckenfluter, beschädigt ist.
Eine Glasabdeckung war zerbrochen und das ca. 2-3 mm dicke Zierblech der Fußabdeckung war auf einer Seite um 90° verbogen. Bei genauerem Hinsehen war zu erkennen, dass dieses Blech die Verpackung von innen nach außen durchschlagen hatte, was Familie "Abnehmer" aber nur bei sorgfältiger Betrachtung aufgefallen wäre.
Herr "Käufer" benachrichtigt Frau "Anbieter", die bei GLS im Rahmen der Transportversicherung um Schadensersatz bittet. Zur Verdeutlichung wurden von ihr auch einige Fotos eingereicht, welche Herr "Käufer" von der beschädigten Verpackung erstellt hatte.
GLS behauptet nach Prüfung der Sachlage das keine der regelmäßig vorgenommenen Schnittstellenscannungen auf Unregelmäßigkeiten während der Beförderung hinweisen würden.
Es stellt sich die Frage wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss? Das altersschwache Ehepaar welches Herrn "Käufer" einen Gefallen tun wollte oder der Paketdienstleider GSL??
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Transportschaden GLS
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Eigentlich müsste GLS für den Schaden aufkommen, da man das allerdings nicht beweisen kann, bleibt nur noch das ältere Ehepaar, leider.
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
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Es stellt sich die Frage wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss? Das altersschwache Ehepaar welches Herrn "Käufer" einen Gefallen tun wollte oder der Paketdienstleider GSL??
Ich würde sagen, dass evtl. Frau "Anbieter" nicht gut verpackt hat und daher auch Frau "Anbieter" für den Schaden aufkommen muss.
Warum sollte denn das altersschwache Ehepaar dafür aufkommen?
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Vorausgesetzt es war ein Kauf von Privat:
quote:
von Scappler am 13.02.2013 16:58
Ich würde sagen, dass evtl. Frau "Anbieter" nicht gut verpackt hat und daher auch Frau "Anbieter" für den Schaden aufkommen muss.
Was aber Herr Käufer beweisen müsste. Kann er das nicht liegt das Transportrisiko bei Herrn Käufer.
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von 3,141592653 am 13.02.2013 14:48
bleibt nur noch das ältere Ehepaar, leider.
Sehe ich nicht so. Derjenige der einen Schadensanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen möchte muss auch beweisen dass dieser den Schaden zugefügt hat. Die bloße Behauptung, dass andere gesagt hätten sie wären nicht für den Schaden verantwortlich, bedeutet im Umkehrtschluss aber auch nicht. dass derjenige der noch nicht befragt wurde automatisch der Schuldige sein muss.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
Nachtrag:
Der beschädigte Deckenfluter wurde in der Originalverpackung des Herstellers versendet. Diese bestand aus einem festen Karton, welcher innen mit diversen Stegen und Fixierungen ausgestattet ist um ein Verrutschen der Leuchte zu vermeiden und den im Fußbereich entstandenen Schaden eigentlich unmöglich machen sollte. Der Karton müsste dazu bestimmt aus einiger Höhe auf den Boden gekracht sein bzw. dürften ähnliche Kräfte auf ihn eingewirkt haben.
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quote:
Der beschädigte Deckenfluter wurde in der Originalverpackung des Herstellers versendet.
Und diese Verpackung ist normalerweise nicht ausreichend, für einen Versand mit einem Versandunternehmen.
Die Originalverpackung reicht meistens nur für den Transport auf Paletten aus.
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