Auf die Straße fallen Zapfen von einem Baum, der gerade Verstorbene hat diese jeden Tag beseitigt. Aktuell natürlich nicht, die Witwe müsste das erledigen. Zahlt die Gebäudehaftpflicht, wenn jemand über die Zapfen stürzt oder die andere Haftpflichtversicherung?
Bitte keine Belehrungen, es geht um meinen Vater, kann gerade nicht selber recherchieren, zu betroffen. Danke.
-- Editiert von Moderator am 11.06.2017 01:10
-- Thema wurde verschoben am 11.06.2017 01:10
Tannenzapfen Unfall
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitates geht um meinen Vater, :
Das tut mir sehr leid.
ZitatAktuell natürlich nicht, die Witwe müsste das erledigen. :
Da wäre als erstes die Frage zu klären, ob man das tatsächlich "müsste", also eine Verkehrssicherungspflicht besteht.
Das dürfte je nach Anzahl, Beschaffenheit und Größe der Zapfen zutreffen.
Zahlen müsste hier wohl die Gebäudehaftpflicht (sofern sie keine Ausschlüsse für Bäume bzw. Früchte von Bäumen enthält).
Möglich wäre aber, das die Versicherung den Versicherten in Regress nimmt, wenn die bekannte Gefahr nicht beseitigt wird.
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Ich möchte die Antwort von TomRohwer in entscheidenden Punkt korrigieren
Wie jede Haftpflichtversicherung zahlt auch die Gebäudehaftpflichtversicherung, wenn
a) der Schaden überhaupt vom Umfang der Versicherung erfasst ist
b) der Versicherte denn überhaupt haftungspflichtig ist
c) der Versicherte seinen Pflichten nicht ausreichend nachgekommen ist
Ist c nicht erfüllt, wird sich die Versicherung u.U. den Schaden oder einen Teil davon vom Versicherten zurückholen.
Leistungspflichtig ist hier übrigens die Privathaftpflichtversicherung und nicht die Gebäudehaftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung kann keinen Regress beim der Witwe nehmen. Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten:
a) Der Geschädigte hat keinen Schadenersatzanspruch
b) Die Versicherung muss zahlen
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