Skiunfall - Anspruch auf Schmerzensgeld?

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
thom286
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Skiunfall - Anspruch auf Schmerzensgeld?

Hallo liebe Foristen,

meine Partnerin und ich waren vorletze Woche Skifahren. Beim Liften habe ich mich auf den Ski meiner Partnerin gestellt, was zu einem Unfall mit Kreuzbandriss geführt hat. Direkt am gleichen Tag hat vor Ort die OP stattgefunden. Meine Partnerin musste vor Ort direkt ein Dokument für die Versicherung ausfüllen um den Unfallhergang zu bescheinigen. Hier wäre die Möglichkeiten gewesen, einen Unfallverursacher anzugeben. Da ich ihr Partner bin und sie mir nicht schaden wollte, hat sie mich nicht als Unfallverursacher sondern als Zeugen der Versicherung genannt, beziehungsweise sie hat den Hergang so schwammig formuliert, dass man mich nicht als Verursacher sondern als unbeteiligten Dritten wahrnimmt. Im Nachhinein und abseits des ersten Schocks ist uns nun bewusst geworden, dass es eventuell sinnvoll gewesen wäre, mich (der Wahrheit entsprechend) als Unfallverursacher zu nennen und für sie einen Schmerzensgeld geltend zu machen.

Weiß jemand von euch, wie das generell läuft? Sie hätte ja bestimmt einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ist dieser nun verwirkt, da sie mich nicht als den Unfallverursacher angegeben hat? Lässt sich eine solche Aussage widerrufen, eventuell unter Vermerk der Anspannung unter der sie stand? Ist es am Ende überhaupt vorteilhaft, einen solchen Weg zu gehen?

Wir sind über Anregungen, Gedanken und Tipps sehr dankbar.

Viele Grüße,
Thomas

-- Editier von thom286 am 08.02.2016 19:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Was glauben sie den wer das Schmerzensgeld an ihre Freundin zahlt?

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von thom286):
Sie hätte ja bestimmt einen Anspruch auf Schmerzensgeld.


Wenn es in diesem Fall überhaupt einen Anspruch auf Schmerzengeld gibt, dann richtet der sich gegen dich und keiner kann dich daran hindern, dass du deiner Freundin einen Betrag X überweist.

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#3
 Von 
thom286
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass diese Sach- und Personenschäden an dritten übernimmt, solange keine Mutwilligkeit dahintersteckt. Entschuldigt bitte, die Existenz dieser Versicherung habe ich im Ausgangspost unterschlagen.

-- Editiert von thom286 am 08.02.2016 22:07

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#4
 Von 
thom286
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich würde mich über konstruktive Anmerkungen wirklich sehr freuen. Ich bin jedem dankbar, der meine Laienmeinung zu diesem Thema etwas untermauern oder auch infrage stellen kann.

Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen.
Liebe Grüße,
Thomas

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat:
meine Partnerin und ich

Wie definiert sich "meine Partnerin"?

Lebensparnerin, befreundet, Skibekanntschaft, ...???

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#6
 Von 
thom286
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Mein Lebenspartnerin.

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