Straßenbahn blockiert - Wer zahlt?

8. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
gleisblockierer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Straßenbahn blockiert - Wer zahlt?

Hallo alle zusammen,
mir ist gestern etwas sehr dummes passiert. Ich bin einer Straßenbahn hinterhergefahren, auf einer Straße, die ich gut kenne. Allerdings wusste ich nicht, dass die Straße seit ein paar Wochen baulich verändert wird/wurde.
Um es kurz zu machen. Die Straße war aufgerissen und nur die Straßenbahn konnte weiterfahren. Ich blieb also mit dem Wagen stecken, direkt auf den Schienen der Straßenbahn. Einzige Möglichkeit: ADAC rufen und rausziehen lassen.
Das ganze hat natürlich seine Zeit gedauert. 30 Minuten bis die Polizei da war, nochmal 15 Minuten länger bis dann auch der Abschleppwagen kam. An meinem Wagen und den Schienen gibt es keine sichtbaren Beschädigungen. Allerdings werde ich wohl für den finanziellen Schaden der Rheinbahn aufkommen müssen. Die mussten ja Leute rausschicken, die die Schienen kontrollieren und außerdem den Bahnverkehr auf Busse umleiten. Zahlt diesen Schaden meine Haftpflicht oder sonstige Versicherung oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Ich fürchte das wird nicht grade billig.

edit:
Der Mitarbeiter der Rheinbahn hat keine Anzeige gegen mich erstattet und auch die Polizei hat den Vorfall als Unfall abgetan und nur 35€ Verwarngeld eingezogen.

Vielen Dank im Voraus mit freundlichem Gruß,
Kai

-- Editiert am 08.07.2009 07:47

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Allerdings wusste ich nicht, dass die Straße seit ein paar Wochen baulich verändert wird/wurde.
Um es kurz zu machen. Die Straße war aufgerissen und nur die Straßenbahn konnte weiterfahren.

In der Regel stehen dann dort ja entsprechende Schilder, die auf eine solche Situation hinweisen?
Falls nicht wäre eine (Mit-)Haftung des ausführenden Bauunternehmers in Betracht zu ziehen.

Mit der Versicherung könnte es in sofern Probleme geben, das diese in Vorleistung geht und Sie dann eventuell in Regress nimmt. Stichwort Fahrlässigkeit; ein Autofahrer sollte immer so fahren, das es ihm möglich ist rechtzeitig anzuhalten.

Hier kommt es also auf die Situation an und ob sie von der Beschilderung und der
Erkennbarkeit der Straßenbeschaffenheit mit einem solchen Ereignis rechnen mussten.
Wurden Bilder von der Unfallstelle und der Straße gemacht? Wenn nicht sollte dies schnell nachgeholt werden.

Ich würde die Versicherung auf jeden Fall informieren um der Mitwirkungspflicht nachzukommen um keine Nachteile zu erleiden.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"...und Sie dann eventuell in Regress nimmt. Stichwort Fahrlässigkeit;.."

Wenn dies so einfach möglich wäre, braucht man keine Haftpflichtversicherung.

Wenn nämlich keine Fahrlässigkeit vorliegt haftet man regelmäßig selbst nicht (Ausnahme Gefährdungshaftung des Kfz-Halters). Dann bedarf es auch keiner Haftpflichtversicherung.

Das Vorhandensein einer Fahrlässigkeit, ist somit regelmäßig eine Grundvoraussetzung für die Eintrittspflicht einer Haftpflichtversicherung.

Bei einem Haftpflichtschaden ist also Fahrlässigkeit kein Grund für einen Regress.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Stichwort Fahrlässigkeit

Stimmt, falsch formuliert, es sollte grobe Fahrlässigkeit heisen.
In solchen Fällen kann die Möglichkeit der Regreßforderung eintreten.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gleisblockierer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die raschen Antworten.
Den Vorfall werde ich auf jeden Fall heute Nachmittag meiner Versicherung melden. Ich gehe mal davon aus, das die Kosten für die Umleitung der Bahnen etc schon so hoch ausfallen werden, dass es sich lohnt den Schaden selbst zu zahlen, um in der Police nicht hochgestuft zu werden.
Zu den Schildern muss ich sagen, dass ich es nicht genau weiß. Das einzige, was ich weiß ist, dass es ein "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" Schild gibt. Ein Anliegen diese Straße zu befahren hatte ich. Die Polizei hat sich die Schilder extra nochmal angesehen. Blinksignale, die auf eine Baustelle hinweisen gab es jedenfalls nicht. Ich fahre am besten nachher nochmal vorbei und gucke bzw. schieße ein paar Fotos.
Bilder von meinem Wagen auf den Gleisen gibt es genug. Ich habe welche gemacht, die Rheinbahn und noch gefühlte tausend Schaulustige.

Für den Fall, dass mir die Versicherung wirklich mit "grober Fahrlässigkeit" käme, hätte die Polizei mich dann nicht ganz anders Bestrafen müssen?
Gegen meine Fahrlässigkeit spricht schon, dass der Abschleppwagen nachdem er mit meinem Wagen fertig war, direkt wieder dahingerufen wurde, weil jemandem etwas ähnliches passiert ist. :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Ich gehe mal davon aus, das die Kosten für die Umleitung der Bahnen etc schon so hoch ausfallen werden, dass es sich lohnt den Schaden selbst zu zahlen, um in der Police nicht hochgestuft zu werden.

Du meinst folglich vermutlich, daß es sich *nicht* lohnt, den Schaden selbst zu zahlen.

> Ein Anliegen diese Straße zu befahren hatte ich.

Selbst wenn du keines gehabt hättest, wäre dein Befahren jedenfalls noch nicht (grob) fahrlässig gewesen, denn Anlieger fahren ja auch nicht anders als du und haben auch keine andere Autos.
Selbst wenn du grob verkehrswidrig betrunken gegen die Einbahnstraße bei Rot gefahren wärest, würde das nicht bedeuten, daß du deswegen zwingend an einer Straßenbahnblockade schuld gewesen wärest, wenn derselbe Unfall auch nüchtern bei Befahren aus der richtigen Richtung bei Grün passiert wäre.
Es ist eine Frage der Kausalität. Nur Handlungen, die für das Steckenbleiben kausal waren, sind dir ggfs. zuzurechnen.

> Für den Fall, dass mir die Versicherung wirklich mit "grober Fahrlässigkeit" käme, hätte die Polizei mich dann nicht ganz anders Bestrafen müssen?

Nicht zwingend.

> Gegen meine Fahrlässigkeit spricht schon, dass der Abschleppwagen nachdem er mit meinem Wagen fertig war, direkt wieder dahingerufen wurde, weil jemandem etwas ähnliches passiert ist.

Nur weil zwei Personen (grob) fahrlässig handeln, heißt das nicht, daß deswegen keiner von beiden (grob) fahrlässig gehandelt hat, das ist ja wohl logisch.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"....Stimmt, falsch formuliert, es sollte grobe Fahrlässigkeit heißen.
In solchen Fällen kann die Möglichkeit der Regreßforderung eintreten..."

Im Bereich Kasko, Hausrat etc., ja. In diesem Fall wird aber regelmäßig kein Regreß genommen, sondern die Leistung verweigert.

Im Bereich der Kfz-Haftpflicht gibt es aber keinen Regress bei grober Fahrlässigkeit, sondern nur bei Vorsatz der hier auszuschließen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Im Bereich der Kfz-Haftpflicht gibt es aber keinen Regress bei grober Fahrlässigkeit, sondern nur bei Vorsatz der hier auszuschließen ist

Eventuell ist es auch eine Frage der Versicherung bzw. des Vertrages?
Bei mir steht drin: Möglichkeit des Regresses bei grober Fahrlässigkeit bis zu einer Summen von maximal 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Möglichkeit bedeutet ja noch nicht, das es auch wirklich gefordert wird.

Eventuell bin ich aber auch bei der falschen Versicherung?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"...Bei mir steht drin: Möglichkeit des Regresses bei grober Fahrlässigkeit bis zu einer Summen von maximal 10.000 EUR je Versicherungsfall..."

Steht dies tasächlich bei den Bedingungen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Bedingungen sind normalerweise ziemlich identisch, so dass ich ausschließe, dass Sie nur "blöde" Bedingungen haben.

Sollte es sich tatsächlich um die Kfz-Haftpflichtversicherung handeln, telen Sie dies bitte mit, da ich dann auf Recherche gehen werde, da ich dann mit meiner Ansicht daneben liege.

Da sich dass VVG kürzlich geändert hat schließe ich nichts aus.

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