Transportschaden DPD

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
tomschrank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden DPD

Hallo,

ich habe ein Aquarium per DPD bekommen. Bei der Ankunft war das Aquarium defekt - Bodenplatte gebrochen.

Im Online Tracking von DPD konnte ich verfolgen, daß das Paket offensichtlich ohne Beschädigung in das erste DPD Depot eingeliefert wurde und an das zweite Depot versendet wurde. Im 2. Depot ist dann wohl das Klirren der Scheiben aufgefallen und es wurde der Schaden festgestellt, das Paket geöffnet der Schaden registriert.

Es existieren Fotos der Ware vor und nach Versand. Von aussen ist der Schaden aber nicht zu erkennen. Ware wurde in der Originalverpackung versandt.

Klare Sache denke ich mir - Transportschaden. DPD sagt jetzt aber, daß Sie bei Packetabholungen laut AGBs nicht haftet. Ich hatte DPD beauftragt das Aquarium abzuholen (Rückholung). Diese AGBs verstossen doch gegen das gängige Recht (BGB) und müssen ungültig sein, oder ?

Auf was kann ich mich berufen ? Vielen Dank

PS: Die Begründung bei DPD ist auch ganz nett: Weil bei Rückholungen meist defekte Waren rückgeholt werden möchte man sich so vor Mißbrauch schützen !!

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Viele Anbieter wie DPD, GLS usw. schließen Haftung bei Transportschäden aus. Was ich weiß, ist das sogar legitim.

3x Hilfreiche Antwort

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