Schulbuch schwer Beschädigt

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go454875-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulbuch schwer Beschädigt

Guten Tag miteinander,
Undzwar wurde ich von meiner alten Schule dazu aufgefordert mein altes chemie Buch zu bezahlen (75% des Kaufpreises).
Das Buch ist jedoch im sehr guten Zustand, mit der Ausnahme von der ersten Seite(nicht nummerisierte Seite), die man aufschlägt, denn dort ist ein (Wasser-)Farbfleck (wie auch immer da hin gekommen ist). Nun sagt mir die Schule es sei schwer Beschädigt, obwohl alle Seiten perfekt zu lesen sind nur halt auf der ersten Seite, die nichtmal richtig bedruckt ist sondern fast nur weiß ist, ist der Farbfleck zu sehen.

Meine Frage ist nun dürfen sie das? Mit dem Buch hat man keinerlei Einschränkung, da man ja alles lesen kann.

Vielen Dank :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Was genau steht den im Leihvertrag zu dem Thema "Beschädigung" und "Schadenersatz"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Mit dem Buch hat man keinerlei Einschränkung, da man ja alles lesen kann.


Das war noch nie ein Argument dafür, keinen Schadensersatz leisten zu müssen.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von go454875-83):
Mit dem Buch hat man keinerlei Einschränkung, da man ja alles lesen kann.
Deiner Beschreibung nach halte ich 75% für zu hoch, aber wie bereits gefragt wurde, was steht denn dazu im Leihvertrag?
Welche Farbe hat denn dein Auto? Was würdest du denn dazu sagen, wenn jemand deine Auto mit einem Farbklecks verzieren würde der nicht mehr weggeht? Es ist also sicherlich ein Schaden entstanden. Fraglich ist also wohl nur die Höhe des Schadens.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gibt's an den Schulen heutzutage Leihverträge? Noch nie gesehen.

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#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Gibt's an den Schulen heutzutage Leihverträge? Noch nie gesehen.

Wenn keine explizite Leihvereinbarung dann evtl. in der Schulordnung, wenn nicht da im Schulgesetz des Landes, wann nicht da ab § 598 BGB .

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich bekam während meiner Schulzeit Bücher von der Schule untergejubelt, wo schon "Idioten" alles unterstrichen hatten und sich (falsche) Anmerkungen gemacht. Daher würde ich sagen: ein kleiner Fleck auf einer eh unwichtigen Seite dürfte bei Schulbüchern, die von Klasse zu Klasse "weiter vererbt" werden ja wohl kein großes Problem darstellen.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

erstmal möchte ich fragen, ob das Buch überhaupt neu war. Und von was für einem Alter reden wir eigentlich (Alter der Schüler meine ich)?

Ein Bemängeln von normalen Gebrauchsspuren/üblichen Abnutzungen dürfte aber imho gegen §242 BGB verstoßen. Wenn dann hätte man vorher sagen müssen, dass die Bücher eigentlich gar nicht benutzt werden dürfen.

Für Verschmutzungen auf einer unbedeutenden(!) Seite - die man auch einfach rausreißen könnte - würde ich maximal 10% zahlen, und die Schule für den Rest auf den Rechtsweg verweisen.
Bedenken muss man auch, dass die meisten Schulbücher eh nach ein paar Jahren überholt sind (wie hoch ist denn der Schaden, wenn ich die Zeitung von gestern beschädige?).

Und der Vergleich mit dem Auto ist nicht zielführend, denn an ein Auto sind - im Gegensatz zu einem Schulbuch - nicht nur praktische sondern auch ästhetische Ansprüche zu stellen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Gibt's an den Schulen heutzutage Leihverträge? Noch nie gesehen.
Ja, schon ganz lange.

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