Folgendes beschäftigt mich:
Frima A ( Auftraggeber ) hat einen Termin mit Firma B gemacht, bei der EDV installiert werden soll.
Aufgrund eines privaten Zwischenfalls wurde dieser von Firma A fast 24 Stunden vorher abgesagt.
( Da Installation dringend war, wurde diese dann andersweitig erledigt und Firma B davon in Kenntnis gesetzt. )
Jetzt erhält Firma A von Firma B eine Rechnung, mit der Begründung, Firma B hätte Recherche betrieben und diese sollte bezahlt werden.
Ein Auftrag wurde nciht unterzeichnet. Termin wurde telefonisch vereinbart.
AGB der Firma B sind bis Firma A nicht bekannt und auch nicht übersendet wurden.
1-Darf Firma B eine Rechnung schreiben, die sich auf die Hälfte des vereinbarten Betrages beläuft?
2-Darf Firma B überhaupt eine Rechnung schreiben?
3-Gehört Recherche nicht immer dazu um den Auftrag überhaupt annehmen zu können; zu wissen ob man diesen erledigen kann?
Vielen Dank für Eure Meinung.
e.
Termin mit EDV Firma abgesagt > Rechnung erhalten
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ad 1.
Das wäre im Einzelfall zu prüfen und kann von hier nicht bewertet werden.
ad 2.
Es wurde ein Auftrag erteilt, der durch deine Veranlassung nicht ausgeführt werden konnte. Damit ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen entstanden. Pacta sunt servanda, schon mal gehört?
ad 3.
Das wird die Firma schon begründen müssen und ggfs. auch können. "Recherche" ist ja kein fester Begriff; es kann eine Recherche geben, um zu klären, ob der Auftrag überhaupt ausgeführt werden kann und eine möglicherweise umfangreichere, um den konkreten Auftrag auszuführen.
Beispiel, du beauftragst "Installation von XY auf Windows Vista". Dann gibt es eine Recherche, um zu checken, ob das grundsätzlich geht, die kommt vor Auftragsannahme.
Dann nach Beauftragung wird recherchiert, wie das genau geht.
Also ist Recherche bzgl. "ob" zu trennen von Recherche bzgl. "wie".
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